Unterlagen zu administrativen Eingriffen in die Nutzungsausübung der Frequenzen einer Allgemeinzuteilung

Bezugnehmend auf die hier https://fragdenstaat.de/a/169684 nicht abschließend geklärten Aussagen, bitte ich um die Beantwortung und Übermittlung der folgenden Fragen/Unterlagen:
1.
Sämtliche Unterlagen (Rechtsgutachten, Dienstvereinbarungen, Nutzungsordnungen, Interessenabwägungen von Grundrechten, Stellungnahmen von Bundesbehörden zu dem Thema usw.) die eine administrative Einschränkung der Nutzung von Frequenzen an Ihrer Hochschule beschreiben, die im Rahmen einer Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wurden.
Erklärend beispielhaft für solche Einschränkungen die folgenden Beispiele:
- Verbot der Nutzung von Bluetoothgeräten
- Verbot von autarken nicht mit dem Hochschulnetzwerk verbundenen Funk(lan) Systemen (z.B. Sensorennetze), bzw. generelles Verbot des WLAN Protokolls
- Verbot der Nutzung persönlicher Hotspots (LTE Hotspot) mit WLAN Zugang
- Verbot der Nutzung bestimmter Frequenzbereiche ohne Protokolleinschränkung

Eine Übersicht über die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten Frequenzen finden Sie hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/allgemeinzuteilungen-node.html

2.
Bekannt ist mir bereits die folgende Dienstvereinbarung vom Beginn des Jahres 2005:
https://www.hs-karlsruhe.de/fileadmin/hska/IZ/Satzungen/DienstvereinbarungWLAN.pdf
Sofern es hier eine neuere Dienstvereinbarung gibt (oder Änderungen/Erweiterungen nach §10) , fällt diese unter meine 1. Fragestellung und ich bitte um Übermittlung der aktuellsten Version.
Desweiteren erbitte ich die Unterlagen aus denen hervorgeht, wie mit der Durchführung der Maßnahmen von §4 und §8 umgegangen wird:
Zu §4:
- Wie lautet die Definition, die bei der Prüfung eines „zuverlässig und sicher vom Netz der Fachhochschule abgetrennten Teilnetzes“ angewandt wird?
- Welches Gremium prüft, ob diese Definition immer noch dem aktuellen Stand der Technik entspricht?
- Wie lange dauert eine solche Prüfung?
- Welche Formulare sind bei der Prüfung auszufüllen und welche Erklärungen sind durch den Beantragenden abzugeben?
- Welches Gremium erteilt die Erlaubnis und wieviele solcher „zuverlässig und sicher vom Netz der Fachhochschule abgetrennten Teilnetze“ existieren an Ihrer Hochschule?
- Welche anderen Gründe außer Laborversuche und Forschungsarbeiten werden genehmigt?

Zu §8:
- Welche Prüfungen führt das RZ genau an den Installationen durch?
- Wie lautet der aktuelle „Standard der Sicherheitsrichtlinien“?
- Welches Gremium und wie häufig wir der „Standard der Sicherheitsrichtlinien“ aktualisiert?
- Wie genau und in welche Elemente greift das RZ in die Konfiguration eines Teilnetzes ein, sofern es nicht dem „Standard der Sicherheitsrichtlinien“ definiert wird?
- Wie genau läuft der Prozess der Unterbindung eines Teilnetzes ? (Beteiligung von Personalrat, Präsident…)
- Wenn die Organisationseinheit die Verantwortung trägt, warum erhält das RZ die angesprochenen Eingriffs- und Unterbindungsrechte (vorausgesetzt die Netztrennung ist realisiert)?
- Welche internen (auch anonymen) Beschwerdemöglichkeiten hat ein Betroffener, sofern die Unterbindung oder Eingriff als rechtswidrig empfunden wurde?

Ergebnis der Anfrage

Es war nur mit Klage möglich, die Hochschule überhaupt zum handeln zu bewegen. Eine Einrichtung, die durch unser aller Steuergelder finanziert wird, UNS dienen soll und einen gesetzlichen Auftrag zur Transparenz hat.

Letztlich erteilt die Hochschule Auskunft, keine weiteren Unterlagen zu besitzen und sich an die Ratschläge des BSI zu halten. Willkür schließt das letztlich nicht aus, wogegen die Mitglieder dieser Hochschule dann nur den Rechtsweg haben.
Die rechtsstaatlichen Ansichten der hier handelnden zeigen mir jedoch, dass man vermutlich häufiger Recht vor Gericht bekommen wird. Nur Mut zur Klage!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2020
  • Frist
    24. Dezember 2021
  • 4 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehm…
An Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Unterlagen zu administrativen Eingriffen in die Nutzungsausübung der Frequenzen einer Allgemeinzuteilung [#174447]
Datum
18. Januar 2020 15:15
An
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die hier https://fragdenstaat.de/a/169684 nicht abschließend geklärten Aussagen, bitte ich um die Beantwortung und Übermittlung der folgenden Fragen/Unterlagen: 1. Sämtliche Unterlagen (Rechtsgutachten, Dienstvereinbarungen, Nutzungsordnungen, Interessenabwägungen von Grundrechten, Stellungnahmen von Bundesbehörden zu dem Thema usw.) die eine administrative Einschränkung der Nutzung von Frequenzen an Ihrer Hochschule beschreiben, die im Rahmen einer Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wurden. Erklärend beispielhaft für solche Einschränkungen die folgenden Beispiele: - Verbot der Nutzung von Bluetoothgeräten - Verbot von autarken nicht mit dem Hochschulnetzwerk verbundenen Funk(lan) Systemen (z.B. Sensorennetze), bzw. generelles Verbot des WLAN Protokolls - Verbot der Nutzung persönlicher Hotspots (LTE Hotspot) mit WLAN Zugang - Verbot der Nutzung bestimmter Frequenzbereiche ohne Protokolleinschränkung Eine Übersicht über die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellten Frequenzen finden Sie hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/allgemeinzuteilungen-node.html 2. Bekannt ist mir bereits die folgende Dienstvereinbarung vom Beginn des Jahres 2005: https://www.hs-karlsruhe.de/fileadmin/hska/IZ/Satzungen/DienstvereinbarungWLAN.pdf Sofern es hier eine neuere Dienstvereinbarung gibt (oder Änderungen/Erweiterungen nach §10) , fällt diese unter meine 1. Fragestellung und ich bitte um Übermittlung der aktuellsten Version. Desweiteren erbitte ich die Unterlagen aus denen hervorgeht, wie mit der Durchführung der Maßnahmen von §4 und §8 umgegangen wird: Zu §4: - Wie lautet die Definition, die bei der Prüfung eines „zuverlässig und sicher vom Netz der Fachhochschule abgetrennten Teilnetzes“ angewandt wird? - Welches Gremium prüft, ob diese Definition immer noch dem aktuellen Stand der Technik entspricht? - Wie lange dauert eine solche Prüfung? - Welche Formulare sind bei der Prüfung auszufüllen und welche Erklärungen sind durch den Beantragenden abzugeben? - Welches Gremium erteilt die Erlaubnis und wieviele solcher „zuverlässig und sicher vom Netz der Fachhochschule abgetrennten Teilnetze“ existieren an Ihrer Hochschule? - Welche anderen Gründe außer Laborversuche und Forschungsarbeiten werden genehmigt? Zu §8: - Welche Prüfungen führt das RZ genau an den Installationen durch? - Wie lautet der aktuelle „Standard der Sicherheitsrichtlinien“? - Welches Gremium und wie häufig wir der „Standard der Sicherheitsrichtlinien“ aktualisiert? - Wie genau und in welche Elemente greift das RZ in die Konfiguration eines Teilnetzes ein, sofern es nicht dem „Standard der Sicherheitsrichtlinien“ definiert wird? - Wie genau läuft der Prozess der Unterbindung eines Teilnetzes ? (Beteiligung von Personalrat, Präsident…) - Wenn die Organisationseinheit die Verantwortung trägt, warum erhält das RZ die angesprochenen Eingriffs- und Unterbindungsrechte (vorausgesetzt die Netztrennung ist realisiert)? - Welche internen (auch anonymen) Beschwerdemöglichkeiten hat ein Betroffener, sofern die Unterbindung oder Eingriff als rechtswidrig empfunden wurde?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 174447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174447 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu administrativen Eingriffen…
An Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Unterlagen zu administrativen Eingriffen in die Nutzungsausübung der Frequenzen einer Allgemeinzuteilung [#174447]
Datum
18. Februar 2020 19:23
An
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu administrativen Eingriffen in die Nutzungsausübung der Frequenzen einer Allgemeinzuteilung“ vom 18.01.2020 (#174447) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 174447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174447 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zu administrativen Eingriffen in die Nutzungsausübung der Frequenzen einer Allgemeinzuteilung“ [#174447] [#174447]
Datum
24. März 2020 22:09
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/174447 Die Hochschule hat bisher keinerlei Rückmeldung gegeben. Zwischenzeitlich wurde das von mir öffentlich auf den Seiten der Hochschule verlinkte Dokument entfernt. Ich werde in einer weiteren IFG Anfrage nach diesem Dokument fragen und erwarte auch dort Sie leider erneut einschalten zu müssen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 174447.pdf Anfragenr: 174447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174447
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zu administrativen Eingriffen in die Nutzungsausübung der Frequenzen einer Allgemeinzuteilung“ [#174447] [#174447]
Datum
24. März 2020 22:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> seit meiner ersten Eingabe sind 2 Monate vergangen. Wie ist der Stand in der…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zu administrativen Eingriffen in die Nutzungsausübung der Frequenzen einer Allgemeinzuteilung“ [#174447] [#174447]
Datum
18. Mai 2020 22:44
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> seit meiner ersten Eingabe sind 2 Monate vergangen. Wie ist der Stand in der Angelegenheit? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 174447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174447
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zu administrativen Eingriffen in die Nutzungsausübung der Frequenzen einer Allgemeinzuteilung“ [#174447] [#174447]
Datum
18. Mai 2020 22:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich versuche seit geraumer Zeit zu ermitteln, welchen Eingriffen in die Forsc…
An Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zu administrativen Eingriffen in die Nutzungsausübung der Frequenzen einer Allgemeinzuteilung“ [#174447] [#174447]
Datum
1. Juni 2020 15:59
An
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich versuche seit geraumer Zeit zu ermitteln, welchen Eingriffen in die Forschungs- und Lehrfreiheit Ihre Mitglieder bei der Nutzung von Frequenzen im Rahmen einer Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur ausgesetzt sind. Dazu bezog ich mich auch auf eine Dienstanweisung, die Ihre Hochschule jedoch (vmtl. aufgrund meiner Anfrage) von Ihren Webseiten ohne Angabe von Gründen entfernt hat. Die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/174447 ist seit 18.01.2020 aktiv, die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/183341 seit 24.03.2020, als ich bemerkte, dass die Dienstanweisung entfernt wurde. Da bei FragDenStaat.de Logdateien vorliegen, kann nachgewiesen werden, dass sämtliche Anfragen an Ihre Mailserver eingegangen sind und daher zugestellt wurden. Sie können diese dort auch selbst einsehen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist ebenso bereits involviert. Bisher ohne Erfolg. Ich erwarte nun von Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid für die Anfrage 174447 (unter den dort genannten Bedingungen) innerhalb der nächsten 14 Tage. Ich erwarte für die Anfrage 183341 (unter den dort genannten Bedingungen) einen rechtsmittelfähigen Bescheid bis zum 24.06.2020. Diese Email und ein Fax sind mein letzter Versuch irgendwie mit Ihrer Hochschule in Kontakt zu treten. Sollte ich die Bescheide nicht fristgemäß erhalten, werde ich ohne weitere Ankündigung Untätigkeitsklage einreichen. Ich denke die Gerichte haben schon genug zu tun, als sich mit so etwas auseinandersetzen zu müssen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie darauf Lust haben. Ich weiß jedoch nicht, was ich sonst tun soll. Ich bedanke mich und verbleibe Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 174447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174447 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Kein Nachrichtentext
An Verwaltungsgericht Karlsruhe Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Juni 2020
An
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Status
Marcel Langner
Kein Nachrichtentext
An Verwaltungsgericht Karlsruhe Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. August 2021
An
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Status
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Kein Nachrichtentext
Von
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
4,0 MB
Marcel Langner
Erledigungserklärung
An Verwaltungsgericht Karlsruhe Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Erledigungserklärung
Datum
30. Oktober 2021
An
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Status

