Unterlagen bzw. CoronaVO (inbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung

Anfrage an: Stadt Freudenstadt

Unterlagen bzw. CoronaVO (inbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung sowie Anforderungen an Hygienekonzept sowie Anforderung an Personal- und Raumkapazitäten.

Ich bitte um die Zusendung aller Unterlagen, die Sie bezüglich der CoronaVO (insbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) vorliegen haben zur Thematik der Kinderbetreuung und Notbetreuung sowie erweiterten Regelbetrieb.

Hierunter verstehe ich auch Dokumente, Schriftverkehr, Protokolle, Aktennotizen usw. auch zur Interpretation und Auslegung der CoronaVO.

Dies umfasst auch den Schriftverkehr diesbezüglich zwischen Stadt und
- Trägern
- Trägerverbänden
- Städtetag BW
- KVJS
- usw.

Weiterhin beantrage ich in diesem Zusammenhang auch alle Dokumente und weiterführenden Informationen bzgl. den Vorgaben zu Hygienekonzepten.

Zudem beantrage ich auch Informationen bzgl. Personal- und Raumkapazitäten der Einrichtungen, auch von Trägern, für die die Stadt aufgrund der CoronaVO zuständig war, in dieser Zeit. Bitte senden Sie mir auch die Ihnen vorliegenden Vorgaben zu Personal- und Raumkapazitäten.

Die Unterlagen sollten kostenfrei vorhanden sein, da es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand handelt. Dies begründe ich damit, dass die Stadt die Unterlagen sowieso vorbereitet, sortiert und zusammengefasst haben müsste, da Sie im Rahmen der CoronaVO (gültig am bzw. ab. 18.5.2020) § 1b Absatz (3) am Verfahren federführend beteiligt war.

(siehe unter URL: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200516_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung_ab_200518_deutsch.pdf)

Ich zitiere:
"Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um die nach den
Satz 1 Nummer 1 bis 3 teilnahmeberechtigten Kinder aufzunehmen, entscheidet die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Aufnahme der Kinder."

Die Unterlagen müssten deshalb bereits vorliegen und nicht extra erstellt werden und es handelt sich um eine reine Weiterleitung eines bestehenden Arbeitsergebnisses ohne besonderen Aufwand.

Sollten Sie dennoch entgegen meiner Ansicht zum Schluss kommen, dass diese Anfrage kostenpflichtig sein sollte, bitte ich Sie zumindest darum, mir - kostenfrei - mitzuteilen, welche Dokumente grundsätzlich vorliegen.

