Unterlagen bzgl. Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel

Anfrage an: Bundeskanzleramt

sämtliche Aufzeichnungen seit 8. Dezember 2021 im Zusammenhang mit dem Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel und den Themenkomplexen Ausstattung Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel, Erfüllung nachamtlicher Aufgaben und fortwirkender Verpflichtungen sowie Nutzung für private Zwecke durch Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel. Konkret:

# sämtliche Schreiben des Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel an das Bundeskanzleramt zu den o.g. Themenkomplexen.

# sämtliche Schreiben des Bundeskanzleramtes an das Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel zu den o.g. Themenkomplexen.

# sämtliche Schreiben des Bundeskanzleramtes an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den Bundesrechnungshof (BRH) zu den o.g. Themenkomplexen.

# alle darüber hinausgehenden Aufzeichnungen zu den o.g. Themenkomplexen wie Vermerke, interne und externe Korrespondenzen, Vorlagen, SMS, Kalendereinträge, Notizen etc.

Personenbezogene Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können, soweit erforderlich, entsprechend des IFG geschwärzt werden. Mit der Kostenübernahme bei ggfs. anfallenden Gebühren erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Aufzeic…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen bzgl. Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel [#263080]
Datum
11. November 2022 13:56
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Aufzeichnungen seit 8. Dezember 2021 im Zusammenhang mit dem Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel und den Themenkomplexen Ausstattung Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel, Erfüllung nachamtlicher Aufgaben und fortwirkender Verpflichtungen sowie Nutzung für private Zwecke durch Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel. Konkret: # sämtliche Schreiben des Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel an das Bundeskanzleramt zu den o.g. Themenkomplexen. # sämtliche Schreiben des Bundeskanzleramtes an das Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel zu den o.g. Themenkomplexen. # sämtliche Schreiben des Bundeskanzleramtes an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den Bundesrechnungshof (BRH) zu den o.g. Themenkomplexen. # alle darüber hinausgehenden Aufzeichnungen zu den o.g. Themenkomplexen wie Vermerke, interne und externe Korrespondenzen, Vorlagen, SMS, Kalendereinträge, Notizen etc. Personenbezogene Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können, soweit erforderlich, entsprechend des IFG geschwärzt werden. Mit der Kostenübernahme bei ggfs. anfallenden Gebühren erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263080/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen bzgl. Büro Bundeskanzlerin a.D. Ang…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen bzgl. Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel [#263080]
Datum
17. Februar 2023 11:25
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen bzgl. Büro Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel“ vom 11.11.2022 (#263080) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist wurde mittlerweile um 67 Tage überschritten. Ich bitte um Mitteilung bzgl. des Verfahrensstandes. Gerne können Sie mir die Auskunft auch per Mail an <<E-Mail-Adresse>> übermitteln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundeskanzleramt
IFG
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
27. April 2023
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundeskanzleramt
IFG - 2. Teilbescheid
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG - 2. Teilbescheid
Datum
9. August 2023
Status
Anfrage abgeschlossen