Unterlagen ueber die Reinigung an der Universitaet Ulm

Anfrage an: Universität Ulm

Unterlagen, aus denen die Bezahlung der Reinigungskraefte an der Universitaet Ulm, die an sie gestellten Anforderungen, Einsatzzeiten und Erwartungen hervorgehen oder ableitbar sind (z.B. aus einem Vergabeverfahren o.ae.).

Erlaeuterung: Die Uni Ulm zitierte am 5.4. ueber ihren Twitter-Account Professor Spitzer dahingehend, dass Kinder, wenn sie oft genug ueber ein Smartphone wischen, Putzfrau werden wuerden. Ich las daraus, dass Putzfrau zu sein fuer Herrn Spitzer etwas echt schlimmes sei und fragte mich warum. Um ausschliessen zu koennen, dass Herr Spitzer diesen Schluss aus einer von ihm wahr- oder angenommenen schlechten Behandlung und/oder Bezahlung der Reinigungskraefte an seinem Wirkungsfeld an der Uni Ulm zieht, bitte ich um Uebersendung der genannten Unterlagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2017
  • Frist
    6. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
Stefan Kaufmann
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, au…
An Universität Ulm Details
Von
Stefan Kaufmann
Betreff
Unterlagen ueber die Reinigung an der Universitaet Ulm [#20975]
Datum
6. April 2017 17:59
An
Universität Ulm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen die Bezahlung der Reinigungskraefte an der Universitaet Ulm, die an sie gestellten Anforderungen, Einsatzzeiten und Erwartungen hervorgehen oder ableitbar sind (z.B. aus einem Vergabeverfahren o.ae.). Erlaeuterung: Die Uni Ulm zitierte am 5.4. ueber ihren Twitter-Account Professor Spitzer dahingehend, dass Kinder, wenn sie oft genug ueber ein Smartphone wischen, Putzfrau werden wuerden. Ich las daraus, dass Putzfrau zu sein fuer Herrn Spitzer etwas echt schlimmes sei und fragte mich warum. Um ausschliessen zu koennen, dass Herr Spitzer diesen Schluss aus einer von ihm wahr- oder angenommenen schlechten Behandlung und/oder Bezahlung der Reinigungskraefte an seinem Wirkungsfeld an der Uni Ulm zieht, bitte ich um Uebersendung der genannten Unterlagen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann datalove-hsg, uni ulm <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stefan Kaufmann datalove-hsg, uni ulm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Kaufmann

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Universität Ulm
Az: 13.33:0001 Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
Von
Universität Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Az: 13.33:0001 Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
24. April 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
619,8 KB