Unterlagen Treffen Uniper E.ON

- Gesprächsvorbereitungen, Protokolle, Notizen, Vermerke und alle weiteren Unterlagen mit Bezug zu Treffen mit Vertretern und Vertreterinnen von Uniper und E.ON zum Kohlekraftwerk in Datteln zwischen 27. Juni 2017 und 2. Februar 2020

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Unterlagen Treffen Uniper E.ON [#179024]
Datum
2. Februar 2020 23:14
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Gesprächsvorbereitungen, Protokolle, Notizen, Vermerke und alle weiteren Unterlagen mit Bezug zu Treffen mit Vertretern und Vertreterinnen von Uniper und E.ON zum Kohlekraftwerk in Datteln zwischen 27. Juni 2017 und 2. Februar 2020
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 179024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179024
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag IFG_Kohlekraftwerk Datten Sehr geehrter Herr Filter, auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz vom…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag IFG_Kohlekraftwerk Datten
Datum
4. März 2020 12:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, auf Ihre Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz vom 02.02.2020 an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW mit folgendem Text: Gesprächsvorbereitungen, Protokolle, Notizen, Vermerke und alle weiteren Unterlagen mit Bezug zu Treffen mit Vertretern und Vertreterinnen von Uniper und E.ON zum Kohlekraftwerk in Datteln zwischen 27. Juni 2017 und 2. Februar 2020 teile ich Ihnen mit, dass im angefragten Ressort keine Informationen zum Thema vorliegen. Mit freundlichen Grüßen