Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

Die Unterlagen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, soweit sie die Tätigkeit der Aufsichtspersonen (§ 18 SGB VII) berühren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2017
  • Frist
    1. Dezember 2017
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René Rechtwinkel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen d…
An Berufsgenossenschaft Holz und Metall Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25101]
Datum
30. Oktober 2017 19:59
An
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, soweit sie die Tätigkeit der Aufsichtspersonen (§ 18 SGB VII) berühren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, René Rechtwinkel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist bei uns eingegangen und wird …
Von
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Betreff
AW: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25101]
Datum
7. November 2017 13:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist bei uns eingegangen und wird derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, die zuständigen Fachabteilungen der BGHM haben Ihre Anfrage geprüft. Leider sind …
Von
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Betreff
AW: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25101]
Datum
14. November 2017 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, die zuständigen Fachabteilungen der BGHM haben Ihre Anfrage geprüft. Leider sind Ihre Angaben nicht bestimmt genug, um erkennen zu können, auf welche Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz Sie sich genau beziehen. Bitte spezifizieren Sie die amtlichen Informationen, die Sie benötigen, etwas genauer. Mit freundlichen Grüßen
René Rechtwinkel
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückfrage. § 6 Abs. 1 ArbSchG lautet: "Der Arbeitgeber …
An Berufsgenossenschaft Holz und Metall Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
AW: AW: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25101]
Datum
14. November 2017 17:08
An
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückfrage. § 6 Abs. 1 ArbSchG lautet: "Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.“ "Der Arbeitgeber" im Sinne meiner Anfrage ist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Die "Beschäftigten" im Sinne meiner Anfrage sind die Aufsichtspersonen der BGHM. Die "Tätigkeiten" sind die Arbeitstätigkeiten dieser Aufsichtspersonen. Die erbetenen "Unterlagen" sind somit die Unterlagen der BGHM, aus denen ersichtlich sind: 1. das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG für die Tätigkeiten der Aufsichtspersonen der BGHM, 2. die von der BGHM für die Tätigkeiten ihrer Aufsichtspersonen festgelegten Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit ("Maßnahmen des Arbeitsschutzes" i.S.d. § 2 Abs. 1 ArbSchG) und schließlich 3. das Ergebnis der Überprüfung dieser Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG). Verkürzt ausgedrückt, richtet sich mein Antrag auf die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers BGHM für die Tätigkeiten ihrer Aufsichtspersonen einschließlich der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und des Ergebnisses der Wirksamkeitsüberprüfung. Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel Anfragenr: 25101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift René Rechtwinkel
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, anbei erhalten Sie die Prüflisten zur Gefährdungsbeurteilung, die die BGHM zur Pr…
Von
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Betreff
AW: AW: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25101]
Datum
15. Dezember 2017 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, anbei erhalten Sie die Prüflisten zur Gefährdungsbeurteilung, die die BGHM zur Prüfung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ihrer technischen Aufsichtspersonen an Standardarbeitsplätzen intern benutzt. Wir hoffen, Ihre Anfrage damit in Ihrem Sinne beantwortet zu haben und bitten darum, auch diese Unterlagen nicht zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen

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René Rechtwinkel
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre umfassende Anftwort. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ent…
An Berufsgenossenschaft Holz und Metall Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
AW: AW: AW: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25101]
Datum
16. Dezember 2017 08:24
An
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre umfassende Anftwort. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht entspreche ich gern Ihrer Bitte, die übersandten Unterlagen nicht zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel Anfragenr: 25101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift René Rechtwinkel

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