Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz

Die Unterlagen der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, soweit sie die Tätigkeit der Aufsichtspersonen (§ 18 SGB VII) berühren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Oktober 2017
  • Frist
    1. Dezember 2017
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René Rechtwinkel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Unterlagen d…
An Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25106]
Datum
30. Oktober 2017 20:11
An
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Unterlagen der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, soweit sie die Tätigkeit der Aufsichtspersonen (§ 18 SGB VII) berühren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, René Rechtwinkel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte E-Mail leiten wir zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an sie w…
Von
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Betreff
WG: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25106]
Datum
2. November 2017 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte E-Mail leiten wir zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an sie weiter. Mit freundlichen Grüßen
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, Ich bedanke mich für Ihre Anfrage nach dem IFG vom 30.10.2017. In der Anlage übe…
Von
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Betreff
WG: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25106]
Datum
29. November 2017 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rechtwinkel, Ich bedanke mich für Ihre Anfrage nach dem IFG vom 30.10.2017. In der Anlage übersende ich Ihnen wie gewünscht die Gefährdungsbeurteilung für die Aufsichtstätigkeit der Aufsichtspersonen der BG RCI. Es handelt sich dabei um die Gefährdungsbeurteilung für den Standort der Hauptverwaltung der BG RCI. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt standortbezogen. Die Gefährdungsbeurteilung der übrigen Präventionsstandorte kann und muss bei Bedarf im Einzelfall ergänzt werden, sollte eine abweichende Gefährdungssituation bestehen. Ich gehe allerdings davon aus, dass hier inhaltlich wenig Unterschiede bestehen. Sollten Sie auf die Übersendung auch dieser Unterlagen Wert legen, bitte ich um einen Hinweis. Ich würde dies dann allerdings nicht mehr als eine einfache Auskunft betrachten können, sodass für den entstehenden Aufwand der Abfrage der einzelnen Standorte und der Sichtung und ggfs. Aufbereitung der Unterlagen dann Gebühren anfallen würden. Von einer Veröffentlichung von Korrespondenz mit mir oder der BG RCI oder von Unterlagen, die dem Urheberrecht der BG RCI unterliegen, bitte ich abzusehen, solange Ihnen nicht ausdrücklich unser Einverständnis dazu vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

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René Rechtwinkel
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen René…
An Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Details
Von
René Rechtwinkel
Betreff
AW: WG: Unterlagen nach § 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [#25106]
Datum
4. Dezember 2017 12:22
An
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Bearbeitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen René Rechtwinkel Anfragenr: 25106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift René Rechtwinkel