Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

Die Unterlagen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, soweit sie die Tätigkeit der Aufsichtspersonen (§ 18 SGB VII) berühren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2017
  • Frist
    28. November 2017
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René Rechtwinkel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen d…
An Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25054]
Datum
25. Oktober 2017 17:59
An
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, soweit sie die Tätigkeit der Aufsichtspersonen (§ 18 SGB VII) berühren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, René Rechtwinkel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
E-Mail Empfangsbestätigung: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25054] Sehr gee…
Von
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25054]
Datum
25. Oktober 2017 18:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre elektronische Nachricht. Wir werden Ihre Anfrage schnellst möglich bearbeiten VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung Hauptverwaltung Hamburg Deelbögenkamp 4 22297 Hamburg Tel.: 040 5146-2940 Fax : 040 5146-2771 oder -2772 Unsere Servicezeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr Freitag 8.00 - 15.00 Uhr
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25.10.2017. Ihr …
Von
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017
Datum
13. November 2017 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25.10.2017. Ihr Informationsantrag wurde zur weiteren Bearbeitung an die Organisationseinheit Recht & Vergaben abgegeben. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage ist derzeit nicht möglich, da der Antragsgegenstand für uns nicht eindeutig bestimmbar ist. Bitte präzisieren Sie Ihren Antrag und beschreiben Sie genau welche Informationen Sie wünschen. Vielen Dank. Freundliche Grüße
René Rechtwinkel
AW: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückfrage. §…
An Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054]
Datum
13. November 2017 19:58
An
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückfrage. § 6 Abs. 1 ArbSchG lautet: "Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind." "Der Arbeitgeber" im Sinne meiner Anfrage ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Die "Beschäftigten" im Sinne meiner Anfrage sind die Aufsichtspersonen der VBG. Die "Tätigkeiten" sind die Arbeitstätigkeiten dieser Aufsichtspersonen. Die erbetenen "Unterlagen" sind somit die Unterlagen der VBG, aus denen ersichtlich sind: 1. das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG für die Tätigkeiten der Aufsichtspersonen der VBG, 2. die von der VBG für die Tätigkeiten ihrer Aufsichtspersonen festgelegten Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit ("Maßnahmen des Arbeitsschutzes" i.S.d. § 2 Abs. 1 ArbSchG) und schließlich 3. das Ergebnis der Überprüfung dieser Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG). Verkürzt ausgedrückt, richtet sich mein Antrag auf die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers VBG für die Tätigkeiten seiner Aufsichtspersonen einschließlich der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und des Ergebnisses der Wirksamkeitsüberprüfung. Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel Anfragenr: 25054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift René Rechtwinkel
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
AW: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054] Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die…
Von
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054]
Datum
1. Dezember 2017 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Prüfung Ihres Informationsantrags wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Bereits jetzt möchten wir Sie aber darauf aufmerksam machen, dass die von Ihnen gewünschte Information personenbezogene Daten enthält. Wir schlagen daher vor, die betroffenen Daten durch Schwärzungen unkenntlich zu machen und Ihnen sodann - vorbehaltlich unserer abschließenden rechtlichen Prüfung - zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie mit dem vorgeschlagenen Vorgehen nicht einverstanden sein, möchten wir Sie bereits jetzt auf das weitere Vorgehen aufmerksam machen. Personenbezogene Daten unterliegen einem besonderen Schutz (§ 5 Abs. 1 IFG). Der Informationsantrag ist daher zu begründen (§ 7 Abs. 1 S. 3 IFG). Im Anschluss ist der betroffenen Person/ den betroffenen Personen schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu Ihrem Informationsantrag zu geben. Sofern die betroffenen Personen dem Informationszugang zustimmen, kann der Vertrag ohne Schwärzungen der personenbezogenen Daten an Sie weitergegeben werden. Sofern der Weitergabe der personenbezogenen Daten widersprochen wird, ist eine Abwägung zwischen Ihrem Informationszugangsinteresse und dem Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugang vorzunehmen. Bitte informieren Sie uns, ob Sie mit der Unkenntlichmachung der entsprechenden Daten einverstanden sind. Vielen Dank. Freundliche Grüße
René Rechtwinkel
AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht…
An Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
AW: AW: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054]
Datum
4. Dezember 2017 12:11
An
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 1. Dezember 2017. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten in den erbetenen Unterlagen bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel Anfragenr: 25054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift René Rechtwinkel
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Automatische Antwort: AW: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054] ?Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für …
Von
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Betreff
Automatische Antwort: AW: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054]
Datum
4. Dezember 2017 12:26
Status
Warte auf Antwort
?Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 11.12.2017 wieder für Sie erreichbar. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten senden Sie Ihre Nachricht bitte erneut an <<E-Mail-Adresse>> Meine Kolleginnen und Kollegen werden sich dann Ihres Anliegens annehmen. Freundliche Grüße
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, vielen Dank für Ihre Informationsanfrage vom 25.10.…
Von
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Betreff
Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017
Datum
22. Dezember 2017 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, vielen Dank für Ihre Informationsanfrage vom 25.10.2017. In der Anlage erhalten Sie wie gewünscht die Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeit der Technischen Aufsichtspersonen der VBG in anonymisierter Form. Es handelt sich dabei um die Gefährdungsbeurteilung für den Standort der Bezirksverwaltung Hamburg der VBG. Die Gefährdungsbeurteilung für die Technischen Aufsichtspersonen erfolgt bei der VBG standortbezogen. Diese unterscheiden sich jedoch nur geringfügig voneinander. Wir bitten Sie, von einer Veröffentlichung der zur Verfügung gestellten Unterlagen aus urheberrechtlichen Gründen abzusehen und hoffen, dass wir Ihnen mit unserer Antwort weiterhelfen konnten. Freundliche Grüße
René Rechtwinkel
AW: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche A…
An Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054]
Datum
28. Dezember 2017 17:49
An
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche Antwort und für die übersandten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel Anfragenr: 25054 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift René Rechtwinkel

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Automatische Antwort: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054] ?Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre…
Von
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Betreff
Automatische Antwort: Ihr IFG Antrag vom 25.10.2017 [#25054]
Datum
28. Dezember 2017 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
?Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin am 02.01.2018 wieder für Sie erreichbar. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. In dringenden Angelegenheiten senden Sie Ihre Nachricht bitte erneut an <<E-Mail-Adresse>> Meine Kolleginnen und Kollegen werden sich dann Ihres Anliegens annehmen. Freundliche Grüße