Unterlagen der Personalvertretungen im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung

Laut den mir übermittelten Unterlagen (https://fragdenstaat.de/a/219664), wurden die Personalvertretungen erst nach der Bekanntgabe, Umsetzung und verpflichtenden Nutzung der digitalen Kontaktnachverfolgung überhaupt darüber informiert und eingebunden. Eine rechtzeitige und umfassende Einbindung nach §60 PersVG ist daher für mich aktuell nicht erkennbar.

Ich möchte daher alle Unterlagen der Personalvertretungen erbitten, die diesen im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung vorliegen. Das könnten Beschlüsse, Protokolle von Sitzungen oder Beratungen (bzw. die entsprechenden Teile davon), Emails mit der Hochschulleitung oder den internen Entwicklern sein.

Sollten Sie mit meiner Klage (Aktenzeichen VG 8 K 518/21) im Zusammenhang stehende Informationen z.B. Verhalten der Anwendung oder deren Struktur nicht offenbaren, bitte ich um Begründung und Verweis auf das Gerichtsverfahren, damit ich diese Informationen dort ergänzend ebenso mit in die Klage aufnehmen kann.
Im Moment kann ich nach §5 (3) AIG eventuell notwendige Schwärzungen nicht erkennen. Ebenso erachte ich §10 (4) PersVG als einschlägig an.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2021
  • Frist
    28. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Unterlagen der Personalvertretungen im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung [#221304]
Datum
29. Mai 2021 16:20
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut den mir übermittelten Unterlagen (https://fragdenstaat.de/a/219664), wurden die Personalvertretungen erst nach der Bekanntgabe, Umsetzung und verpflichtenden Nutzung der digitalen Kontaktnachverfolgung überhaupt darüber informiert und eingebunden. Eine rechtzeitige und umfassende Einbindung nach §60 PersVG ist daher für mich aktuell nicht erkennbar. Ich möchte daher alle Unterlagen der Personalvertretungen erbitten, die diesen im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung vorliegen. Das könnten Beschlüsse, Protokolle von Sitzungen oder Beratungen (bzw. die entsprechenden Teile davon), Emails mit der Hochschulleitung oder den internen Entwicklern sein. Sollten Sie mit meiner Klage (Aktenzeichen VG 8 K 518/21) im Zusammenhang stehende Informationen z.B. Verhalten der Anwendung oder deren Struktur nicht offenbaren, bitte ich um Begründung und Verweis auf das Gerichtsverfahren, damit ich diese Informationen dort ergänzend ebenso mit in die Klage aufnehmen kann. Im Moment kann ich nach §5 (3) AIG eventuell notwendige Schwärzungen nicht erkennen. Ebenso erachte ich §10 (4) PersVG als einschlägig an.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 221304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221304/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
31. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> für meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Personalvertretungen im Rahm…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Unterlagen der Personalvertretungen im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung [#221304]
Datum
2. Juli 2021 14:49
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Personalvertretungen im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung“ vom 29.05.2021 (#221304) konnte ich noch keine Antwort von Ihnen verzeichnen. Eine hohe Arbeitsbelastung scheint mir kein zureichender Grund für das Versäumen einer Frist zu sein. Die Personalplanung, Urlaubsplanung und Vertretungen liegen im Wirkbereich Ihrer eigenen Verantwortung und sollten nicht dazu führen oder dazu genutzt werden, Anfragen an Ihre Einrichtung auszuweichen oder diese zu verzögern. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 221304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221304/
Technische Hochschule Wildau (FH)
Antwort Bescheid
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Antwort Bescheid
Datum
16. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
3,9 MB
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Br…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen der Personalvertretungen im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung“ [#221304]
Datum
23. Juli 2021 23:07
