Unterlagen GeschGehGe

- alle Unterlagen (interne Kommunikation, Abstimmungen, Billigungen, Vermerke, Protokolle, Sprechzettel, Notizen, Entwürfe) zu GeschGehGe (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen).

Sie haben mir bereits in meiner IFG-Anfrage zum ersten, öffentlichen Entwurf vom April 2018 Unterlagen zur Verfügung gestellt (Az.: Z B 6 -zu: 1451/6II -Z3 82/2020). Diese müssen Sie nicht nochmals zugestellt werden. Ebenso brauchen Sie mir die Stellungnahmen zum Referentenentwurf nicht zusenden, da diese bereits öffentlich sind (vgl. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/GeschGehG.html)

Mit der Schwärzungen personenbez. Daten bin ich einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    1. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unte…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Unterlagen GeschGehGe [#181714]
Datum
1. März 2020 21:04
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen (interne Kommunikation, Abstimmungen, Billigungen, Vermerke, Protokolle, Sprechzettel, Notizen, Entwürfe) zu GeschGehGe (Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen). Sie haben mir bereits in meiner IFG-Anfrage zum ersten, öffentlichen Entwurf vom April 2018 Unterlagen zur Verfügung gestellt (Az.: Z B 6 -zu: 1451/6II -Z3 82/2020). Diese müssen Sie nicht nochmals zugestellt werden. Ebenso brauchen Sie mir die Stellungnahmen zum Referentenentwurf nicht zusenden, da diese bereits öffentlich sind (vgl. https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/GeschGehG.html) Mit der Schwärzungen personenbez. Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 181714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181714 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 200/2020 Sehr geehrter Herr Filte…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Unterlagen GeschGehGe [#181714] (per privater E-Mail)
Datum
24. März 2020
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 200/2020 Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 1. März 2020 haben Sie unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Übersendung aller Unterlagen (interne Kommunikation, Abstimmungen, Billigungen, Vermerke, Protokolle, Sprechzettel, Notizen, Entwürfe) zum Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehGe) gebeten. Sie baten zudem um Vorabinformation, falls der Informationszugang gebührenpflichtig sein wird. Zum GeschGehG sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zwölf Aktenordner vorhanden. Abzüglich der öffentlich einsehbaren Stellungnahmen sowie der Unterlagen, die Ihnen bereits zugänglich gemacht worden sind, dürfte der Umfang der angeforderten Unterlagen etwa zehn Aktenordner betragen. Die Aktenordner enthalten Unterlagen über die Abstimmung des Referentenentwurfs im BMJV mit verschiedenen Entwurfsstadien des Referentenentwurfs, die Abstimmung des Regierungsentwurfs und der Kabinettvorlage sowie Vorbereitungen zur Begleitung des parlamentarischen Verfahrens und der Verkündung. Bereits aufgrund des Umfangs der Unterlagen ist von einem Verwaltungsaufwand für die Durchsicht und Prüfung möglicher Ausschlussgründe und etwaiger Interessen Dritter sowie die Herstellung von entsprechenden Kopien von mehr als 20 Stunden auszugehen. Dabei dürfte der überwiegende Teil der Arbeiten im mittleren Dienst, ein weiterer Teil im höheren Dienst anfallen. Ich weise darauf hin, dass die Bearbeitung Ihres Antrags aufgrund dieses zu erwartenden Verwaltungsaufwands gebührenpflichtig sein wird. Der Verwaltungsaufwand wird dabei nach den pauschalen Stundensätzen gemäß Begründung zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) ermittelt. Eine Stunde des mittleren Dienstes wird mit 30 EUR, eine Stunde des höheren Dienstes wird mit 60 EUR veranschlagt. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Diese bestimmen sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV). Nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergehen nur einfache Auskünfte kostenfrei. Eine einfache Auskunft liegt grundsätzlich dann vor, wenn ihre Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 IFG wirksam in Anspruch genommen werden kann, § 10 Absatz 2 IFG. Nach Maßgabe der hier voraussichtlich in Betracht kommenden Gebührennummer 2.2 des Teils A der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ist je nach Verwaltungsaufwand eine Gebühr zwischen 30,00 Euro und 500,00 Euro zu erheben. In welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den bei der Gebührenfestsetzung zu berücksichtigenden tatsächlichen Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags ermitteln kann. Da sich der geschätzte Verwaltungsaufwand im Vergleich zu sonstigen vom BMJV zu bewältigenden gebührenpflichtigen IFG-Anträgen im oberen Bereich bewegt, müssen Sie mit einer Gebührenerhebung im oberen Bereich des genannten Gebührenrahmens rechnen. Vor diesem Hintergrund bitte ich zunächst um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und ob Sie bereit sind, die anfallenden Gebühren zu übernehmen. Sollten Sie Ihren Antrag so spezifizieren, dass sich dies mindernd auf den Verwaltungsaufwand auswirkt, würde sich die Gebühr entsprechend verringern. Im Übrigen bitte ich um Verständnis, dass die aktuelle Situation um Covid-19 leider zu längeren Verfahrenslaufzeiten als üblich führen kann. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> ich ziehe die Anfrage – auch aufgrund der aktuellen Lage – zurück. Mit freu…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 200/2020 Unterlagen GeschGehGe [#181714]
Datum
27. März 2020 13:06
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich ziehe die Anfrage – auch aufgrund der aktuellen Lage – zurück. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 181714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181714