Unterlagen zu den Plänen teile des SPNV-Dieselnetzes zu elektrisieren

Unterlagen zu den Plänen Teile des SPNV-Dieselnetzes zu elektrisieren

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Thorsten Koch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Zweckverband go.Rheinland Details
Von
Thorsten Koch
Betreff
Unterlagen zu den Plänen teile des SPNV-Dieselnetzes zu elektrisieren [#184492]
Datum
13. April 2020 16:26
An
Zweckverband go.Rheinland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu den Plänen Teile des SPNV-Dieselnetzes zu elektrisieren
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch Anfragenr: 184492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184492
Mit freundlichen Grüßen Thorsten Koch

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Zweckverband go.Rheinland
Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.04.2020. Gerne geben wir Ihnen einen kurzen Sachst…
Von
Zweckverband go.Rheinland
Betreff
AW: Unterlagen zu den Plänen teile des SPNV-Dieselnetzes zu elektrisieren [#184492]
Datum
15. April 2020 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koch, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.04.2020. Gerne geben wir Ihnen einen kurzen Sachstandsbericht zu dem von Ihnen angefragten Thema. Das „Kölner Dieselnetz“ umfasst folgende Linien: -RB/RE 22; RB 24 Köln – Euskirchen – Gerolstein – Trier (Eifelstrecke) -S 23 Bad Münstereifel – Euskirchen – Bonn Hbf (Voreifelbahn) -RB 25 Lüdenscheid – Gummersbach – Köln (Oberbergische Bahn) -RB 30 Bonn Hbf – Remagen – Ahrbrück (Ahrtalbahn); liegt in Rheinland-Pfalz Der Verkehrsvertrag läuft bis Dezember 2033 und sieht Dieseltraktion vor. Für die Ahrtalbahn sieht der zuständige Aufgabenträger langfristig entweder den Einsatz von Fahrzeugen mit Batteriebetrieb vor. Alternativ läuft in Rheinland-Pfalz eine Machbarkeitsstudie (MBS) zur Elektrifizierung der Strecke. Der „Deutschlandtakt" sieht langfristig eine Verlängerung der bislang in Bonn-Mehlem endenden Linie RB 48 nach Ahrbrück vor. Das würde dann eine attraktive Direktverbindung Wuppertal – Köln – Bonn – Remagen – Ahrtal möglich machen. Für die Elektrifizierung der Eifelstrecke wurde am 11.02.2019 eine Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG unterzeichnet. Sie sieht die Elektrifizierung des Streckenabschnitts Hürth-Kalscheuren – Euskirchen –Kall vor für den Einsatz der Linie S 15 Gummersbach – Köln – Kall. Gemeinsam mit dem Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Nord wird eine MBS zur weiteren Elektrifizierung zwischen Kall und Ehrang (bei Trier) vorbereitet. Für die Voreifelbahn laufen die Verhandlungen zwischen der DB Netz AG und dem NVR für eine Planungsvereinbarung Lph. 1 & 2 für die Elektrifizierung Bad Münstereifel – Bonn und den vollständigen zweigleisigen Ausbau der Streckenabschnitte Kuchenheim – Rheinbach und Witterschlick – Kottenforst. Für die Oberbergische Bahn liegt der Entwurf einer MBS für eine Elektrifizierung und den Ausbau der Strecke Köln Frankfurter Straße – Gummersbach oder Marienheide vor. Der Streckenabschnitt Gummersbach – Lüdenscheid wird weiterhin von der Linie RB 25, allerdings mit einer alternativen Antriebsform im Stundentakt betrieben. Die Zielsetzung des NVR ist, zum Vertragsende in 2033 nachfolgende Verkehrsverträge in elektrischer Traktion abzuschließen. Daten für eine bauliche Umsetzung können derzeit nicht genannt werden, da die Planungen bei weitem noch nicht so weit sind. Mit freundlichen Grüßen