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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu der Kampagne "Kleine Klimaschule"

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Land Brandanb urg
Staatskanzlei

Staatskanzlei des Landes Brandenburg

Lausitzbeauftragter des Ministerpräsidenten

Magazinstraße 28

03048 Cottbus

   
   
  
 
     
    
     
     
    
    
 
   
  
 

SE mL

  

Anlagen

Abt./Rei.: ......

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

1. Antragsteller/in

Name/Bezeichnung: Pro Lausitzer Braunkohle e.V.
Anschrift: Haus der Wirtschaft, Inselstraße 24 |
(Straße/PLZ/Ort/Landkreis) 03046 Cottbus |

| Ansprechpartner : Wolfgang Rupieper

 

 

| Telefon: 0355 28 92 22 6
(Name/Tel.: (Durchwahl), Fax, E-Mail) E-Mail: info@prolausitzerbraunkohle.de

Bankverbindung: IBAN:
| DE19180500000190016493
| SWIFT / BIC -Code:
WELADED1CBN
Kreditinstitut:
Sparkasse Spree-Neiße

|
|
Angabe der Rechtsform: eingetragener Verein |

2. Idee

Titel des Vorhabens: Kleine Klimaschule |
Durchführungszeitraum: von 1.8. 2019 bis 31.12. 2019

Kreis Dahme-Spreewald
Kreis Elbe-Elster
Kreis Oberspreewald-Lausitz
Kreis Spree-Neiße
Stadt Cottbus
genaue Adresse:

crossmediales Projekt für die ganze Region mit
Veranstaltungen

  
  
 
  

  
   
      
   

  

   
 

 
 

 

 

  

 

| Ideenumsetzung, wo wird das Vorhaben
| realisiert?
1

| Vorstellung des Antragstellers
| Stellen Sie sich bitte kurz vor (max. 500 Zeichen): |

IVerein und Bündnis siehe beiliegendes Kurzkonzept

 
  
 

     
      
     

 

Das Vorhaben

| Hintergrund des Vorhabens. Was wird gemacht? Was wird mit dem Vorhaben erreicht?
Auf welche Zielgruppen ist das Vorhaben ausgerichtet? Nehmen Sie bitte auch Bezug zu den

  

   

3. Gesamtkosten und beantragte Förderung

- Zn re u
| Gesamtkosten It. Kosten- und ca. 60.000 Euro
I Finanzierungsplan (in Euro):

40.00
2

4. Finanzierungsplan

| Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksam

4.3 Geldleistungen Dritter
(ohne öffentl. Förderung,

4.4 Beantragte/bewilligte
öffentl. Förderung
(ohne Nummer 4.5)
bei/durch in €

4.5 Beantragte Zuwendung
Nummer JJnE DO
5. Begründung der Notwendigkeit der Unterstützung

Warum ist eine Unterstützung notwendig? Wie werden eventuell anfallende Folgekosten abgedeckt
(300 Zeichen)?

Ohne die Unterstützung können weder Videoproduktionen, noch Veranstaltungen

 
   

 
     

und Materialen für Schulen finanziert werden. Folgekosten treten mit den im
Projektzeitraum beschriebenen Maßnahmen nicht auf.

6. Erklärungen

| Die/der Antragsteller/in erklärt, dass

I 6.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides ohne vorherige Zustimmung der Bewilligungsbehörde nicht begonnen
wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten,

| 6.2 sie/er zum Vorsteuerabzug

nicht berechtigt ist,
] berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtkosten (Nr. 3) berücksichtigt hat
(Preise ohne Umsatzsteuer),

6.3 das Prinzip der Subsidiarität beachtet wurde, d.h. es sind vor den Mitteln dieser
Fördergrundsätze
vorrangig bestehende Fördermittel aus Landes-, Bundes und EU-Ebene oder
sonstigen Dritten zu nutzen
3

6.4 die in diesem Antrag (einschließlich Antragsunterlagen und der Anlagen) gemachten Angaben
vollständig und richtig sind,

6.5 ihr/ihm die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges nach $ 264 Strafgesetzbuch bekannt ist.

