Unterlagen zu §§ 23, 25 StUG

alle Akten die gemäß Aktenplan den folgenden Bereichen zugeordnet sind:

1) Hauptgruppe 14, Obergruppe Nr. 68, Betreffseinheiten Nr. 00, 11, 21, 31
2) Hauptgruppe 14, Obergruppe Nr. 75

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren entfallen kann. Bei Unklarheiten bitte ich um Rückmeldung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Januar 2017
  • Frist
    4. März 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Akten die g…
An Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Details
Von
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Betreff
Unterlagen zu §§ 23, 25 StUG [#20133]
Datum
31. Januar 2017 21:44
An
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Akten die gemäß Aktenplan den folgenden Bereichen zugeordnet sind: 1) Hauptgruppe 14, Obergruppe Nr. 68, Betreffseinheiten Nr. 00, 11, 21, 31 2) Hauptgruppe 14, Obergruppe Nr. 75 Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren entfallen kann. Bei Unklarheiten bitte ich um Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
14. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
216,5 KB