Unterlagen bzgl. CoronaVO (inbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung
Unterlagen bzgl. CoronaVO (inbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung sowie Anforderungen an Hygienekonzept sowie Anforderung an Personal- und Raumkapazitäten.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist als Aufsichtsbehörde über die Städte indirekt mit der Thematik befasst. Ich gehe deshalb davon auf, dass auch Unterlagen diesbezüglich im Regierungspräsidium Karlsruhe vorliegen, beispielsweise aufgrund von Beratungen oder Prüfanträgen zu diesem Thema.
Ich bitte um die Zusendung aller Unterlagen, die Sie bezüglich der CoronaVO (insbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) vorliegen haben zur Thematik der Kinderbetreuung und Notbetreuung sowie erweiterten Regelbetrieb.
Hierunter verstehe ich auch Dokumente, Schriftverkehr, Protokolle, Aktennotizen usw. auch zur Interpretation und Auslegung der CoronaVO.
Dies umfasst auch den Schriftverkehr diesbezüglich zwischen RP und
- Städten, insbesondere Stadt Freudenstadt
- Trägern
- Trägerverbänden
- Städtetag BW
- Gemeindetag BW
- KVJS
- usw.
Weiterhin beantrage ich in diesem Zusammenhang auch alle Dokumente und weiterführenden Informationen bzgl. den Vorgaben zu Hygienekonzepten.
Zudem beantrage ich auch Informationen bzgl. Personal- und Raumkapazitäten der Einrichtungen, auch von Trägern, für die die Stadt aufgrund der CoronaVO zuständig war, in dieser Zeit. Bitte senden Sie mir auch die Ihnen vorliegenden Vorgaben zu Personal- und Raumkapazitäten.
Die Unterlagen sollten kostenfrei vorhanden sein, da es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand handelt. Dies begründe ich damit, dass das RP Karlsruhe aufgrund seiner Tätigkeit als Kommunalaufsicht in dieses Thema eingearbeitet sein sollte und deshalb wohl schon Unterlagen diesbezüglich vorliegen müssten und daher auch nicht extra erstellt werden müssten. Somit handelt sich um eine reine Weiterleitung eines bestehenden Arbeitsergebnisses ohne besonderen Aufwand.
Sollten Sie dennoch entgegen meiner Ansicht zum Schluss kommen, dass diese Anfrage kostenpflichtig sein sollte, bitte ich Sie zumindest darum, mir - kostenfrei - mitzuteilen, welche Dokumente grundsätzlich vorliegen.
Bitte teilen Sie mir auch bei grundsätzlicher Ansicht der Kostenpflichtigkeit in einem der Teilpunkte der Anfrage kostenfrei vorab mit, ob und wofür Kosten anfallen könnten, bevor Sie mit der Bearbeitung der Anfrage offiziell beginnen. Zudem bitte ich Sie in diesem Fall um kostenfreie Beilage einer möglichst nach Punkten unterteilten Kostenabschätzung in Ihrer Antwort.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Juli 2020
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3. August 2020
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