Unterlagen zu administrativen Eingriffen in die Nutzungsausübung der Frequenzen einer Allgemeinzuteilung
Bezugnehmend auf die hier https://fragdenstaat.de/a/169684 nicht abschließend geklärten Aussagen, bitte ich um die Beantwortung und Übermittlung der folgenden Fragen/Unterlagen:
1.
Sämtliche Unterlagen (Rechtsgutachten, Dienstvereinbarungen, Nutzungsordnungen, Interessenabwägungen von Grundrechten, Stellungnahmen von Bundesbehörden zu dem Thema usw.) die eine administrative Einschränkung der Nutzung von Frequenzen an Ihrer Hochschule beschreiben, die im Rahmen einer Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wurden.
Erklärend beispielhaft für solche Einschränkungen die folgenden Beispiele:
- Verbot der Nutzung von Bluetoothgeräten
- Verbot von autarken nicht mit dem Hochschulnetzwerk verbundenen Funk(lan) Systemen (z.B. Sensorennetze), bzw. generelles Verbot des WLAN Protokolls
- Verbot der Nutzung persönlicher Hotspots (LTE Hotspot) mit WLAN Zugang
- Verbot der Nutzung bestimmter Frequenzbereiche ohne Protokolleinschränkung
Eine Übersicht über die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten Frequenzen finden Sie hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/allgemeinzuteilungen-node.html
2.
Bekannt ist mir bereits die folgende Dienstvereinbarung vom Beginn des Jahres 2005:
https://www.hs-karlsruhe.de/fileadmin/hska/IZ/Satzungen/DienstvereinbarungWLAN.pdf
Sofern es hier eine neuere Dienstvereinbarung gibt (oder Änderungen/Erweiterungen nach §10) , fällt diese unter meine 1. Fragestellung und ich bitte um Übermittlung der aktuellsten Version.
Desweiteren erbitte ich die Unterlagen aus denen hervorgeht, wie mit der Durchführung der Maßnahmen von §4 und §8 umgegangen wird:
Zu §4:
- Wie lautet die Definition, die bei der Prüfung eines „zuverlässig und sicher vom Netz der Fachhochschule abgetrennten Teilnetzes“ angewandt wird?
- Welches Gremium prüft, ob diese Definition immer noch dem aktuellen Stand der Technik entspricht?
- Wie lange dauert eine solche Prüfung?
- Welche Formulare sind bei der Prüfung auszufüllen und welche Erklärungen sind durch den Beantragenden abzugeben?
- Welches Gremium erteilt die Erlaubnis und wieviele solcher „zuverlässig und sicher vom Netz der Fachhochschule abgetrennten Teilnetze“ existieren an Ihrer Hochschule?
- Welche anderen Gründe außer Laborversuche und Forschungsarbeiten werden genehmigt?
Zu §8:
- Welche Prüfungen führt das RZ genau an den Installationen durch?
- Wie lautet der aktuelle „Standard der Sicherheitsrichtlinien“?
- Welches Gremium und wie häufig wir der „Standard der Sicherheitsrichtlinien“ aktualisiert?
- Wie genau und in welche Elemente greift das RZ in die Konfiguration eines Teilnetzes ein, sofern es nicht dem „Standard der Sicherheitsrichtlinien“ definiert wird?
- Wie genau läuft der Prozess der Unterbindung eines Teilnetzes ? (Beteiligung von Personalrat, Präsident…)
- Wenn die Organisationseinheit die Verantwortung trägt, warum erhält das RZ die angesprochenen Eingriffs- und Unterbindungsrechte (vorausgesetzt die Netztrennung ist realisiert)?
- Welche internen (auch anonymen) Beschwerdemöglichkeiten hat ein Betroffener, sofern die Unterbindung oder Eingriff als rechtswidrig empfunden wurde?
Ergebnis der Anfrage
Es war nur mit Klage möglich, die Hochschule überhaupt zum handeln zu bewegen. Eine Einrichtung, die durch unser aller Steuergelder finanziert wird, UNS dienen soll und einen gesetzlichen Auftrag zur Transparenz hat.
Letztlich erteilt die Hochschule Auskunft, keine weiteren Unterlagen zu besitzen und sich an die Ratschläge des BSI zu halten. Willkür schließt das letztlich nicht aus, wogegen die Mitglieder dieser Hochschule dann nur den Rechtsweg haben.
Die rechtsstaatlichen Ansichten der hier handelnden zeigen mir jedoch, dass man vermutlich häufiger Recht vor Gericht bekommen wird. Nur Mut zur Klage!
Anfrage teilweise erfolgreich
-
Datum18. Januar 2020
-
24. Dezember 2021
-
4 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
Es wird um Übersendung des behördlichen Vorgangs gebeten. Zudem wird um Übersendung eines Abdrucks der „Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung des WLANs an der Fachhochschule Karlsruhe - Hochschule für Technik“ aus dem Jahr 2005 gebeten.
Zudem wird um Stellungnahme gebeten, aus welchen Gründen die Beklakte auf das Informationsbegehren nicht (ablehnend) reagierte.