Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

Die Unterlagen der Verkehrsschau nach VwV-STVO zu § 45 StVO der folgenden Straßenabschnitte / Kreuzungen
aus den letzten 4 Jahren.

- Kreuzung Rheinstraße, Ludwigstraße, Rheintorplatz.
- Rheinstraße zwischen Ludwigstraße und Fußgängerampel am Küchlerplatz inklusive der Zufahrt von der Rheinbrücke.
- Gießenstraße
- Kyffhäuserstraße zwischen Am Zeigelofen und der Zufahrt zur Rheinbrücke neben dem Küchlerplatz.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen der Verkehrsschau n…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO [#291202]
Datum
28. Oktober 2023 15:04
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen der Verkehrsschau nach VwV-STVO zu § 45 StVO der folgenden Straßenabschnitte / Kreuzungen aus den letzten 4 Jahren. - Kreuzung Rheinstraße, Ludwigstraße, Rheintorplatz. - Rheinstraße zwischen Ludwigstraße und Fußgängerampel am Küchlerplatz inklusive der Zufahrt von der Rheinbrücke. - Gießenstraße - Kyffhäuserstraße zwischen Am Zeigelofen und der Zufahrt zur Rheinbrücke neben dem Küchlerplatz.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291202/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Worms
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr untenstehender Antrag nach dem LTranspG, VIG ist bei uns eingegangen …
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO [#291202]
Datum
2. November 2023 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr untenstehender Antrag nach dem LTranspG, VIG ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an die Abt. 306 - Straßenverkehrsangelegenheiten weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO“ vom 28.10.20…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO [#291202]
Datum
4. Dezember 2023 10:00
An
Stadtverwaltung Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO“ vom 28.10.2023 (#291202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO“ vom 28.10.20…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO [#291202]
Datum
8. Januar 2024 15:44
An
Stadtverwaltung Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO“ vom 28.10.2023 (#291202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadtverwaltung Worms
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mitteilung , die soeben an die Abt. 3.06 …
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO [#291202]
Datum
8. Januar 2024 16:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mitteilung , die soeben an die Abt. 3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten weitergeleitet worden ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO“ vom 28.10.20…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO [#291202]
Datum
26. Januar 2024 23:09
An
Stadtverwaltung Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO“ vom 28.10.2023 (#291202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 57 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO“ vom 28.10.20…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO [#291202]
Datum
18. April 2024 11:42
An
Stadtverwaltung Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO“ vom 28.10.2023 (#291202) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 140 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Unterlagen der Verkehrsschauen VwV-STVO zu § 45 StVO [#291202]
Datum
18. April 2024 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung an die Abt. 3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen