Unterlagen über die Rechtsverhältnisse zum Cybermarsch

Sämtliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie, in welcher Form und zu welchen Bedingungen der Bundeswehr die Aufführungs-, Wiedergabe- oder ähnliche Rechte nach dem UrhG des „Cybermarsches“ übertragen wurden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2017
  • Frist
    13. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
Stefan Kaufmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Unterl…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
Unterlagen über die Rechtsverhältnisse zum Cybermarsch [#21474]
Datum
11. Mai 2017 18:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, wie, in welcher Form und zu welchen Bedingungen der Bundeswehr die Aufführungs-, Wiedergabe- oder ähnliche Rechte nach dem UrhG des „Cybermarsches“ übertragen wurden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Stefan Kaufmann datalove-hsg, uni ulm <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Kaufmann datalove-hsg, uni ulm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann
Stefan Kaufmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen über die Rechtsverhältnisse zum Cyb…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
AW: Unterlagen über die Rechtsverhältnisse zum Cybermarsch [#21474]
Datum
13. Juni 2017 00:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen über die Rechtsverhältnisse zum Cybermarsch“ vom 11.05.2017 (#21474) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann Anfragenr: 21474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Kaufmann datalove-hsg, uni ulm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
FüSK III 3 Sehr geehrter Herr Kaufmann, Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 11. Mai 2017 , in der Sie um Übe…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Unterlagen über die Rechtsverhältnisse zum Cybermarsch [#21474]
Datum
14. Juni 2017 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
FüSK III 3 Sehr geehrter Herr Kaufmann, Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 11. Mai 2017 , in der Sie um Übersendung der „Unterlagen über die Rechtsverhältnisse zum Cybermarsch“ bitten, beantworte ich wie folgt: Für die Erstellung des "Cybermarsches" sind der Bundeswehr keine Kosten entstanden. Mögliche Aufführungen dieses Marsches innerhalb der Bundeswehr werden durch den Pauschalvertrag mit der "Gesellschaft für musikalische Aufführungs — und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA) abgegolten. Diesen Vertrag finden Sie im Internet unter dem Stichwort "GEMA-Vertrag mit der Bundeswehr ". Weitere Unterlagen zum "Cybermarsch" liegen nicht vor. Die Terminüberschreitung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen