Unterlagen bzgl. CoronaVO

- Unterlagen bzgl. der CoronaVO, jeweils in den verschiedenen Fassungen

Ich gehe davon aus, dass Sie als Städtetag Baden-Württemberg für die verschiedenen Fassungen der CoronaVO Unterlagen haben, die sich damit beschäftigen.

Bitte senden Sie mir alle Unterlagen in Ihrem Haus, die in Bezug zur CoronaVO oder speziellen Erweiterungen/Ergänzungen der CoronaVO stehen, also beispielsweise auch CoronaVO-Schulen, und so weiter.

Bitte berücksichtigen Sie dabei alle Dokumente auch für die unterschiedlichen Fassungen der einzelnen Verordnungen.

Insbesondere bin ich speziell an Dokumenten wie Stellungnahmen und Interpretationen der CoronaVO, gültig ab 18. Mai 2020 im Bereich Kindertageseinrichtungen und Notbetreuung interessiert. Bitte bearbeiten Sie diesen Teilbereich priorisiert und senden mir für diesen Teilbereich vorab die Unterlagen.

Ich gehe davon aus, dass die Anfrage kostenfrei ist, da die Dokumente sowieso im Haus sind und es sich um einen einfachen Vorgang handelt. Sollten Sie dies nicht so sehen, weisen Sie mich bitte vorab darauf hin und begründen Sie auch rechtssicher Ihre Antwort diesbezüglich.

Bitte teilen Sie mir auch mit, falls keine Dokumente vorliegen sollten. Gehen Sie hierbei bitte auch darauf ein, ob es andere Dokumentenarten wie Aktennotizen, Protokolle oder ähnliches gibt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    30. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen bzgl…
An Städtetag Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen bzgl. CoronaVO [#191761]
Datum
30. Juni 2020 08:23
An
Städtetag Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen bzgl. der CoronaVO, jeweils in den verschiedenen Fassungen Ich gehe davon aus, dass Sie als Städtetag Baden-Württemberg für die verschiedenen Fassungen der CoronaVO Unterlagen haben, die sich damit beschäftigen. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen in Ihrem Haus, die in Bezug zur CoronaVO oder speziellen Erweiterungen/Ergänzungen der CoronaVO stehen, also beispielsweise auch CoronaVO-Schulen, und so weiter. Bitte berücksichtigen Sie dabei alle Dokumente auch für die unterschiedlichen Fassungen der einzelnen Verordnungen. Insbesondere bin ich speziell an Dokumenten wie Stellungnahmen und Interpretationen der CoronaVO, gültig ab 18. Mai 2020 im Bereich Kindertageseinrichtungen und Notbetreuung interessiert. Bitte bearbeiten Sie diesen Teilbereich priorisiert und senden mir für diesen Teilbereich vorab die Unterlagen. Ich gehe davon aus, dass die Anfrage kostenfrei ist, da die Dokumente sowieso im Haus sind und es sich um einen einfachen Vorgang handelt. Sollten Sie dies nicht so sehen, weisen Sie mich bitte vorab darauf hin und begründen Sie auch rechtssicher Ihre Antwort diesbezüglich. Bitte teilen Sie mir auch mit, falls keine Dokumente vorliegen sollten. Gehen Sie hierbei bitte auch darauf ein, ob es andere Dokumentenarten wie Aktennotizen, Protokolle oder ähnliches gibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191761/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Städtetag Baden-Württemberg
Antwort von 2 Ansprechpartner:innen (1 per Mail und 2 mal per Telefon beim Nachfassen) Informationen des Anfragest…
Von
Städtetag Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Antwort von 2 Ansprechpartner:innen (1 per Mail und 2 mal per Telefon beim Nachfassen)
Datum
30. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationen des Anfragestellers: Am 30.07.2020 sinngemäß per Mail (nur sinngemäße Darstellung, weil Datenschutz und Urheberrecht beim telefonischen Nachfassend geltend gemacht wurden): =============== schnipp =================== Der geltend gemachte Auskunftsanspruch bestehe gegenüber den Vereinigungen der Städte und Gemeinden nur, soweit diese Vereinigungen öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Verwaltungsaufgaben (Öffentlich-rechtlich) würden nur dort wahrgenommen, wo den Vereinigungen durch den Gesetzgeber oder die öffentliche Verwaltung Aufgaben übertragen worden wären. Die Wahrnehmung verbandspolitischer Interessen würde dazu führen, dass keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden würden in diesem Fall. Der geltend gemachte Auskunftsanspruch bestehe daher nicht. =============== schnipp =================== Weiteres telefonisches Nachfassen auf anderer Ebene bestätigt Rechtsansicht fachlich diesbezüglich. Ob auf das Unterlassen der Veröffentlichung der Mail weiter bestanden wird, konnte in diesem Gespräch nicht abschließend geklärt werden. Es wurde aber wage mündlich bestätigt, dass wohl keine rechtlichen Folgen auf den Antragssteller zukommen würden. Der Anfragesteller hat sich dennoch zur Sicherheit entschieden, nicht den Originaltext der Mail wieder zu geben. Der rechtliche Status des Angefragten bzgl. IFG ist unklar. Deshalb auch diese Entscheidung zur Veröffentlichung in dieser Form durch den Anfragesteller.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bad…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen bzgl. CoronaVO“ [#191761] [#191761]
Datum
25. August 2020 13:31
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191761/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil aus meiner Sicht der Städtetag-BW IFG-pflichtig ist. Hierzu läuft auch parallel folgende Anfrage (zugleich auch gleich für Gemeindetag-BW): https://fragdenstaat.de/anfrage/nachfrage-nach-klarung-ob-stadtetag-bw-sowie-gemeindetag-bw-dem-informationsfreiheitsgesetz-ifg-unterliegen-vorhandene-unterlagen-diesbezuglich/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 191761.pdf Anfragenr: 191761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191761/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen bzgl. CoronaVO“ [#191761] [#191761]
Datum
25. August 2020 13:31
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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