Unterlagen Imagevideo Bundespolizei Spezialkräfte "Deutschlands höchste Polizeidienststelle"

Sämtliche Unterlagen, insbesondere interne und externe Korrespondenz, Entwürfe und Konzepte im Zusammenhang mit der Videoveröffentlichung über den "Hubschrauberrundflug um Deutschlands höchstgelegene Polizeidienststelle" der Bundespolizei im Einsatz beim aktuellen G7-Gipfel. Veröffentlicht u.a. hier: https://twitter.com/bpol_11/status/1538461944008658949

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juni 2022
  • Frist
    22. Juli 2022
  • 6 Follower:innen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterla…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Unterlagen Imagevideo Bundespolizei Spezialkräfte "Deutschlands höchste Polizeidienststelle" [#251795]
Datum
20. Juni 2022 11:35
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen, insbesondere interne und externe Korrespondenz, Entwürfe und Konzepte im Zusammenhang mit der Videoveröffentlichung über den "Hubschrauberrundflug um Deutschlands höchstgelegene Polizeidienststelle" der Bundespolizei im Einsatz beim aktuellen G7-Gipfel. Veröffentlicht u.a. hier: https://twitter.com/bpol_11/status/1538461944008658949
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251795/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Bundespolizeipräsidium
Ihr Antrag vom 20. Juni 2022, hier: Eingangsbestätigung Bundespolizeidirektion 11 Berlin, 24. Juni 2022 Sachbe…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihr Antrag vom 20. Juni 2022, hier: Eingangsbestätigung
Datum
24. Juni 2022 15:06
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeidirektion 11 Berlin, 24. Juni 2022 Sachbereich 31 31 - 11 00 11 - 0001 - 1/2022 Sehr geehrter Herr Kempen, beiliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
AW: Ihr Antrag vom 20. Juni 2022, hier: Eingangsbestätigung [#251795] Sehr << Anrede >> vielen Dank fü…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 20. Juni 2022, hier: Eingangsbestätigung [#251795]
Datum
27. Juni 2022 15:09
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Hinsichtlich Ihrer Mitteilung, dass die "interne Aufklärung" noch "einige Zeit in Anspruch nehmen" werde, verweise ich auf §7 Abs. 5 des Informationsfreiheitsgesetzes. Demnach sind die angeforderten Informationen dem Antragsteller "unverzüglich zugänglich zu machen". Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 251795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/251795/upload/607f3b7bbcba813d38fee23b294b1808c7c92cf0/

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Bundespolizeipräsidium
Bundespolizeidirektion 11 Berlin, 18. Juli 2022 Sachbereich 31 Az.: 31 - 10 00 11 - …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Unterlagen Imagevideo Bundespolizei Spezialkräfte "Deutschlands höchste Polizeidienststelle" [#251795]
Datum
18. Juli 2022 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeidirektion 11 Berlin, 18. Juli 2022 Sachbereich 31 Az.: 31 - 10 00 11 - 0001 - 1/2022 Sehr geehrter Herr Kempen, beiliegenden Antwortbescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen