Unterlagen zu Baustelle

In der Lindberghstr, südlich des Museumsdepot, befinden sich Kabel- und Schlauch-Brücken und -Schwellen.

Für die Kfz-Fahrbahn werden Kabel/Schläuche mittels einer Traverse so über die Straße geführt, dass der Kfz-Verkehr frei fließen kann.

Auf dem Geh- und Radweg werden Schläuche und Kabel mittels Schwellen geführt.

Diese sind schwer zu überfahren, weil sehr hoch. Auch sind sie nicht barrierefrei.

Eine erste Meldung meinerseits über die Meldeplattform des MOR vom 13.7.22 blieb unbeantwortet (1055479). Eine weitere Anfrage ist gestellt (1091410)

Am 14.9. war die Situation vor Ort unverändert. Im Gegenteil: die Schwellen ragen nun weiter in den Gehweg hinein. Scheinbar habe nicht nur ich Mühen, dort die Schwellen zu überqueren.

Ich möchte rechtlich dagegen vorgehen.

Ich bitte Sie mir alle Unterlagen (Emailverkehr, rechtliche Anordnungen etc) Ihrerseits zuzuschicken, aus denen hervorgeht,

- warum meine Anfrage über die Meldeplattform unbeantwortet blieb und

- wieso eine solche für Rad- und Fussverkehr störend Verlegung von Kabel/Schlauch-Schwellen genehmigt wurde.

Da die Anfrage nicht komplex ist, reicht die 1-Monats-Frist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Baustelle [#259097]
Datum
14. September 2022 20:12
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Lindberghstr, südlich des Museumsdepot, befinden sich Kabel- und Schlauch-Brücken und -Schwellen. Für die Kfz-Fahrbahn werden Kabel/Schläuche mittels einer Traverse so über die Straße geführt, dass der Kfz-Verkehr frei fließen kann. Auf dem Geh- und Radweg werden Schläuche und Kabel mittels Schwellen geführt. Diese sind schwer zu überfahren, weil sehr hoch. Auch sind sie nicht barrierefrei. Eine erste Meldung meinerseits über die Meldeplattform des MOR vom 13.7.22 blieb unbeantwortet (1055479). Eine weitere Anfrage ist gestellt (1091410) Am 14.9. war die Situation vor Ort unverändert. Im Gegenteil: die Schwellen ragen nun weiter in den Gehweg hinein. Scheinbar habe nicht nur ich Mühen, dort die Schwellen zu überqueren. Ich möchte rechtlich dagegen vorgehen. Ich bitte Sie mir alle Unterlagen (Emailverkehr, rechtliche Anordnungen etc) Ihrerseits zuzuschicken, aus denen hervorgeht, - warum meine Anfrage über die Meldeplattform unbeantwortet blieb und - wieso eine solche für Rad- und Fussverkehr störend Verlegung von Kabel/Schlauch-Schwellen genehmigt wurde. Da die Anfrage nicht komplex ist, reicht die 1-Monats-Frist.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259097/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weite…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Unterlagen zu Baustelle [#259097]
Datum
15. September 2022 08:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zu Unterlagen für eine Baustelle in der …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Unterlagen zu Baustelle (259097)
Datum
16. September 2022 07:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage zu Unterlagen für eine Baustelle in der Lindberghstraße, südlich des Museumsdepots, nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München (IFS) und dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG): Auf Ihre Anfrage sind weder die IFS noch das BayUIG anwendbar. Die IFS gilt ausschließlich für Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (§ 1 Abs. 2 IFS). Von der Stadt München erteilte Genehmigungen in Zusammenhang mit Baustellen im Stadtgebiet haben jedoch ihre Grundlage im Straßenverkehrsrecht. Amtshandlungen auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts sind Angelegenheiten des übertragenden Wirkungskreises. Bei den von Ihnen angeforderten Unterlagen handelt es sich zudem nicht um Umweltinformationen im Sinne des BayUIG (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 BayUIG). Das Mobilitätsreferat der Stadt München wird jedoch Ihre Anfrage als Antrag auf Akteneinsicht auslegen und entsprechend bearbeiten. Die für die Baustelle zuständigen Kolleg*innen werden dazu gesondert mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich möchte Sie bitten zu prüfen, ob nicht ei…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu Baustelle (259097) [#259097]
Datum
16. September 2022 15:12
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich möchte Sie bitten zu prüfen, ob nicht eine Auskunftspflicht besteht. Denn es sieht aus, als würde es sich um einen Eingriff ins Grundwasser/Kanalisation handelt, deren Auswirkung zumindest indirekter verkehrsrechtlicher Natur sein könnte. Somit sehe ich ein Wirken gemäß BayUIG indirekt wirken. Außerdem sieht es nach einer Baustelle des „Museumsdepot“ aus. Dies ist eine Einrichtung/Eigenbetrieb der Stadt München. Somit wüsste ich nicht, was dagegen sprechen würde, dass Sie mir Auskünfte gemäß Informationsfreiheitssatzung geben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259097/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 14.09.2022 beziehen Sie sich ausdrücklich auf Auskün…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Unterlagen zu Baustelle (259097) [#259097]
Datum
5. Oktober 2022 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 14.09.2022 beziehen Sie sich ausdrücklich auf Auskünfte über die Genehmigung für die Verlegung von Schwellen auf dem Geh- und Radweg vor Ort. Solche Genehmigungen werden vom Mobilitätsreferat der Stadt München als zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung erteilt. Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht und damit dem übertragenen Wirkungskreis von Gemeinden zuzurechnen. Folglich ist die Informationsfreiheitssatzung auf solche Anfragen nicht anwendbar. Dafür ist es unerheblich, wer den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt hat. Sofern Sie Fragen zu einem etwaigen Eingriff in das Grundwasser bzw. die Kanalisation haben, bitten wir darum, diese Fragen zu konkretisieren und an <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Die Kollegen können Ihre Fragen zu diesem Thema im Anschluss an die zuständigen Stellen der Landeshauptstadt München weiterleiten. Fragen zum Eingriff in das Grundwasser bzw. die Kanalisation sind von Fragen zu der Genehmigung für Kabelschwellen auf Geh- und Radwegen zu unterscheiden. Des Weiteren wurde Ihre Anfrage über die Meldeplattform Radverkehr zwischenzeitlich von den zuständigen Kollegen beantwortet. Auch wurden die Schwellen mittlerweile abgebaut. Etwaige weitere Rückfragen zur straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung für die Schwellen können Sie an <<E-Mail-Adresse>> senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Antwort und Einordnung …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu Baustelle (259097) [#259097]
Datum
8. Oktober 2022 20:24
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die schnelle Antwort und Einordnung meiner Anfrage. Ich bitte auch meine Fragen diesbezüglich zu entschuldigen, da ich selber nicht genau erkennen kann, warum überhaupt eine solche Behinderung der Rad- und Fussgehenden vorhanden war. Ich bin Ihnen auch dankbar, dass Sie die Anfrage als Bürgeranfrage behandeln und trotzdem beantworten, ich weiß dies sehr zu schätzen. Da die Plattform „Frag den Staat“ öffentlich ist, möchte ich jedoch Bezug nehmen zu den beiden Einträgen in der Meldeplattform, die diese Anfrage berühren; Meldung Nr. 1055479, gemeldet am 12.07.2022, wurde am 13.7.2022 mit folgender Nachricht beantwortet: „Vielen Dank für Ihre Meldung. Wir werden dieser schnellstmöglich nachgehen und an die zuständige Dienstelle zur Überprüfung weiterleiten. Soweit erforderlich, wird diese die notwendigen Maßnahmen veranlassen.“ Am 14. September wurde erneut eine Meldung eingetragen (Meldung 1091410, Status „Warten auf Freigabe“), aus der hervorgeht, dass die Schlauch-Schwelle noch verlegt ist und sich diese scheinbar verschoben hat, weil sie eben ein Hindernis darstellt. Daraus ist abzuleiten, dass - welche Behörde auch immer - kein Anlass bestand innerhalb von 2 Monaten Maßnahmen zu ergreifen. Warum dies so ist möchte ich gerne anhand der Unterlagen rekonstruieren, denn mir ist die persönliche Sicherheit auf diesem Weg wichtig. Schade, dass - welche Behörde auch immer daher zuständig ist - behördlicherseits die Sicherheit rund um diese provisorische Schlauchverleg bei Rad- und Fussverkehr nicht so streng gehandhabt wird, wie beim Kfz-Verkehr. Und das, obwohl es in München regelmäßig in Baustellen zu Unfällen kommt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259097/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Anfrage: Lindberghstr. 44 Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage mit Bitte um Einsicht d…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Anfrage: Lindberghstr. 44
Datum
12. Oktober 2022 16:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage mit Bitte um Einsicht der Unterlagen bezüglich der Baumaßnahme in der Lindberghstr. 44 erhalten. Aufgrund der Beschwerde wurde die Räumung der Fläche angefordert und ist zum 29.09.2022 erfolgt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass es uns aufgrund von Personalengpässen nicht möglich war, schneller auf Ihre Anfrage zu reagieren. Bitte teilen Sie uns mit welche Rückfragen offen sind bzw. welche Unterlagen Sie aus welchem Grund einsehen möchten. Wir weisen darauf hin, dass die Unterlagen zu einer Maßnahme (Antrag, Vereinbarungen etc.) in diesem Fall grundsätzlich dem Datenschutz einer privaten Person unterliegen und daher eine genaue Prüfung auf Einsicht erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage: Lindberghstr. 44 [#259097] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterl…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage: Lindberghstr. 44 [#259097]
Datum
6. Dezember 2022 23:26
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Baustelle“ vom 14.09.2022 (#259097) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Dass die Strassenverkehrsbehörde sich nicht um Gefahrenstellen kümmert ist jetzt ausreichend dokumentiert und nicht Gegenstand der Informationsfreiheitsanfrage (übertragener Wirkungskreis). Die Auskünfte, die ich erhalten habe sind nicht jene, die ich haben wollte. Es handelt sich um eine Entnahme bzw. Zuführung von Wasser/Abwasser. Ich möchte alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen, wie diese Entnahme/Zuführung geplant wurde, damit ich nachvollziehen kann, wie die Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger ist und welche Aspekte hier beachtet wurden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadtverwaltung München
AW: Anfrage: Lindberghstr. 44 [#259097] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben bereits zwei Mitteilung (am 16…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Anfrage: Lindberghstr. 44 [#259097]
Datum
7. Dezember 2022 10:57
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben bereits zwei Mitteilung (am 16.09. und 15.10.2022) vom Mobilitätsreferat erhalten. Mit freundlichen Grüßen