  
 
 
  

 
  

Pro Lausitzer Braunkohle e.V.
Inselstraße 24 » 03046 Cottbus
Telefon +49 355-2892226

www.p) sitz,de
, r ü ! «

Rechtsverbindliche Unterscffrift

 
    
    

Cottbus, 28.06.2019
| Or/Datum

 

   

7. Anlagen

Nachfolgend genannte Anlagen sind dem Antrag immer in der jeweils aktuellsten Fassung beizufügen.

   
  

Vereins- oder Handelsregisterauszug

  

e Satzung
e Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid vom Finanzamt)

e Vollmacht des Unterzeichnenden, sofern dieser nicht It. Registerauszug zur Vertretung des
Antragstellers berechtigt ist

e Beschluss des Vorstandes, der Mitgliederversammlung o.a., soweit dieser zur Beantragung von
Zuwendungen erforderlich ist

      
     
 

e Kopien von Bewilligungsbescheiden bzw. rechtsverbindlichen Zusicherungen anderer
Zuwendungsgeber zum Projekt (siehe 4.3 und 4.4)

     

e Sofern Bewilligungsbescheide bzw. rechtsverbindliche Zusicherungen noch nicht ergangen sind,
Kopien der entsprechenden Anträge bei diesen Behördeni/Institutionen
4

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ALIMASCHULL

Kurzkonzept zum Auf- und Ausbau einer Plattform
für naturwissenschaftliche Bildung rund um die Energiewende
mit einem besonderen Fokus auf die brandenburgische Lausitz

Bündnispartner

Pro Lausitzer Braunkohle e.V.
Familienmagazin lausebande

zwei helden GmbH

Innovationsregion Lausitz GmbH

Inpetho MedienProduktion GmbH
Zukunft Lausitz / Wirtschaftsraum Cottbus

Über die Kleine Klimaschule

Die Kleine Klimaschule soll komplexe Zusammenhän-
ge rund um die Energiewende einfach und verständ-
lich vermitteln. Sie wird deshalb nicht von Experten
gemacht, sondern vom Redaktionsteam des Fami-
lienmagazins lausebande in Zusammenarbeit mit der
Jugend des Pro Lausitzer Braunkohle e.V. und wei-
teren Kreativen. Sogar Kinder bzw. Schüler arbeiten
am Projekt mit. Die Kleine Klimaschule wird verkürzt
im Familienmagazin lausebande und ausführlich auf
einer Web-Plattform dargestellt, drei Lektionen sind
bereits online verfügbar. Sie stehen samt Infografiken
auch als Download zur Verfügung. Somit können inte-
ressierte Eltern oder Pädagogen das Material nutzen,
aber auch Kommentare und Hinweise geben. Die Klei-
ne Klimaschule ist neutral ausgerichtet und offen für
alle Meinungen.

Das Konzept hinter dem Projekt

Gerade in der brandenburgischen Lausitz werden
die Auswirkungen bundespolitischer Entscheidungen
rund um Klimaschutz und Energiewende für alle Ge-
nerationen unmittelbar spürbar. Gleichzeitig entzweit
das Thema die Gesellschaft, treibt zusehendes einen
Keil zwischen jung und alt, Stadt und Land, Ost und
West. Oft herrscht bei allen Generationen Unwissen
vor, aktuell sind auch kaum verständliche und wert-
neutrale Veröffentlichungen zu finden, die struktu-
riert in diese Themen einführen. Auch in den Schulen
werden diese Themen nicht vertiefend erschlossen.

Die Kleine Klimaschule soll hier wichtige Grundlagen
für eine konstruktive Debatte und ein besseres Mit-
einander in der Gesellschaft ermöglichen. Zum ande-
ren soll sie insbesondere junge Menschen für diese
Themen, Naturwissenschaften im weiteren Sinn und
die Lausitz im engeren Sinn interessieren. Wir brau-
chen die künftigen Generationen, um den Wandel
der Lausitz erfolgreich zu gestalten. Die Kleine Klima-
schule kann hier ein Schlüssel sein, miteinander ins
Gespräch zu kommen und junge Menschen für Chan-
cen in der Energieregion Lausitz zu öffnen.

Die Regeln der Kleinen Klimaschule

Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit

Fakten statt Populismus

Ausgewogenheit durch Verweise auf alle Positionen
Transparenz zu verwendeten Informationen
Beteiligung für alle durch Online-Plattform

Respekt und Achtung vor allen Meinungen

Die Gliederung der ersten Lektionen

1. Energiesystem und energiepolitisches Dreieck
2. Emissionen, Sektoren und Klimaforschung

3. Die deutsche Energiewende

4. Sicherheit, Klimaschutz und Akzeptanz

5. Klimaschutzmaßnahmen unter der Lupe

Der Aus- und Aufbau des Projekts

Die jeweiligen Lektionen sollen gemäß der Medien-
rezeption junger Generationen auch als Video ver-
fügbar gemacht werden. Zudem soll die Web-Platt-
form in den Alltag übertragen werden und mit einem
monatlich stattfindenden Event-Format das Thema
zum Anfassen gestalten, die persönliche Teilhabe er-
möglichen. Hierzu wurde bereits der Kontakt zu einer
Schule und einem Seminarkurs zum Themenkomplex
Energiewende aufgenommen.

WWW.KLEINE-KLIMASCHULE.DE
5

Zu allen Lektionen soll verstärkt auf Beiträge mit un-
terschiedlichen Meinungen verwiesen werden, ohne
diese zu werten. Schließlich sollen sich alle Interessen-
ten ein eigenes Bild machen können.

Die Projektpartner bringen die
notwendigen Kompetenzen mit

Pro Lausitzer Braunkohle e.V.:

Vorhandenes inhaltliches Know-how sowie Nutzung
der Webplattform www.pro-lausitz.de, insbesondere
Integration der Vereinsjugend in das Projekt

Familienmagazin lausebande:

crossmediales Elternmedium mit direktem Draht zu
den Eltern der Schülergeneration, Redaktionsteam
mit verständlicher Sprache / Übersetzung für die jun-
ge Generation

ı zwei helden GmbH:
strategisches Kommunikationskonzept und Netzwerk
für die Kleine Klimaschule

Innovationsregion Lausitz GmbH:

Hat bereits mit der zwei helden GmbH ein Schuilkon-
zept zum Thema Unternehmertum initiiert, liefert den
Praxisbezug für interessierte junge Menschen zum
innovativen „Energielabor“ Lausitz, Nutzung der Me-
thodik

Inpetho Medienproduktionen:
Kompetenz im Bereich der gestalterischen und
medialen Umsetzung

Zukunft Lausitz / Wirtschaftsraum Cottbus:
Erfahrung im Bereich Coworking, Workshops, Events
für junge Menschen, hier insbesondere ausgerichtet
auf das monatliche Event-Format

Benötigte Ressourcen

Für den Auf- und Ausbau dieses Projektes, das viele
Synergien entfalten kann, möchten die Bündnispart-
ner vor allem folgende Maßnahmen umsetzen:

» Aufbereitung der Lektionen in Videos, bis zum Jah-
resende inkl. vier weiterer Lektionen insgesamt sie-
ben Videoproduktionen

» ab September monatliches Event im Wirtschafts-
raum Cottbus, evtl. auch an anderen Orten in der
brandenburgischen Lausitz (Aufwand: Kommunika-
tion/Werbung, Moderation, Beschallung, Raummie-
te, Dokumentation)

« im Herbst Aufbereitung eines Mailings mit Infomate-
rial an alle Schule in der brandenburgischen Lausitz
(Konzeption, Redaktion, Gestaltung, Vervielfältigung,
Verpackung und Porto)

» Aufbereitung weiterer didaktischer Materialien zur
Kleinen Klimaschule insbesondere für die Verwen-
dung im Unterricht / der Schule (Infoblätter, Praxis-
beispiele, Quiz etc.)

