Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt

Auf Ihrer Webseite bezüglich Ihrer digitalen Kontaktnachverfolgung sind die u.A. folgenden Informationen enthalten:

"Für den Fall, dass sich ein Covid-19-infizierte Person in den Räumlichkeiten der BTU Cottbus-Senftenberg aufgehalten hat, muss die BTU in der Lage sein, auf Anfrage des zuständigen Gesundheitsamtes innerhalb von 24 Stunden eine Liste mit allen Kontaktpersonen zur Verfügung zu stellen.

Um dieser Anfrage gerecht zu werden, hat sich der Krisenstab der BTU für die digitale Kontakterfassung entschieden. Dies ist ein sicherer, effizienter und papierloser Weg, der Eindämmungsverordnung gerecht zu werden.

Der Gesamtpersonalrat hat gemäß der Mitbestimmung seine Zustimmung zur Nutzung der Kontaktnachverfolgungs-App schriftlich mitgeteilt."

Meinen Recherchen beim Rechtsamt des Landkreises Dahme-Spreewald nach, gibt es jedoch eine solche (oder irgendeine andere) Frist, in der Daten nach Anforderung durch das Gesundheitsamt an dieses übermittelt werden müssen, nicht.

Bitte übermitteln Sie mir die Ihnen vorliegenden Informationen, aus denen die von Ihnen genannten Übermittlungsfrist von 24 Stunden hervorgeht.
Ebenso bitte ich um die den Personalvertretungen übermittelten Informationen, auf deren Basis diese ihre Zustimmungen erteilten. Und letztlich auch die erwähnte schriftlichen Zustimmungen.
Weiterhin die Ihnen vorliegenden Informationen des Gesundheitsamtes (oder anderer Behörden), bezüglich des Ablaufes des Prozesses, wenn das Gesundheitsamt Kontakte anfragt (z.B Datenformate, Austauschkanäle, Verifizierung usw..). Diese müssen ja Basis des Anforderungskataloges der Entwicklung der digitalen Kontaktverfolgung gewesen sein.

Ergebnis der Anfrage

Auch dieser Hochschule ist keine rechtliche Grundlage einer 24h Frist zur Lieferung von Daten im Rahmen einer Kontaktnachverfolgung bekannt. Sie macht damit auf Ihrer Webseite Tatsachenbehauptungen, die nicht belegbar sind.

