Unterlagen bzgl Beschaffung von SARS-CoV-2-Impfstoff

Schriftwechsel der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen mit Herstellern von Corona Impfstoffen, insbesondere Pfizer und BioNTech, bzgl. der Menge und der Kosten des SARS-CoV-2-Impfstoffes für das Land Berlin.

Schriftwechsel der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen mit dem BMG und BMF bzgl. der Menge und der Kosten des SARS-CoV-2-Impfstoffes für das Land Berlin.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen bzgl Beschaffung von SARS-CoV-2-Impfstoff [#208003]
Datum
6. Januar 2021 17:36
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftwechsel der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen mit Herstellern von Corona Impfstoffen, insbesondere Pfizer und BioNTech, bzgl. der Menge und der Kosten des SARS-CoV-2-Impfstoffes für das Land Berlin. Schriftwechsel der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen mit dem BMG und BMF bzgl. der Menge und der Kosten des SARS-CoV-2-Impfstoffes für das Land Berlin.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208003/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen bzgl Beschaffung von SARS-CoV-2-Impf…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen bzgl Beschaffung von SARS-CoV-2-Impfstoff [#208003]
Datum
15. März 2021 09:41
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen bzgl Beschaffung von SARS-CoV-2-Impfstoff“ vom 06.01.2021 (#208003) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 208003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208003/