Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz

alle Unterlagen (z.B. Verträge, Vergabeunterlagen, Softwareauswahlentscheidungen, E-Mail-Verkehr, Zahlungsanweisungen, Stellen- und Aufgabenbeschreibungen) ab 2011 die einen Bezug zur Firma Prosoz haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2016
  • Frist
    8. November 2016
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz [#18030]
Datum
7. Oktober 2016 19:43
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. Verträge, Vergabeunterlagen, Softwareauswahlentscheidungen, E-Mail-Verkehr, Zahlungsanweisungen, Stellen- und Aufgabenbeschreibungen) ab 2011 die einen Bezug zur Firma Prosoz haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail am 7. Oktober 2016 (in der Anlage beigefügt)…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Ihre Anfrage - Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz
Datum
10. Oktober 2016 09:23
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
UnterlagenmitBezugzurFirmaProsoz18030.eml
5,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail am 7. Oktober 2016 (in der Anlage beigefügt) in unserer Pressestelle. Diese ist zur weiteren Veranlassung an zuständige Kolleginnen und Kollegen im Hause weitergeleitet worden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz“ vom 07.…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage - Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz [#18030]
Datum
14. Januar 2017 16:21
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz“ vom 07.10.2016 (#18030) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 68 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 24. Januar 2017 wieder im Hause. Ihre…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage - Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz [#18030]
Datum
14. Januar 2017 16:21
Status
Warte auf Antwort
 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 24. Januar 2017 wieder im Hause. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Regina Kneiding, <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>, Tel.: 9028-1135. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz“ vom 07.…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Ihre Anfrage - Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz [#18030]
Datum
4. Mai 2017 22:40
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz“ vom 07.10.2016 (#18030) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 178 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Ihre Anfrage vom 07.10.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in in unserer Abteilung ist Ihre Anfrage nicht eingegangen. …
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.10.2016
Datum
9. Mai 2017 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in unserer Abteilung ist Ihre Anfrage nicht eingegangen. Bitte senden Sie sie mir noch einmal zu, dann kann ich sie an den zuständigen Fachbereich weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2016 [#18030] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unter…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.10.2016 [#18030]
Datum
20. Mai 2017 09:18
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz“ vom 07.10.2016 (#18030) inkl. der Eingangsbestätigung vom 10.10.2016 finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-mit-bezug-zur-firma-prosoz/ Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.10.2016 nach dem Gesetz zur Förderung der Inf…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Betreff
Fragdenstaat.de // Unterlagen mit Bezug zur Firma Prosoz [#18030]
Datum
2. Juni 2017 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 07.10.2016 nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) und die Erinnerung vom 04.05.2017. Leider hat mich (als Zuständigen) Ihre Anfrage aufgrund eines Postversehens erst vor Kurzem erreicht. In Ihrem Schreiben bitten Sie um Zusendung von "alle(n) Unterlagen (z.B. Verträge, Vergabeunterlagen, Softwareauswahlentscheidungen, E-Mail-Verkehr, Zahlungsanweisungen, Stellen- und Aufgabenbeschreibungen) ab 2011 die einen Bezug zur Firma Prosoz haben". Ihre Anfrage bezeichnen Sie als einen "Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind". Ferner bitten Sie darum, Sie "vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren". Zunächst kann ich Ihnen mitteilen, dass von Ihrer Anfrage keine Verbraucherinformationen i.s.d. § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Bis dato bin ich mit der Prüfung befasst, ob Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist und in welchen Umfang Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Belange Dritter sowie der bundesgesetzliche (vorrangige) Sozialdatenschutz durch Ihren weitreichenden Antrag betroffen sind. Diese Prüfung ist mit einem zeitintensiven Aufwand verbunden und dürfte nach summarischer Einschätzung dazu führen, dass ich Ihnen voraussichtlich in weiten Teilen die gewünschte Akteneinsicht nicht gestatten kann. Dennoch würden im Falle eines positiven Bescheides über eine Akteneinsicht in mehrere Akten voraussichtlich relativ hohe Kosten aus Tarifstelle 1004 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) für Sie entstehen. Beispielsweise sieht Ziff. 1 b) 3. für eine Akteneinsicht, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, eine Gebühr von jeweils 250 bis 500 Euro vor. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter Berücksichtigung dieser voraussichtlichen Kosten Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich im Juni länger nicht im Dienst sein werde, sodass ich Ihr Anliegen gegebenenfalls erst im Juli wieder bearbeiten könnte. Mit freundlichen Grüßen