Unterlagen Papierentsorgung

- alle Unterlagen aus den Jahren 2011 und 2012, bei denen es um Papierentsorgung bzw. Papiermüllentsorgung oder Papiervernichtung geht. Dies umfasst - zum Beispiel - Verträge/Abrechnungen mit Dienstleistern oder Neuanschaffung von Gerätschaften. Aber auch z. B. Unterlagen zum Volumen der Entsorgung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Oktober 2019
  • Frist
    20. November 2019
  • 3 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unte…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Unterlagen Papierentsorgung [#168849]
Datum
18. Oktober 2019 19:53
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen aus den Jahren 2011 und 2012, bei denen es um Papierentsorgung bzw. Papiermüllentsorgung oder Papiervernichtung geht. Dies umfasst - zum Beispiel - Verträge/Abrechnungen mit Dienstleistern oder Neuanschaffung von Gerätschaften. Aber auch z. B. Unterlagen zum Volumen der Entsorgung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesnachrichtendienst
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Filter ,   auf Grund der zahlreichen Anfragen auf Grundlage des Informationsfreihe…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
22. Oktober 2019 17:00
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrter Herr Filter ,   auf Grund der zahlreichen Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) oder des Umweltinformationsgesetzes (UIG) an den Bundesnachrichtendienst, und insbesondere um unkontrollierten Ausforschungsversuchen von Dritten (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BNDG) oder missbräuchlichen Anfragen zu begegnen, bitte ich um Verständnis, dass zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage die Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises erforderlich ist. Allerdings genügen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten (z.B. Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit) können geschwärzt werden. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
AW: Ihre Anfrage [#168849] Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 3 Abs. 1…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#168849]
Datum
22. Oktober 2019 17:19
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 3 Abs. 1 UIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das UIG die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 168849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168849
Johannes Filter
AW: Ihre Anfrage [#168849] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen Pa…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#168849]
Datum
21. November 2019 19:09
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen Papierentsorgung“ vom 18.10.2019 (#168849) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 168849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168849
Johannes Filter
AW: Ihre Anfrage [#168849] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen Pa…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#168849]
Datum
14. Dezember 2019 20:47
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen Papierentsorgung“ vom 18.10.2019 (#168849) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 168849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168849

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Johannes Filter
AW: Ihre Anfrage [#168849] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen Pa…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#168849]
Datum
16. Januar 2020 19:49
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen Papierentsorgung“ vom 18.10.2019 (#168849) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 58 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 168849 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/168849