Unterlagen bzw. CoronaVO (inbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung
Unterlagen bzw. CoronaVO (inbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung sowie Anforderungen an Hygienekonzept sowie Anforderung an Personal- und Raumkapazitäten.
Ich bitte um die Zusendung aller Unterlagen, die Sie bezüglich der CoronaVO (insbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) vorliegen haben zur Thematik der Kinderbetreuung und Notbetreuung sowie erweiterten Regelbetrieb.
Hierunter verstehe ich auch Dokumente, Schriftverkehr, Protokolle, Aktennotizen usw. auch zur Interpretation und Auslegung der CoronaVO.
Dies umfasst auch den Schriftverkehr diesbezüglich zwischen Stadt und
- Trägern
- Trägerverbänden
- Städtetag BW
- KVJS
- usw.
Weiterhin beantrage ich in diesem Zusammenhang auch alle Dokumente und weiterführenden Informationen bzgl. den Vorgaben zu Hygienekonzepten.
Zudem beantrage ich auch Informationen bzgl. Personal- und Raumkapazitäten der Einrichtungen, auch von Trägern, für die die Stadt aufgrund der CoronaVO zuständig war, in dieser Zeit. Bitte senden Sie mir auch die Ihnen vorliegenden Vorgaben zu Personal- und Raumkapazitäten.
Die Unterlagen sollten kostenfrei vorhanden sein, da es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand handelt. Dies begründe ich damit, dass die Stadt die Unterlagen sowieso vorbereitet, sortiert und zusammengefasst haben müsste, da Sie im Rahmen der CoronaVO (gültig am bzw. ab. 18.5.2020) § 1b Absatz (3) am Verfahren federführend beteiligt war.
Ich zitiere:
"Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um die nach den
Satz 1 Nummer 1 bis 3 teilnahmeberechtigten Kinder aufzunehmen, entscheidet die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Aufnahme der Kinder."
Die Unterlagen müssten deshalb bereits vorliegen und nicht extra erstellt werden und es handelt sich um eine reine Weiterleitung eines bestehenden Arbeitsergebnisses ohne besonderen Aufwand.
Sollten Sie dennoch entgegen meiner Ansicht zum Schluss kommen, dass diese Anfrage kostenpflichtig sein sollte, bitte ich Sie zumindest darum, mir - kostenfrei - mitzuteilen, welche Dokumente grundsätzlich vorliegen.
Bitte teilen Sie mir auch bei grundsätzlicher Ansicht der Kostenpflichtigkeit in einem der Teilpunkte der Anfrage kostenfrei vorab mit, ob und wofür Kosten anfallen könnten, bevor Sie mit der Bearbeitung der Anfrage offiziell beginnen. Zudem bitte ich Sie in diesem Fall um kostenfreie Beilage einer möglichst nach Punkten unterteilten Kostenabschätzung in Ihrer Antwort.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
-
Datum4. Juli 2020
-
3. August 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!