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Gerichtsbeschluss Bemerkung des Antragsstellers: Noch am 23.11.2021 beantragt die Hochschule: "Zugleich wird …
Von
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Gerichtsbeschluss
Datum
25. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Bemerkung des Antragsstellers: Noch am 23.11.2021 beantragt die Hochschule: "Zugleich wird beantragt, dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits nach § 91 a ZPO aufzuerlegen. Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt: Unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes entspricht es nach Auffassung der Beklagten billigem Ermessen, dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Dies ergibt sich daraus, dass die Beklagte dem Kläger keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben hat. Dem Kläger lag die Dienstvereinbarung zum Betrieb von WLAN-Netzen bereits vor Anhängigkeit der Klage vor. Die Einreichung der Klage war daher nicht erforderlich. Zu den anderen vom Kläger geforderten Auskünften war die Beklagte gesetzlich nicht verpflichtet. Die Auskunft bezüglich des BSI Standard wird nach Auffassung der Beklagten nicht von § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) erfasst." Das Gericht erscheint mir hier recht deutlich in seiner Formulierung: "Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt." und weiter "Die Beklagte hat weder auf den Antrag des Klägers auf Auskunft vom 18.01.2020 noch auf seine Erinnerung vom 18.02.2020 über die Plattform „FragDenStaat.de“ und auch auf sein Schreiben vom 01.06.2020, mit dem er eine Klage ankündigte, reagiert. Sie hat erstmalig in der Klageerwiderung vom 03.08.2020 - also über sieben Monate nach Antragstellung - zu dem Auskunftsbegehren des Klägers Ausführungen getätigt. Einen objektiv zureichenden Grund dafür, dass sie über den Antrag des Klägers nicht binnen dreier Monate entschied, hat die Beklagte auch im gerichtlichen Verfahren zu keinem Zeitpunkt vorgetragen." Ich kann über diese Hochschule nur den Kopf schütteln und mache mir erhebliche Gedanken, welche Personen mit welchen rechtsstaatlichen Verständnis an dieser Hochschule handeln.