Diese Information war nur mit einer Klage ermittelbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2020
  • Frist
    23. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt [#204643]
Datum
29. November 2020 22:41
An
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Ihrer Webseite bezüglich Ihrer digitalen Kontaktnachverfolgung sind die u.A. folgenden Informationen enthalten: "Für den Fall, dass sich ein Covid-19-infizierte Person in den Räumlichkeiten der BTU Cottbus-Senftenberg aufgehalten hat, muss die BTU in der Lage sein, auf Anfrage des zuständigen Gesundheitsamtes innerhalb von 24 Stunden eine Liste mit allen Kontaktpersonen zur Verfügung zu stellen. Um dieser Anfrage gerecht zu werden, hat sich der Krisenstab der BTU für die digitale Kontakterfassung entschieden. Dies ist ein sicherer, effizienter und papierloser Weg, der Eindämmungsverordnung gerecht zu werden. Der Gesamtpersonalrat hat gemäß der Mitbestimmung seine Zustimmung zur Nutzung der Kontaktnachverfolgungs-App schriftlich mitgeteilt." Meinen Recherchen beim Rechtsamt des Landkreises Dahme-Spreewald nach, gibt es jedoch eine solche (oder irgendeine andere) Frist, in der Daten nach Anforderung durch das Gesundheitsamt an dieses übermittelt werden müssen, nicht. Bitte übermitteln Sie mir die Ihnen vorliegenden Informationen, aus denen die von Ihnen genannten Übermittlungsfrist von 24 Stunden hervorgeht. Ebenso bitte ich um die den Personalvertretungen übermittelten Informationen, auf deren Basis diese ihre Zustimmungen erteilten. Und letztlich auch die erwähnte schriftlichen Zustimmungen. Weiterhin die Ihnen vorliegenden Informationen des Gesundheitsamtes (oder anderer Behörden), bezüglich des Ablaufes des Prozesses, wenn das Gesundheitsamt Kontakte anfragt (z.B Datenformate, Austauschkanäle, Verifizierung usw..). Diese müssen ja Basis des Anforderungskataloges der Entwicklung der digitalen Kontaktverfolgung gewesen sein.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 204643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204643/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Ihre E-Mail vom 29.11.2020 [#204643] Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich vorab das Schreiben vom 1…
Von
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Betreff
Ihre E-Mail vom 29.11.2020 [#204643]
Datum
16. Dezember 2020 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich vorab das Schreiben vom 16. Dezember 2020. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Ihre E-Mail vom 29.11.2020 [#204643] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 29.11.2020 [#204643]
Datum
9. Februar 2021 00:45
An
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ vom 29.11.2020 (#204643) wurde von Ihnen nicht beantwortet. Sie haben mir eine Bearbeitung zum Januar 2021 zugesagt. Es ist aktuell der 9. Februar 2021. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 204643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204643/
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Ihre E-Mail vom 29.11.2020 [#204643], Zwischenbescheid vom 16.12.2020 Sehr geehrter Herr Langner, anbei überse…
Von
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Betreff
Ihre E-Mail vom 29.11.2020 [#204643], Zwischenbescheid vom 16.12.2020
Datum
19. Februar 2021 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich vorab das Schreiben vom 19. Februar 2021. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Br…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#204643] [#204643]
Datum
19. Februar 2021 14:01
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204643/ Diese Anfrage (aber nicht die Ablehnung) ist identisch mit jener, die bei Ihnen unter AZ Smü/002/20/2097 bearbeitet wird. Ich schlage daher vor, diese direkt dorthin weiterzuleiten. 1. Motivation Die Hochschule stellt die vermeintliche Motivationslage für meine Anfrage als Hauptargument für die Ablehnung in den Mittelpunkt. Warum ich jedoch eine bestimmte Information erhalten möchte, sehe ich für die Frage der Auskunftserteilung als unerheblich an. Eine Rechtsmissbräuchlichkeit meiner Anfrage kann ich nicht erkennen. 2. Rechtsauskunft Mich interessiert nicht die Übermittlungsfrist selbst. Die ist ja mit 24h bereits bekannt. Sondern die in der Hochschule vorliegende Information, aus der sich diese ergibt. Dafür möchte ich auch keine Begründung haben, warum es denn 24h sind. Lediglich die Akteninformation, aus der sich diese Frist ergibt interessiert mich. Die Hochschule impliziert mit ihrer Formulierung, dass es sich um eine Gesetzesgrundlage handelt. Den Verweis auf eine eventuell öffentlich zugängliche Quelle konnte ich nicht erkennen. 3. §10 PersVG Die von mir erfragte Information beinhaltet keine personenbezogenen Daten von z.B. weiteren Mitarbeitern. Lediglich von Amtsträgern, die in Ihrer Funktion als eben jene Amtsträger handeln (§5 (3) AIG). In dem Sinne sehe ich eine Einstufung nach §10 (4) PersVG, und damit keinen Grund einer Ablehnung. 4. Fehlende Ablehnungsbegründung zu weiteren Teilfragen Auf meine Fragen nach den Prozessunterlagen des Gesundheitsamtes, die letztlich ja für eine strukturierte Appentwicklung als Anforderung dienen mussten, konnte ich keinerlei Bezug in der Ablehnung der Hochschule erkennen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 204643.pdf - 2020-12-16_1-Schreibenvom16122020.pdf - 2020-12-16_1-smime.p7s - 2021-02-19_1-SKMC308-Kan21021910350.pdf - 2021-02-19_1-smime.p7s Anfragenr: 204643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204643/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 29.11.20, # 204643 …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 29.11.20, # 204643
Datum
10. März 2021 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Marcel Langner
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 29.11.20, # 204…
An Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 29.11.20, # 204643 [#204643]
Datum
13. März 2021 18:17
An
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte den Umfang meiner Anfrage erheblich einschränken. Ich benötige nun lediglich die Sie rechtlich bindende Grundlage (z.B. Gesetz, Verordnung, MWFK Schreiben usw.), auf deren Basis Sie auf Ihrer Webseite angeben, dass Sie innerhalb von 24h eine Meldung an das Gesundheitsamt abgeben müssen. Die Nutzung des Wortes „muss“ im kausal dargestellten Sinnkontext einer Anfrage des Gesundheitsamtes ist daher wohl durch den Großteil der Lesenden so auszulegen, dass es sich nicht um eine Frist handelt, die Sie sich im Rahmen der eigenen Verwaltung selbst auferlegt haben. Auf dieser Grundannahme basiert meine Anfrage. Handelt es sich jedoch, dem widersprechend, um eine selbstauferlegte Frist, bitte ich um Rückmeldung, da meine Anfrage von anderen Voraussetzungen ausgeht. Bezüglich eventueller Kosten möchte ich Sie bitten im Rahmen von §25 VwVfG, §6 (1) AIG und bürgerfreundlichem Auftreten, mir mitzuteilen, welche anderen Möglichkeiten für mich bestehen, mit möglichst geringen Kosten (vorzugsweise kostenfrei) an die gewünschte Information zu gelangen, sofern diese Ihnen ersichtlich sind. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 204643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204643/