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221304/ In diesem Fall hat die Hochschule einen Bescheid erstellt, was sie sich immer sehr genau überlegt. Sie scheint sich also sicher zu sein. Ich hoffe Ihre Einschätzung vor meinem Widerspruch zu erhalten. 1. Schwärzungen Bei allen Schwärzungen gehe ich davon aus, dass es sich um Amtsträger im Sinne §5(3) handelt. Ich würde auf diese Schwärzungen als gern verzichten. Wie sehen Sie das? 2. Fehlende Unterlagen Es fehlt eine ganze Menge an Unterlagen. Beide PRs sprechend von einem 4 Augen Prinzip, dass aus keiner Unterlage hervorgeht. Das muss also aus einer anderen Unterlage stammen. Einer der PRs bezieht sich auf eine Frage des Kanzler bezüglich der internen Datenabfrage. Auch diese Frage fehlt und alle damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen. Ebenso fehlt das Verfahrensverzeichnis, welches den PRs offensichtlich vorlag. Und mindestens die Beschlüsse und Protokollergebnisse und Protokollanhänge für dieses Thema. Laut Geschäftsordnung ist zum Beispiel auch das Abstimmungsergebnis festzuhalten. Wie interpretieren Sie das? 3. Habitus Es ist nun zum wiederholten Male der Fall, dass die Hochschule einen Bescheid ausstellt, der vorgibt vollständig Auskunft erteilt zu haben, da nicht angegeben wird, dass andere Unterlagen vorliegen bzw. nicht herausgegeben wurden. Hier ist dies nun ganz offensichtlich. Ist im Rahmen eines Antrages nach AIG auch darauf hinzuweisen, dass nur eine Teilauskunft erteilt wurde? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 221304.pdf - 2021-05-31_1-th-wildau-221304-verzogerungen.pdf - 2021-07-16_1-4462.pdf Anfragenr: 221304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221304/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 29. Mai 2021, # 221304 Sehr geehrter Herr Langner, in der…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 29. Mai 2021, # 221304
Datum
11. August 2021 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Marcel Langner
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 29. Mai 2021, # 221304 [#221304] Sehr << Anrede …
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 29. Mai 2021, # 221304 [#221304]
Datum
13. August 2021 18:00
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 16.07.2021, in Bezug auf Vollständigkeit, lege ich Widerspruch ein. Ihr Schreiben vermittelt den Eindruck, dass keine weiteren Unterlagen vorliegen. Die mir übermittelten Unterlagen aber auch die Geschäftsordnungen der Personalräte deuten jedoch weitere Unterlagen an. Als Petent sind mir die vorhandenen Unterlagen im Detail regelmäßig nicht bekannt. Eine gewisse Unschärfe in der Formulierung und Beschreibung der Anfrage ist daher als der vorherrschende Fall anzusehen. Daher sieht §6 Absatz 1 Satz 5 AIG eine entsprechende Pflicht zur Unterstützung vor. Eine solche Unterstützung kann ich nicht erkennen. Meine Formulierung der Anfrage zeigte Beispiele auf und ist mit der Formulierung „im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung“ sicherlich auch für prüfende Dritte konkret genug umrissen. Auch andere Anfragen nach AIG zeigen, dass Sie Unterlagen als nicht vorhanden angeben, diese jedoch im Nachhinein auffindbar sind, bzw. Sie angeben, die Anfrage wäre zu unkonkret dargelegt worden. Dieses Muster Ihrer Bearbeitung wird sicherlich auch prüfenden Dritten auffallen. Ich verstehe die einschlägigen Rechtsregelungen so, dass Sie auch zu beauskunften haben, ob weitere Unterlagen vorliegen und, sofern in diese keine Einsicht erfolgen soll, ein entsprechender Ablehnungsgrund nach AIG anzugeben ist. Dazu gehört beispielsweise auch darzulegen, aus welchen konkret benannten schutzwürdigen Gründen die Namen der Amtsträger geschwärzt wurden (Rückausnahme §5 (3) AIG). Immerhin sind diese Namen auch auf Ihrer Webseite veröffentlicht. Nur so wird dem Petenten ein effektiver Rechtsschutz überhaupt erst ermöglicht. Es fehlen mindestens die folgenden Unterlagen, deren Vorhandensein sich durch Schlussfolgerungen unterschiedlicher Indizkraft ergeben: • Entsprechende Teile der Protokolle, Abstimmungsergebnisse und Protokollanhänge der Personalräte. • Unterlagen zu den Fragen des Kanzlers bezüglich einer „internen Abfrage der Daten“. • Ein den Personalräten vorliegendes Verfahrensverzeichnis, da diese darauf Bezug nehmen. Sollten Sie hier das Brandenburgische Datenschutzgesetz als ersetzende Rechtsregelung nach §1 AIG ansehen, so stütze ich meinen Antrag auf § 4 (3) Satz 1 BbgDSG. • Eine Unterlage, aus der die Beschreibung eines 4-Augen Prinzips hervorgeht. • Der Verfahrensverlauf von VG 8 K 518/21 zeigt, dass Informationen zwischen Personalräten und Entwicklern ausgetauscht wurden. Diesen Widerspruch sehe ich als zulässig und auch begründet an. Sollten Sie Widerspruchsgebühren erheben, kündige ich bereits an, diese gerichtlich prüfen zu lassen, da mir der Widerspruch auch bereits aus formalen Gründen geboten scheint. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 221304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221304/
Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. August 2021
Status
Warte auf Antwort
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.08.2021, welches mir am 21.02.2021 zuging. Sie …
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Unterlagen der Personalvertretungen im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung [#221304]
Datum
21. August 2021 18:15
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.08.2021, welches mir am 21.02.2021 zuging. Sie versuchen darin darzulegen, dass Sie mich bei der Konkretisierung meines Antrages unterstützen wollen. Das kann ich nicht erkennen. Ich lese aus Ihrem Schreiben, dass ich darlegen soll, woraus ich schließe, dass Schriftverkehr mit den Entwicklern und den Personalräten stattfand. Das erachte ich nicht als Hilfestellung zu irgendeiner Konkretisierung. Es ist auch das erste Mal, dass Sie überhaupt angeben, der Antrag wäre zu unkonkret gestellt. Tatsächlich scheint es mir, als würden Sie hier nicht in Ihren Akten nachsehen, ob und welche Informationen vorliegen, sondern vom Petenten verlangen, dass er nachweist, dass diese Information vorliegt und diese erst dann herausgeben. Das ist nicht meine Lesart des AIG, des Willens des Gesetzesgebers und meiner Auffassung unseres Rechtsstaates. Die Stichhaltigkeit/Nachvollziehbarkeit meiner Deduktion wird sich in einem Gerichtsverfahren sicherlich auch mithilfe von Zeugenaussagen der Entwickler und betroffenen Personalräte klären lassen. Dabei wird auch Ihr gesamtes bisheriges Antwortverhalten von mir dargelegt werden. Die Frage, die man sich also stellen könnte ist nicht, ob ich wirklich in der Lage bin bereits jetzt diese Unterlagen nachweisen zu können, sondern ob es später in einem Gerichtsverfahren hier auch mit einem in Camera Verfahren möglich sein wird. Letztlich kann aber auch bereits Ihr Schreiben selbst den Schluss zulassen, dass diese Unterlagen existieren. Eine Hilfe für mich wäre, sofern eine Konkretisierung erfolgen soll, zu wissen, welche Unterlagen/Unterlagenkategorien überhaupt vorliegen, damit ich eine Auswahl treffen kann und somit auch den Aufwand gering halten kann. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 221304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221304/
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten mir bei der Bearbeitung auch zukünftiger Anträge zu helfen, h…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen der Personalvertretungen im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung“ [#221304]
Datum
21. August 2021 18:21
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten mir bei der Bearbeitung auch zukünftiger Anträge zu helfen, hier nun aber ganz konkret, weil erstmalig aufgetreten. Sofern ich deduktiv ermittelte Behauptungen aufstelle, bin ich dann vorerst im Rahmen einer AIG Anfrage verpflichtet, diese umfangreich nachzuweisen? Oder ist es nicht so, dass die Behörde dieser Behauptung (egal wie unbegründet diese erachtet wird) nachgeht und den Aktenbestand dahingehend überprüft? Die nun angelaufene Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221304/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 221304.pdf - 2021-05-31_1-th-wildau-221304-verzogerungen.pdf - 2021-07-16_1-4462.pdf - 2021-08-11_1-LDA_002211318_210811.pdf - 2021-08-18_1-antwort-th-wildau-221304.pdf Anfragenr: 221304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221304/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
hr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau v 29.05.21, # 221304 Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
hr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau v 29.05.21, # 221304
Datum
30. August 2021 14:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Technische Hochschule Wildau (FH)
Widerspruchsbescheid
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
1. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Marcel Langner
AW: Widerspruchsbescheid [#221304] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Widerspruchsbescheid 01.09…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Widerspruchsbescheid [#221304]
Datum
5. September 2021 16:25
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren Widerspruchsbescheid 01.09.2021 mir zugegangen am 03.09.2021. Ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, ob Sie die Widerspruchsgebühren als nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO öffentlichen Abgaben und Kosten einschätzen, oder andere Rechtsgrundlagen anführen möchten. Ihrem Widerspruchsbescheid fehlt eine solche rechtliche Auskunft, so dass ich es aktuell so einschätze, dass bei der sich in Vorbereitung befindlichen Verpflichtungsklage meinerseits, aufschiebende Wirkung der Zahlung eintritt. Von dieser Einschätzung gehe ich auch aus, sofern ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalte. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 221304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221304/
Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. September 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
533,7 KB
Marcel Langner
AW: Widerspruchsbescheid [#221304] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Einschätzung. Darf ich Sie…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Widerspruchsbescheid [#221304]
Datum
10. September 2021 01:37
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
widerspruchsbescheid-th-wildau-221304.pdf
353,2 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Einschätzung. Darf ich Sie bitten vermittelnd tätig zu werden? Im Anhang finden Sie den Widerspruchsbescheid. Aus dem bisherigen Schriftverkehr geht für mich klar hervor, dass für die Punkte 1.-4., bei denen auch Sie von einer ausreichenden Konkretisierung ausgehen, Unterlagen vorliegen müssen. Immerhin beziehen sich die Personalräte ja darauf. Vielleicht klammern wir 5. dazu aus. Die Hochschule hat auch in der Vergangeheit bereits beauskunftet, die Unterlagen lägen nicht vor, um dann später festzustellen, dass sie diese dann doch finden konnte. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - widerspruchsbescheid-th-wildau-221304.pdf Anfragenr: 221304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221304/
Marcel Langner
Klage
An Verwaltungsgericht Cottbus Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
25. September 2021
An
Verwaltungsgericht Cottbus
Status
Marcel Langner
Sehr geehrte Damen und Herren, für Sie nachrichtlich, habe ich auch in dieser Sache Klage eingereicht. Ich möchte …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen der Personalvertretungen im Rahmen der Einführung der digitalen Kontaktnachverfolgung“ [#221304]
Datum
2. Oktober 2021 12:42
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für Sie nachrichtlich, habe ich auch in dieser Sache Klage eingereicht. Ich möchte Sie trotzdem bitten weiterhin vermittelnd tätig zu werden. Eventuell lässt sich so das Verfahren verkürzen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 221304.pdf - 2021-05-31_1-th-wildau-221304-verzogerungen.pdf - 2021-07-16_1-4462.pdf - 2021-08-11_1-LDA_002211318_210811.pdf - 2021-08-18_1-antwort-th-wildau-221304.pdf - 2021-08-30_1-LDA_002211318_210830.pdf - 2021-09-01_1-widerspruchsbescheid-th-wildau-221304.pdf - 2021-09-06_1-th-wildau-221304.pdf - 2021-09-09_1-widerspruchsbescheid-th-wildau-221304.pdf - 2021-09-25_1-verpflichtungsklage-th-wildau-221304.pdf Anfragenr: 221304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221304/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 29. Mai 2021 Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage er…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 29. Mai 2021
Datum
11. Oktober 2021 07:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
586,0 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Technische Hochschule Wildau (FH)
Email von der Hochschule Ich erhielt heute auf meine private Email ohne weitere Hinweise die angehangenen Dokument…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Email von der Hochschule
Datum
17. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Ich erhielt heute auf meine private Email ohne weitere Hinweise die angehangenen Dokumente. Ich warte auf die Stellungnahme gegenüber dem Gericht.