Unterlagen bzgl. Mitglieder der Hafenroutine - II Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Die HPA ist am 01. Oktober 2005 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet worden. Die sechs Mitglieder des Aufsichtrats werden vom Senat bestimmt.

Bis dahin befassten sich drei Dienststellen mit dem Thema Hafen:

Das Amt für Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (technische Hafenangelegenheiten), Teile des Amtes Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfrastruktur der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, insbesondere aber das Oberhafenamt sowie fünf Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung in der Finanzbehörde. Tieferen Aufschluss geben die öffentlich ausliegenden Geschäftsverteilungspläne.

Bis dahin erfolgte die Zusammenarbeit in der „Hafenroutine“ nach dem „Land-Lord-Prinzip“. Investitionen wurden im Finanzplan veranschlagt, da Mieteinnahmen und Hafengelder dem Haushalt zuflossen.

Bis zur Ausgründung der HPA war also die Freie und Hansestadt Hamburg Eigentümerin und Vermieterin der städtischen Hafengrundstücke.

Ich gehe davon aus das es sich bei der Hafenroutine des Hamburger Hafens nicht um einen Geheimbund, Geheimgesellschaft oder arkane Gesellschaft handelt die ihre Mitglieder, ihre Ziele oder ihre Tätigkeit vor ihrer sozialen Umwelt geheim hält.

Die HPA hat dem HambBfDI mitgeteilt das sie über keine Unterlagen oder Listen verfügen würde die Aufschluß über die Mitglieder der Hafenroutine geben. Anstatt dessen wurde mitgeteilt das die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation über Unterlagen verfügen könnte.

Bitte übersenden Sie mir Unterlagen und/oder Mitgliedslisten, aus denen ersichtlich ist und ich entnehmen kann, weche Personen im Zeitraum von 2000 bis aktuell Mitglied der Hafenroutine waren bzw. sind. Nach Möglichkeit also Unterlagen aus denen ersichtlich ist welche Person von wann bis wann Mitglied war bzw. ist.

Ansonsten bitte ich um eine konkrete Auskunft, wo diese Informationen kurzfristig zu erlangen sind.

Ich danke vielmals für Ihre Bemühungen und verbleibe,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2017
  • Frist
    14. Februar 2017
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Jörg Hermann-Walter Trogisch
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
Unterlagen bzgl. Mitglieder der Hafenroutine - II Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation [#19872]
Datum
12. Januar 2017 14:24
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die HPA ist am 01. Oktober 2005 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet worden. Die sechs Mitglieder des Aufsichtrats werden vom Senat bestimmt. Bis dahin befassten sich drei Dienststellen mit dem Thema Hafen: Das Amt für Strom- und Hafenbau der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (technische Hafenangelegenheiten), Teile des Amtes Häfen, Dienstleistungen und Wirtschaftsinfrastruktur der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, insbesondere aber das Oberhafenamt sowie fünf Mitarbeiter der Liegenschaftsverwaltung in der Finanzbehörde. Tieferen Aufschluss geben die öffentlich ausliegenden Geschäftsverteilungspläne. Bis dahin erfolgte die Zusammenarbeit in der „Hafenroutine“ nach dem „Land-Lord-Prinzip“. Investitionen wurden im Finanzplan veranschlagt, da Mieteinnahmen und Hafengelder dem Haushalt zuflossen. Bis zur Ausgründung der HPA war also die Freie und Hansestadt Hamburg Eigentümerin und Vermieterin der städtischen Hafengrundstücke. Ich gehe davon aus das es sich bei der Hafenroutine des Hamburger Hafens nicht um einen Geheimbund, Geheimgesellschaft oder arkane Gesellschaft handelt die ihre Mitglieder, ihre Ziele oder ihre Tätigkeit vor ihrer sozialen Umwelt geheim hält. Die HPA hat dem HambBfDI mitgeteilt das sie über keine Unterlagen oder Listen verfügen würde die Aufschluß über die Mitglieder der Hafenroutine geben. Anstatt dessen wurde mitgeteilt das die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation über Unterlagen verfügen könnte. Bitte übersenden Sie mir Unterlagen und/oder Mitgliedslisten, aus denen ersichtlich ist und ich entnehmen kann, weche Personen im Zeitraum von 2000 bis aktuell Mitglied der Hafenroutine waren bzw. sind. Nach Möglichkeit also Unterlagen aus denen ersichtlich ist welche Person von wann bis wann Mitglied war bzw. ist. Ansonsten bitte ich um eine konkrete Auskunft, wo diese Informationen kurzfristig zu erlangen sind. Ich danke vielmals für Ihre Bemühungen und verbleibe,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrter Herr Trogisch, wir beabsichtigen, Ihren Antrag abzulehnen. Die Ablehnung hat nach § 13 Abs. 2 HmbTG…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: Unterlagen bzgl. Mitglieder der Hafenroutine - II Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation [#19872]
Datum
25. Januar 2017 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Trogisch, wir beabsichtigen, Ihren Antrag abzulehnen. Die Ablehnung hat nach § 13 Abs. 2 HmbTG durch schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zu erfolgen. Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift mit. Sie erreichen uns per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> oder postalisch unter Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Mit freundlichen Grüßen
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Sehr geehrte Damen und Herren, hier wie gewünscht die Adresse: Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Tro…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
Jörg Hermann-Walter Trogisch
Betreff
AW: AW: Unterlagen bzgl. Mitglieder der Hafenroutine - II Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation [#19872]
Datum
25. Januar 2017 16:00
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hier wie gewünscht die Adresse: Mit freundlichen Grüßen Jörg Hermann-Walter Trogisch Anfragenr: 19872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Hermann-Walter Trogisch << Adresse entfernt >>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Unterlagen bzgl. Mitglieder der Hafenroutine - II Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Via
Briefpost
Betreff
Unterlagen bzgl. Mitglieder der Hafenroutine - II Anfrage an die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Datum
20. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort