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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu der Kampagne "Kleine Klimaschule"“
D-UE-CORZ 17a /V20r nf a - GG rn — u nn, Land Brandanb urg Staatskanzlei Staatskanzlei des Landes Brandenburg Lausitzbeauftragter des Ministerpräsidenten Magazinstraße 28 03048 Cottbus SE mL Anlagen Abt./Rei.: ...... Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 1. Antragsteller/in Name/Bezeichnung: Pro Lausitzer Braunkohle e.V. Anschrift: Haus der Wirtschaft, Inselstraße 24 | (Straße/PLZ/Ort/Landkreis) 03046 Cottbus | | Ansprechpartner : Wolfgang Rupieper | Telefon: 0355 28 92 22 6 (Name/Tel.: (Durchwahl), Fax, E-Mail) E-Mail: info@prolausitzerbraunkohle.de Bankverbindung: IBAN: | DE19180500000190016493 | SWIFT / BIC -Code: WELADED1CBN Kreditinstitut: Sparkasse Spree-Neiße | | Angabe der Rechtsform: eingetragener Verein | 2. Idee Titel des Vorhabens: Kleine Klimaschule | Durchführungszeitraum: von 1.8. 2019 bis 31.12. 2019 Kreis Dahme-Spreewald Kreis Elbe-Elster Kreis Oberspreewald-Lausitz Kreis Spree-Neiße Stadt Cottbus genaue Adresse: crossmediales Projekt für die ganze Region mit Veranstaltungen | Ideenumsetzung, wo wird das Vorhaben | realisiert?
| Vorstellung des Antragstellers | Stellen Sie sich bitte kurz vor (max. 500 Zeichen): | IVerein und Bündnis siehe beiliegendes Kurzkonzept Das Vorhaben | Hintergrund des Vorhabens. Was wird gemacht? Was wird mit dem Vorhaben erreicht? Auf welche Zielgruppen ist das Vorhaben ausgerichtet? Nehmen Sie bitte auch Bezug zu den 3. Gesamtkosten und beantragte Förderung - Zn re u | Gesamtkosten It. Kosten- und ca. 60.000 Euro I Finanzierungsplan (in Euro): 40.00
4. Finanzierungsplan | Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksam 4.3 Geldleistungen Dritter (ohne öffentl. Förderung, 4.4 Beantragte/bewilligte öffentl. Förderung (ohne Nummer 4.5) bei/durch in € 4.5 Beantragte Zuwendung Nummer JJnE DO 5. Begründung der Notwendigkeit der Unterstützung Warum ist eine Unterstützung notwendig? Wie werden eventuell anfallende Folgekosten abgedeckt (300 Zeichen)? Ohne die Unterstützung können weder Videoproduktionen, noch Veranstaltungen und Materialen für Schulen finanziert werden. Folgekosten treten mit den im Projektzeitraum beschriebenen Maßnahmen nicht auf. 6. Erklärungen | Die/der Antragsteller/in erklärt, dass I 6.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides ohne vorherige Zustimmung der Bewilligungsbehörde nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten, | 6.2 sie/er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist, ] berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtkosten (Nr. 3) berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer), 6.3 das Prinzip der Subsidiarität beachtet wurde, d.h. es sind vor den Mitteln dieser Fördergrundsätze vorrangig bestehende Fördermittel aus Landes-, Bundes und EU-Ebene oder sonstigen Dritten zu nutzen
6.4 die in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen und der Anlagen) gemachten Angaben vollständig und richtig sind, 6.5 ihr/ihm die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach $ 264 Strafgesetzbuch bekannt ist. Pro Lausitzer Braunkohle e.V. Inselstraße 24 » 03046 Cottbus Telefon +49 355-2892226 www.p) sitz,de , r ü ! « Rechtsverbindliche Unterscffrift Cottbus, 28.06.2019 | Or/Datum 7. Anlagen Nachfolgend genannte Anlagen sind dem Antrag immer in der jeweils aktuellsten Fassung beizufügen. Vereins- oder Handelsregisterauszug e Satzung e Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid vom Finanzamt) e Vollmacht des Unterzeichnenden, sofern dieser nicht It. Registerauszug zur Vertretung des Antragstellers berechtigt ist e Beschluss des Vorstandes, der Mitgliederversammlung o.a., soweit dieser zur Beantragung von Zuwendungen erforderlich ist e Kopien von Bewilligungsbescheiden bzw. rechtsverbindlichen Zusicherungen anderer Zuwendungsgeber zum Projekt (siehe 4.3 und 4.4) e Sofern Bewilligungsbescheide bzw. rechtsverbindliche Zusicherungen noch nicht ergangen sind, Kopien der entsprechenden Anträge bei diesen Behördeni/Institutionen