Marcel Langner
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 29.11.20, # 204…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 29.11.20, # 204643 [#204643]
Datum
13. März 2021 18:21
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
z.Hd. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], lediglich zu Ihrer Information. Ich habe mit dem heutigen Tage meine beiden Anfragen an die betroffenen Hochschulen auf den mir am wichtigsten Aspekt der Rechtsgrundlage reduziert. Ich sehe damit die Möglichkeit der kostenfreien Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 204643 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Marcel Langner
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 29.11.20, # 204…
An Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 29.11.20, # 204643 [#204643]
Datum
20. März 2021 01:03
An
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Kenntnisnahme des angehangenen Schreibens, welches Ihnen auch per Fax zuging. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - widerspruch-btu-cottbus-204643.pdf Anfragenr: 204643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204643/
Marcel Langner
Kein Nachrichtentext
An Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Datum
1. April 2021
An
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Status
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich bitte um Kenntnisnahme meines Widerspruchs und der Einschränkung des Anfrageumf…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen bezüglich einer 24 stündigen Frist zur Auskunft gegenüber Gesundheitsamt“ [#204643]
Datum
6. April 2021 13:28
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Kenntnisnahme meines Widerspruchs und der Einschränkung des Anfrageumfanges an die Hochschule vom 20.03.2021 und um um Übermittlung Ihres Schreibens an die BTU Cottbus vom 09.03.2021, oder sofern schneller, die kurze schriftliche Darlegung des Tenors. Die Hochschule behauptet zusammenfassend: 1. Eine Bescheidung ist nicht erforderlich 2. Antrag wird abgelehnt, da eine Rechtsauskunft erfragt wurde Ich möchte nicht von Ihnen, dass Sie sich "dahinterklemmen" und alles versuchen. Mir sind die geringen Resourcen Ihrer Behörde bekannt. Mir ist wichtig möglichst schnell herauszubekommen, dass wir einen Punkt erreicht haben, bei dem eine gerichtliche Prüfung angemessen erscheint. Dazu ist mir Ihre Einschätzung des aktuellen Sachverhaltes wichtig. Ich sehe es nicht als Ihre Aufgabe an, mich davor zu schützen, gerichtliche Prüfungen zu beauftragen/beauftragen zu müssen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204643/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 204643.pdf - 2020-12-16_1-Schreibenvom16122020.pdf - 2020-12-16_1-smime.p7s - 2021-02-19_1-SKMC308-Kan21021910350.pdf - 2021-02-19_1-smime.p7s - 2021-03-10_1-LDA_002210267_210309.pdf - 2021-03-20_1-widerspruch-btu-cottbus-204643.pdf - 2021-04-01_1-schreiben-btu-cottbus-senftenberg-vom-01042021.pdf Anfragenr: 204643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204643/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg v 29.11.2020, # 204643 Sehr…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg v 29.11.2020, # 204643
Datum
16. April 2021 14:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Marcel Langner
Untätigkeitsklage
An Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Untätigkeitsklage
Datum
19. April 2021
An
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Status
Verwaltungsgericht Cottbus
Verfügung des Gerichtes
Von
Verwaltungsgericht Cottbus
Via
Briefpost
Betreff
Verfügung des Gerichtes
Datum
22. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
Marcel Langner
AW: Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg v 29.11.2020, # 204643 …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang bei der Bbg. Technischen Universität Cottbus-Senftenberg v 29.11.2020, # 204643 [#204643]
Datum
25. April 2021 19:36
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für Sie und Ihre Aktenführung ledglich nachrichtlich ohne Handlungsbedarf von meiner Seite. Mir erschien es (als einzig mir ersichtliche Möglichkeit) nun auch angemessen ein Gericht darum zu bitten, der Hochschule und mir bei der Klärung unserer unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu helfen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - verpflichtungsklage-btu-cottbus_g.pdf Anfragenr: 204643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204643/
Verwaltungsgericht Cottbus
BTU Fristverlängerung
Von
Verwaltungsgericht Cottbus
Via
Briefpost
Betreff
BTU Fristverlängerung
Datum
25. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
Marcel Langner
Nachtrag Klage
An Verwaltungsgericht Cottbus Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Nachtrag Klage
Datum
27. Juni 2021
An
Verwaltungsgericht Cottbus
Status
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Ihr Antrag vom 29.11.2020 Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen vorab den Widerspruchsbescheid…
Von
Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU)
Betreff
Ihr Antrag vom 29.11.2020
Datum
29. Juni 2021 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, anbei übersende ich Ihnen vorab den Widerspruchsbescheid vom 17.06.2021. Freundliche Grüße
Marcel Langner
Erledigungserklärung und Antrag auf Kostenfestsetzung
An Verwaltungsgericht Cottbus Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Erledigungserklärung und Antrag auf Kostenfestsetzung
Datum
3. Juli 2021
An
Verwaltungsgericht Cottbus
Status
Verwaltungsgericht Cottbus
Gerichtsbeschluss
Von
Verwaltungsgericht Cottbus
Via
Briefpost
Betreff
Gerichtsbeschluss
Datum
7. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,1 MB

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 29.11.…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg vom 29.11.20, # 204643
Datum
16. Juli 2021 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
669,9 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]