Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

Die Unterlagen der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, soweit sie die Tätigkeit der Aufsichtspersonen (§ 18 SGB VII) berühren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Oktober 2017
  • Frist
    1. Dezember 2017
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René Rechtwinkel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen d…
An Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25100]
Datum
30. Oktober 2017 19:57
An
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, soweit sie die Tätigkeit der Aufsichtspersonen (§ 18 SGB VII) berühren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, René Rechtwinkel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel
René Rechtwinkel
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz…
An Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
AW: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25100]
Datum
15. Februar 2018 14:53
An
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz“ vom 30.10.2017 haben Sie bisher nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand der Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel Anfragenr: 25100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift René Rechtwinkel

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Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Antwort auf Ihre Mail vom 15.02.2018 bzgl. Ihrer Anfrage vom 30.10.2017 Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, Ihre Anf…
Von
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
Betreff
Antwort auf Ihre Mail vom 15.02.2018 bzgl. Ihrer Anfrage vom 30.10.2017
Datum
16. Februar 2018 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, Ihre Anfrage ist von uns am 1.12.2017 beantwortet worden. Hier der Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlagen-nach-6-abs-1-arbeitsschutzgesetz-7/#nachricht-77949 Mit besten Grüßen