“**p, KLEINE d ALIMASCHULL Kurzkonzept zum Auf- und Ausbau einer Plattform für naturwissenschaftliche Bildung rund um die Energiewende mit einem besonderen Fokus auf die brandenburgische Lausitz Bündnispartner Pro Lausitzer Braunkohle e.V. Familienmagazin lausebande zwei helden GmbH Innovationsregion Lausitz GmbH Inpetho MedienProduktion GmbH Zukunft Lausitz / Wirtschaftsraum Cottbus Über die Kleine Klimaschule Die Kleine Klimaschule soll komplexe Zusammenhän- ge rund um die Energiewende einfach und verständ- lich vermitteln. Sie wird deshalb nicht von Experten gemacht, sondern vom Redaktionsteam des Fami- lienmagazins lausebande in Zusammenarbeit mit der Jugend des Pro Lausitzer Braunkohle e.V. und wei- teren Kreativen. Sogar Kinder bzw. Schüler arbeiten am Projekt mit. Die Kleine Klimaschule wird verkürzt im Familienmagazin lausebande und ausführlich auf einer Web-Plattform dargestellt, drei Lektionen sind bereits online verfügbar. Sie stehen samt Infografiken auch als Download zur Verfügung. Somit können inte- ressierte Eltern oder Pädagogen das Material nutzen, aber auch Kommentare und Hinweise geben. Die Klei- ne Klimaschule ist neutral ausgerichtet und offen für alle Meinungen. Das Konzept hinter dem Projekt Gerade in der brandenburgischen Lausitz werden die Auswirkungen bundespolitischer Entscheidungen rund um Klimaschutz und Energiewende für alle Ge- nerationen unmittelbar spürbar. Gleichzeitig entzweit das Thema die Gesellschaft, treibt zusehendes einen Keil zwischen jung und alt, Stadt und Land, Ost und West. Oft herrscht bei allen Generationen Unwissen vor, aktuell sind auch kaum verständliche und wert- neutrale Veröffentlichungen zu finden, die struktu- riert in diese Themen einführen. Auch in den Schulen werden diese Themen nicht vertiefend erschlossen. Die Kleine Klimaschule soll hier wichtige Grundlagen für eine konstruktive Debatte und ein besseres Mit- einander in der Gesellschaft ermöglichen. Zum ande- ren soll sie insbesondere junge Menschen für diese Themen, Naturwissenschaften im weiteren Sinn und die Lausitz im engeren Sinn interessieren. Wir brau- chen die künftigen Generationen, um den Wandel der Lausitz erfolgreich zu gestalten. Die Kleine Klima- schule kann hier ein Schlüssel sein, miteinander ins Gespräch zu kommen und junge Menschen für Chan- cen in der Energieregion Lausitz zu öffnen. Die Regeln der Kleinen Klimaschule Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit Fakten statt Populismus Ausgewogenheit durch Verweise auf alle Positionen Transparenz zu verwendeten Informationen Beteiligung für alle durch Online-Plattform Respekt und Achtung vor allen Meinungen Die Gliederung der ersten Lektionen 1. Energiesystem und energiepolitisches Dreieck 2. Emissionen, Sektoren und Klimaforschung 3. Die deutsche Energiewende 4. Sicherheit, Klimaschutz und Akzeptanz 5. Klimaschutzmaßnahmen unter der Lupe Der Aus- und Aufbau des Projekts Die jeweiligen Lektionen sollen gemäß der Medien- rezeption junger Generationen auch als Video ver- fügbar gemacht werden. Zudem soll die Web-Platt- form in den Alltag übertragen werden und mit einem monatlich stattfindenden Event-Format das Thema zum Anfassen gestalten, die persönliche Teilhabe er- möglichen. Hierzu wurde bereits der Kontakt zu einer Schule und einem Seminarkurs zum Themenkomplex Energiewende aufgenommen. WWW.KLEINE-KLIMASCHULE.DE
