Unterlagen des Arbeitskreises Abstammungsrecht

- Die von dem / für den Arbeitskreis Abstammungsrecht erstellte Tabelle mit allen möglichen Eltern-Kind-Konstellationen und deren Auswirkungen auf die Abstammungsverhältnisse (erwähnt in DER SPIEGEL, 32/2015, S. 15)

- Sonstige konkrete Dokumente des Arbeitskreises über den Reformbedarf des Abstammungsrechts und mögliche Reformvorschläge.

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  • Datum
    25. Januar 2016
  • Frist
    26. Februar 2016
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Bettina Bujnakova
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die von dem / …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Bettina Bujnakova
Betreff
Unterlagen des Arbeitskreises Abstammungsrecht [#13202]
Datum
25. Januar 2016 21:20
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die von dem / für den Arbeitskreis Abstammungsrecht erstellte Tabelle mit allen möglichen Eltern-Kind-Konstellationen und deren Auswirkungen auf die Abstammungsverhältnisse (erwähnt in DER SPIEGEL, 32/2015, S. 15) - Sonstige konkrete Dokumente des Arbeitskreises über den Reformbedarf des Abstammungsrechts und mögliche Reformvorschläge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Bettina Bujnakova <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Bettina Bujnakova << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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