Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission")

Sämtliche interne und externe Kommunikation und weitere Unterlagen (z.B. Protokolle) mit Bezug auf die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission"). Dies beinhaltet Informationen und Dokumente der Kommission selbst, sofern diese Ihnen vorliegen, insbesondere aber auch Informationen und Dokumente in Ihrem Hause zur Kommission und deren Empfehlungen, Standpunkten oder Ergebnissen.

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  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne u…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
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Betreff
Unterlagen und Kommunikation zur Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission") [#144517]
Datum
22. Mai 2019 09:58
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne und externe Kommunikation und weitere Unterlagen (z.B. Protokolle) mit Bezug auf die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ("Kohlekommission"). Dies beinhaltet Informationen und Dokumente der Kommission selbst, sofern diese Ihnen vorliegen, insbesondere aber auch Informationen und Dokumente in Ihrem Hause zur Kommission und deren Empfehlungen, Standpunkten oder Ergebnissen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/039; hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Einga…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/039; hier: Eingangsbestätigung
Datum
22. Mai 2019 16:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.05.2019, eingegangen im BMZ am 22.05.2019. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/039 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antr…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/039
Datum
29. Mai 2019 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 22.05.2019. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Rückruf: IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/039 IFG möchte die Nachricht "IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/039&…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Rückruf: IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/039
Datum
29. Mai 2019 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
IFG möchte die Nachricht "IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/039" zurückrufen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Rückruf: IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/039 [#144517] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten mir in obiger…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/039 [#144517]
Datum
17. Juni 2019 10:38
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten mir in obiger Sache einen Bescheid übersandt, diesen aber wieder zurückgerufen. Wann kann ich mit einem gültigen Bescheid rechnen? Vielen dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 144517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/039 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antr…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Bescheid; GZ. Z14 04010-0288/039
Datum
17. Juni 2019 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 22.05.2019. Mit freundlichen Grüßen