Zu allen Lektionen soll verstärkt auf Beiträge mit un- terschiedlichen Meinungen verwiesen werden, ohne diese zu werten. Schließlich sollen sich alle Interessen- ten ein eigenes Bild machen können. Die Projektpartner bringen die notwendigen Kompetenzen mit Pro Lausitzer Braunkohle e.V.: Vorhandenes inhaltliches Know-how sowie Nutzung der Webplattform www.pro-lausitz.de, insbesondere Integration der Vereinsjugend in das Projekt Familienmagazin lausebande: crossmediales Elternmedium mit direktem Draht zu den Eltern der Schülergeneration, Redaktionsteam mit verständlicher Sprache / Übersetzung für die jun- ge Generation ı zwei helden GmbH: strategisches Kommunikationskonzept und Netzwerk für die Kleine Klimaschule Innovationsregion Lausitz GmbH: Hat bereits mit der zwei helden GmbH ein Schuilkon- zept zum Thema Unternehmertum initiiert, liefert den Praxisbezug für interessierte junge Menschen zum innovativen „Energielabor“ Lausitz, Nutzung der Me- thodik Inpetho Medienproduktionen: Kompetenz im Bereich der gestalterischen und medialen Umsetzung Zukunft Lausitz / Wirtschaftsraum Cottbus: Erfahrung im Bereich Coworking, Workshops, Events für junge Menschen, hier insbesondere ausgerichtet auf das monatliche Event-Format Benötigte Ressourcen Für den Auf- und Ausbau dieses Projektes, das viele Synergien entfalten kann, möchten die Bündnispart- ner vor allem folgende Maßnahmen umsetzen: » Aufbereitung der Lektionen in Videos, bis zum Jah- resende inkl. vier weiterer Lektionen insgesamt sie- ben Videoproduktionen » ab September monatliches Event im Wirtschafts- raum Cottbus, evtl. auch an anderen Orten in der brandenburgischen Lausitz (Aufwand: Kommunika- tion/Werbung, Moderation, Beschallung, Raummie- te, Dokumentation) « im Herbst Aufbereitung eines Mailings mit Infomate- rial an alle Schule in der brandenburgischen Lausitz (Konzeption, Redaktion, Gestaltung, Vervielfältigung, Verpackung und Porto) » Aufbereitung weiterer didaktischer Materialien zur Kleinen Klimaschule insbesondere für die Verwen- dung im Unterricht / der Schule (Infoblätter, Praxis- beispiele, Quiz etc.) » Stärkung der Webplattform durch Verweise und wei- tere Inhalte zu den Lektionen (Recherche, Aufberei- tung, Betreuung) Die Materialien der Kleinen Klimaschule stehen natürlich allen Schulen, insbesondere allen Bran- denburger Schulen, offen. Hier kann das Ange- bot insbesondere dazu dienen, mit der Generation „Fridays for Future“ in einen konstruktiven Dialog zu treten, Für die hier dargestellten Maßnahmen zur Hebung der möglichen Synergien aus diesem Projekt be- nötigen die Bündnispartner ein Engagement von 40.000 Euro. Es erfüllt unseres Erachtens viele Punkte der Bewertungsmatrix u.a. durch folgende Aspekte: » Beitrag zur Identifikation mit der Region « Erhöhung der Bleibebereitschaft bei jungen Menschen « sinnvolle Freizeitgestaltung » es dient der Entwicklung regionaler Netzwerke und Initiativen « hervorragende Effekte im Bereich der Jugend- und Erwachsenenbildung * die Kleine Klimaschule ist in dieser Art modellhaft nicht nur in der Lausitz, umso besser, wenn ein solches offenes Angebot aus der Lausitz ausstrahlen könnte » es fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und kann zu einer besseren Außenwirkung der Region beitragen: die brandenburgische Lausitz geht konstruktiv in einer Debatte voran, die derzeit die Gesellschaft spaltet Ansprechpartner des Bündnisses Wolfgang Rupieper wolfgangrupieper@web.de Tel.: Schwärzung nach 8 5 AIG, da Jens Taschenberger personenbezogene Daten jt@zweihelden.de (pbD) Tel.: WWW.KLEINE-KLIMASCHULE.DE
SATZUNG Pro Lausitzer Braunkohle e.V. & 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen „Pro Lausitzer Braunkohle“. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Cottbus und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung führt er den Zusatz „e.V“, 3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. & 2 Zweck und Aufgaben des Vereins 1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Engagements Strukturen und de ‚Einrichtungen in der Lausitz. 2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch a. Herausgabe von Publikationen und anderen Veröffentlichungen, b. Information der Öffentlichkeit durch Veranstaltungen, Diskussionsforen, Lesungen und ähnlichen Unternehmungen. 3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden. 5. Der Verein ist parteipolitisch ungebunden und unkonfessionell. 6. Der Verein ist bundesländerübergreifend tätig.
& 3 Mitgliedschaft 1. Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personenmehr- heiten und Personenvereinigungen werden. Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personenmehrheiten und Personenvereinigungen werden, die den Verein ideell und materiell unterstützen und Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft nicht in Anspruch nehmen. Die Mitgliederversammlung kann Persönlichkeiten, die sich um die Förderung der Ziele des Vereins verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern wählen. & 4 Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge 1, 2. Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes, kann der Antragssteller Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes mit zwei Dritteln Stimmenmehrheit der erschienen Mitglieder. Die Mitgliedschaft endet: a. durch freiwilligen Austritt b. bei juristischen Personen und Personenvereinigungen durch deren Auflösung, c. durch Streichung von der Mitgliederliste, d. durch Ausschluss aus dem Verein.
5. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist jederzeit zulässig. 6. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 7. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. 8. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. & 5 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie wird in der Regel vom Vorstandsvorsitzenden geleitet und tagt nicht öffentlich. Über die Zulassung von Gästen entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung der Öffentlichkeit bei einer Mitgliederversammlung. 2. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere: a. Beschlussfassung über Schwerpunkte der Vereinsarbeit b. Beschlussfassung über den Haushaltsplan c. Wahl und Abberufung des Vorstandes d. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und Entlastung des Vorstandes e. Entgegennahme des Kassenprüfberichts und Entlastung des Schatzmeisters
f. Ernennung von Ehrenmitgliedern g. Erlass einer Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist h. Beschlussfassung über Beschwerden gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrages i. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens 2 Wochen vorher schriftlich eingeladen. Die Ladung erfolgt mit einfachem Brief an die letzte bekannte Wohnanschrift des Mitglieds oder per E-Mail. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen schriftlich verlangen. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen notwendig, für die Auflösung des Vereins eine Mehrheit von vier Fünfteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Bei Wahlen ist der Kandidat gewählt, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Trifft dies im ersten Wahlgang nicht zu, findet eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl statt. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das