Unterlagen im Zusammenhang mit dem bestreben gesetzliche Verpflichtungen zu schaffen, Gesundheitsdaten an nicht öffentliche Stellen offen legen zu müssen.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem Vorgang Ihres Geschäftszeichens 13-400 II#1319 danke ich Ihnen an dieser Stelle für eine nun erfolgte öffentliche Stellungnahme unter: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/14_Abfrage-Impfstatus.html

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Alle Kommunikation die Sie in diesem Zusammenhang mit den beteiligten Bundesministerien bisher ausgetauscht haben.
Ich bitte diese so frühzeitig wie möglich zugänglich zu machen und ggf. anzugeben, wann der Vorgang/die Vorgänge bei Ihnen im Haus als abgeschlossen gelten wird/werden, damit damit ggf. existierende Hinderungsgründe für eine Offenlegung entfallen.

Auch wenn dieser Antrag nicht begründet werden muss:
Mir fehlen die nötigen Informationen um mir eine verantwortliche Meinung zu bilden, die dahingehend ausfällt, dass man hier nicht nur einen indirekten Impfzwang erzeugt, sondern auch nicht - Abhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und/oder Herkunft, Glaubens oder religiöser oder politischer Anschauung, sondern allein auf Grund seiner Existenz, als wie auch immer (biologisch) beschaffener Mensch - diesen zu einer faktisch biologischen Unterart macht.
Wie wäre dies mit dessen Würde, welche die informationelle Selbstbestimmung, insbesonderer über Gesundheitsdaten konstituiert, vereinbar ?

Sollte der Staat dem Einzelne nicht dabei Helfen sich mit seinen existenziellen Gegebenheiten, zu denen auch die Notwendigkeit des Todes, im überwiegenden Fall durch diagnostizierte Krankheiten bedingt (was nur möglich wird durch die Preisgabe von mit dem einzelnen Menschen verbundenen und Ihm (zu)gehörigen Informationen !), seinen Weg durch das Leben zu finden ?

Ist die Grenze des Verfügbarmachens, des eigentlich dem jeweils anderen Mensch unverfügbaren seines Nächsten, nicht (schon lange) an einen Punkt gelangt, an dem man die Frage stellen kann und sogar muss ob hierdurch nicht nur die Freiheit der Person verletzt wird sondern auch verhindert wird, durch das eigene, selbstbestimmte Tun die existenzielle Grunderfahrung von Sinn und Sinnlosigkeit im Leben zu beantworten ?

Müsste dabei nicht der Staat den Einzelnen unterstützen, anstatt Ihm vorzuschreiben wie er mit seiner existenziellen Gegebenheit als Mensch umzugehen hat ?
(so wie man vielen Menschen, vor allem zu Beginn der Corona Pandemie, die individuelle Handlungsmöglichkeiten, mit der existenziellen Grundgegebenheit der Isolation des Menschen umzugehen, genommen hat und Sie gerade in diese zwang. Auch im Angesicht des Todes selber)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2021
  • Frist
    5. Oktober 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Vorgang Ihres Geschäftszeiche…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Unterlagen im Zusammenhang mit dem bestreben gesetzliche Verpflichtungen zu schaffen, Gesundheitsdaten an nicht öffentliche Stellen offen legen zu müssen. [#227661]
Datum
31. August 2021 22:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit dem Vorgang Ihres Geschäftszeichens 13-400 II#1319 danke ich Ihnen an dieser Stelle für eine nun erfolgte öffentliche Stellungnahme unter: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/14_Abfrage-Impfstatus.html Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Kommunikation die Sie in diesem Zusammenhang mit den beteiligten Bundesministerien bisher ausgetauscht haben. Ich bitte diese so frühzeitig wie möglich zugänglich zu machen und ggf. anzugeben, wann der Vorgang/die Vorgänge bei Ihnen im Haus als abgeschlossen gelten wird/werden, damit damit ggf. existierende Hinderungsgründe für eine Offenlegung entfallen. Auch wenn dieser Antrag nicht begründet werden muss: Mir fehlen die nötigen Informationen um mir eine verantwortliche Meinung zu bilden, die dahingehend ausfällt, dass man hier nicht nur einen indirekten Impfzwang erzeugt, sondern auch nicht - Abhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und/oder Herkunft, Glaubens oder religiöser oder politischer Anschauung, sondern allein auf Grund seiner Existenz, als wie auch immer (biologisch) beschaffener Mensch - diesen zu einer faktisch biologischen Unterart macht. Wie wäre dies mit dessen Würde, welche die informationelle Selbstbestimmung, insbesonderer über Gesundheitsdaten konstituiert, vereinbar ? Sollte der Staat dem Einzelne nicht dabei Helfen sich mit seinen existenziellen Gegebenheiten, zu denen auch die Notwendigkeit des Todes, im überwiegenden Fall durch diagnostizierte Krankheiten bedingt (was nur möglich wird durch die Preisgabe von mit dem einzelnen Menschen verbundenen und Ihm (zu)gehörigen Informationen !), seinen Weg durch das Leben zu finden ? Ist die Grenze des Verfügbarmachens, des eigentlich dem jeweils anderen Mensch unverfügbaren seines Nächsten, nicht (schon lange) an einen Punkt gelangt, an dem man die Frage stellen kann und sogar muss ob hierdurch nicht nur die Freiheit der Person verletzt wird sondern auch verhindert wird, durch das eigene, selbstbestimmte Tun die existenzielle Grunderfahrung von Sinn und Sinnlosigkeit im Leben zu beantworten ? Müsste dabei nicht der Staat den Einzelnen unterstützen, anstatt Ihm vorzuschreiben wie er mit seiner existenziellen Gegebenheit als Mensch umzugehen hat ? (so wie man vielen Menschen, vor allem zu Beginn der Corona Pandemie, die individuelle Handlungsmöglichkeiten, mit der existenziellen Grundgegebenheit der Isolation des Menschen umzugehen, genommen hat und Sie gerade in diese zwang. Auch im Angesicht des Todes selber) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227661/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen im Zusammenhang mit dem bestreben g…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Unterlagen im Zusammenhang mit dem bestreben gesetzliche Verpflichtungen zu schaffen, Gesundheitsdaten an nicht öffentliche Stellen offen legen zu müssen. [#227661]
Datum
13. Oktober 2021 13:41
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen im Zusammenhang mit dem bestreben gesetzliche Verpflichtungen zu schaffen, Gesundheitsdaten an nicht öffentliche Stellen offen legen zu müssen.“ vom 31.08.2021 (#227661) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227661/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/003 II#0815 Sehr Antragstell…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Unterlagen im Zusammenhang mit dem bestreben gesetzliche Verpflichtungen zu schaffen, Gesundheitsdaten an nicht öffentliche Stellen offen legen zu müssen. [#227661]
Datum
19. Oktober 2021 06:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/003 II#0815 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den positiven Bescheid. Könnten Sie bitte noch angeben bis zu wel…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Unterlagen im Zusammenhang mit dem bestreben gesetzliche Verpflichtungen zu schaffen, Gesundheitsdaten an nicht öffentliche Stellen offen legen zu müssen. [#227661]
Datum
20. Oktober 2021 10:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den positiven Bescheid. Könnten Sie bitte noch angeben bis zu welchem Stichtag Dokumente berücksichtigt wurden ? Ich bin etwas irritiert, um nicht zu sagen beängstigt, dass dem Anschein nach nur 1/5 der Ministerien den Diskurs mit Ihrem Haus scheinen gesucht zu haben nach dem Anschreiben 81125_2021Rein.pdf vom 18.8.2021 Würde es ggf. Sinn machen einen weiteren IFG Antrag zu stellen mit bitte nach Dokumenten zu einem späteren Stichtag ? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227661/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie bitte noch die Nachricht vom 20.10.21 beantworten. Sollte es neuere …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Unterlagen im Zusammenhang mit dem bestreben gesetzliche Verpflichtungen zu schaffen, Gesundheitsdaten an nicht öffentliche Stellen offen legen zu müssen. [#227661]
Datum
7. November 2021 19:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie bitte noch die Nachricht vom 20.10.21 beantworten. Sollte es neuere Dokumente zu dem Vorgang in Ihrem Haus geben erbitte ich hierüber Auskunft nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227661/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0815 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0815
Datum
8. November 2021 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/003 II#0815 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0815 [#227661] Sehr geehrte Damen und Herren, da sich nun a…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0815 [#227661]
Datum
13. November 2021 11:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da sich nun auch, ihrer Ansicht nach nicht zuständige, aber von Ihnen ursprünglich angeschrieben Ministerien, zu dem Sachverhalt öffentlich einlassen (https://www.tagesschau.de/inland/arbeitsplatz-corona-101.html), bitte ich erneut zu prüfen ob weitere Antworten auf Ihr Schreiben vom 18.8.21 in Ihrem Haus eingegangen sind und bitte diese und ggf. Antworten und Reaktionen Ihrerseits nach IFG offen zu legen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227661/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0815 [#227661] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0815 [#227661]
Datum
16. November 2021 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/003 II#0815 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer untenstehenden Nachfrage vom 13. November 2021 teile ich nach Rückfrage bei den beiden für das BMG und BMAS zuständigen Fachreferate mit, dass keine Antworten oder sonstigen Reaktionen der angeschriebenen Ministerien nach dem Hinweisschreiben des BfDI vom 18. August 2021 vorliegen. Somit gibt es keinen weiteren Schriftwechsel, der auf Grundlage des IFG übersandt werden könnte. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0815 [#227661] Sehr geehrte Damen und Herren, danke hierfür…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/003 II#0815 [#227661]
Datum
9. Dezember 2021 22:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke hierfür: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/16_3G-am-Arbeitsplatz.html?nn=251944 Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 227661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227661/