Bitte teilen Sie mir auch bei grundsätzlicher Ansicht der Kostenpflichtigkeit in einem der Teilpunkte der Anfrage kostenfrei vorab mit, ob und wofür Kosten anfallen könnten, bevor Sie mit der Bearbeitung der Anfrage offiziell beginnen. Zudem bitte ich Sie in diesem Fall um kostenfreie Beilage einer möglichst nach Punkten unterteilten Kostenabschätzung in Ihrer Antwort.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Juli 2020
  • Frist
    3. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen bzw. C…
An Stadt Freudenstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen bzw. CoronaVO (inbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung [#192034]
Datum
4. Juli 2020 10:02
An
Stadt Freudenstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen bzw. CoronaVO (inbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung sowie Anforderungen an Hygienekonzept sowie Anforderung an Personal- und Raumkapazitäten. Ich bitte um die Zusendung aller Unterlagen, die Sie bezüglich der CoronaVO (insbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) vorliegen haben zur Thematik der Kinderbetreuung und Notbetreuung sowie erweiterten Regelbetrieb. Hierunter verstehe ich auch Dokumente, Schriftverkehr, Protokolle, Aktennotizen usw. auch zur Interpretation und Auslegung der CoronaVO. Dies umfasst auch den Schriftverkehr diesbezüglich zwischen Stadt und - Trägern - Trägerverbänden - Städtetag BW - KVJS - usw. Weiterhin beantrage ich in diesem Zusammenhang auch alle Dokumente und weiterführenden Informationen bzgl. den Vorgaben zu Hygienekonzepten. Zudem beantrage ich auch Informationen bzgl. Personal- und Raumkapazitäten der Einrichtungen, auch von Trägern, für die die Stadt aufgrund der CoronaVO zuständig war, in dieser Zeit. Bitte senden Sie mir auch die Ihnen vorliegenden Vorgaben zu Personal- und Raumkapazitäten. Die Unterlagen sollten kostenfrei vorhanden sein, da es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand handelt. Dies begründe ich damit, dass die Stadt die Unterlagen sowieso vorbereitet, sortiert und zusammengefasst haben müsste, da Sie im Rahmen der CoronaVO (gültig am bzw. ab. 18.5.2020) § 1b Absatz (3) am Verfahren federführend beteiligt war. (siehe unter URL: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200516_CoronaVO_Konsolidierte_Fassung_ab_200518_deutsch.pdf) Ich zitiere: "Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um die nach den Satz 1 Nummer 1 bis 3 teilnahmeberechtigten Kinder aufzunehmen, entscheidet die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, nach pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme der Kinder." Die Unterlagen müssten deshalb bereits vorliegen und nicht extra erstellt werden und es handelt sich um eine reine Weiterleitung eines bestehenden Arbeitsergebnisses ohne besonderen Aufwand. Sollten Sie dennoch entgegen meiner Ansicht zum Schluss kommen, dass diese Anfrage kostenpflichtig sein sollte, bitte ich Sie zumindest darum, mir - kostenfrei - mitzuteilen, welche Dokumente grundsätzlich vorliegen. Bitte teilen Sie mir auch bei grundsätzlicher Ansicht der Kostenpflichtigkeit in einem der Teilpunkte der Anfrage kostenfrei vorab mit, ob und wofür Kosten anfallen könnten, bevor Sie mit der Bearbeitung der Anfrage offiziell beginnen. Zudem bitte ich Sie in diesem Fall um kostenfreie Beilage einer möglichst nach Punkten unterteilten Kostenabschätzung in Ihrer Antwort. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 192034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192034/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte verzeihen Sie mir meinen kleinen Tipp- und Rechtschreibfehler. Natürlich soll…
An Stadt Freudenstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen bzw. CoronaVO (inbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung [#192034]
Datum
4. Juli 2020 10:10
An
Stadt Freudenstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte verzeihen Sie mir meinen kleinen Tipp- und Rechtschreibfehler. Natürlich sollte der Betreff lauten: Unterlagen bzgl. CoronaVO (inbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung Auch im ersten Absatz meines Schreibens habe ich den Fehler gemacht, so dass auch dort die obige Korrektur gilt. ... Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 192034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192034/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Freudenstadt
WG: Unterlagen bzw. CoronaVO (insbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung [#1…
Von
Stadt Freudenstadt
Via
Briefpost
Betreff
WG: Unterlagen bzw. CoronaVO (insbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung [#192034]
Datum
7. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir keine staatliche sondern eine kommunale Behörde sind und wir daher das Portal: "fragdenstaat" bis zur Klärung weiterer rechtlicher Fragen Ihres Antrages nicht nutzen werden. Nachdem LIFG haben die Kommunen die Möglichkeit für die Gewährung des Informationszuganges Verwaltungsgebühren bis zur vollen Kostendeckung zu erheben, da für diese die Beschränkungen für informationspflichtige Stellen des Landes nach Abs. 3 nicht gelten. Diese richten sich bei uns nach unserer Verwaltungsgebührensatzung. Hierfür käme dann die Allgemeinen Verwaltungsgebühren in Betracht. Wir würden den Zeitaufwand ermitteln, den der zuständige Beamte oder Verwaltungsmitarbeiter für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt. Der Richtsatz den wir pro Stunde Arbeitszeit erheben richtet sich dann nach der VWV Kostenfestlegung. Für einen Beamten im höheren Dienst berechnen wir dann 85,00 Euro pro Stunde. Die Daten müssten zusammengetragen werden und sind nicht in einem Ordner gebündelt. Außerdem müssten unter Umständen Schwärzungen vorgenommen werden, da ja in der Korrespondenz mit den Kindergartenleitungen und Trägern durchaus auch Daten die unter das LDSG fallen, vorhanden sein können. Die gesamte Korrespondenz müsste diesbezüglich gesichtet werden. Der Zeitaufwand lässt sich für uns derzeit nicht abschätzen. Wir sind bemüht Ihren Antrag zeitnah zu bearbeiten. Freundliche Grüße

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Stadt Freudenstadt
WG: Unterlagen bzw. CoronaVO (insbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung [#192034]
Von
Stadt Freudenstadt
Via
Briefpost
Betreff
WG: Unterlagen bzw. CoronaVO (insbesondere in der am bzw. ab 18.5.2020 gültigen Fassung) bzgl. Kinderbetreuung [#192034]
Datum
7. Juli 2020
Status
geschwärzt
1,1 MB