» Stärkung der Webplattform durch Verweise und wei-
tere Inhalte zu den Lektionen (Recherche, Aufberei-
tung, Betreuung)

Die Materialien der Kleinen Klimaschule stehen
natürlich allen Schulen, insbesondere allen Bran-
denburger Schulen, offen. Hier kann das Ange-
bot insbesondere dazu dienen, mit der Generation
„Fridays for Future“ in einen konstruktiven Dialog zu
treten,

Für die hier dargestellten Maßnahmen zur Hebung
der möglichen Synergien aus diesem Projekt be-
nötigen die Bündnispartner ein Engagement von
40.000 Euro. Es erfüllt unseres Erachtens viele Punkte
der Bewertungsmatrix u.a. durch folgende Aspekte:

» Beitrag zur Identifikation mit der Region

« Erhöhung der Bleibebereitschaft bei jungen
Menschen

« sinnvolle Freizeitgestaltung

» es dient der Entwicklung regionaler Netzwerke und
Initiativen

« hervorragende Effekte im Bereich der Jugend- und
Erwachsenenbildung

* die Kleine Klimaschule ist in dieser Art modellhaft
nicht nur in der Lausitz, umso besser, wenn
ein solches offenes Angebot aus der Lausitz
ausstrahlen könnte

» es fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt
und kann zu einer besseren Außenwirkung der
Region beitragen: die brandenburgische Lausitz
geht konstruktiv in einer Debatte voran, die derzeit
die Gesellschaft spaltet

Ansprechpartner des Bündnisses

Wolfgang Rupieper
wolfgangrupieper@web.de
Tel.:

Schwärzung nach 8 5 AIG, da
Jens Taschenberger personenbezogene Daten
jt@zweihelden.de (pbD)
Tel.:

WWW.KLEINE-KLIMASCHULE.DE
6

SATZUNG
Pro Lausitzer Braunkohle e.V.

 

 

& 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Pro Lausitzer Braunkohle“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Cottbus und soll in das Vereinsregister eingetragen
werden. Nach Eintragung führt er den Zusatz „e.V“,

3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

& 2 Zweck und Aufgaben des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Engagements

 

 

Strukturen und de
‚Einrichtungen in der Lausitz.

2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch
a. Herausgabe von Publikationen und anderen Veröffentlichungen,
b. Information der Öffentlichkeit durch Veranstaltungen, Diskussionsforen,
Lesungen und ähnlichen Unternehmungen.
3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.
Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden.
5. Der Verein ist parteipolitisch ungebunden und unkonfessionell.

6. Der Verein ist bundesländerübergreifend tätig.
7

& 3 Mitgliedschaft

1.

Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie Personenmehr-
heiten und Personenvereinigungen werden.

Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sowie
Personenmehrheiten und Personenvereinigungen werden, die den Verein ideell
und materiell unterstützen und Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft nicht in
Anspruch nehmen.

Die Mitgliederversammlung kann Persönlichkeiten, die sich um die Förderung der

Ziele des Vereins verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern wählen.

& 4 Aufnahme und Beendigung der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge

1,
2.

Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes, kann der Antragssteller
Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche
Mitgliederversammlung.
Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung
auf Vorschlag des Vorstandes mit zwei Dritteln Stimmenmehrheit der erschienen
Mitglieder.
Die Mitgliedschaft endet:

a. durch freiwilligen Austritt

b. bei juristischen Personen und Personenvereinigungen durch deren

Auflösung,

c. durch Streichung von der Mitgliederliste,

d. durch Ausschluss aus dem Verein.
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5. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.

Er ist jederzeit zulässig.

6. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten
in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss
entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen
Stimmen.

7. Die Mitglieder haben Mitgliedsbeiträge zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit der
Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

8. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

& 5 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie wird in der Regel
vom Vorstandsvorsitzenden geleitet und tagt nicht öffentlich. Über die Zulassung von
Gästen entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand entscheidet über die
Zulassung der Öffentlichkeit bei einer Mitgliederversammlung.

2. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf
und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der
Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

a. Beschlussfassung über Schwerpunkte der Vereinsarbeit

b. Beschlussfassung über den Haushaltsplan

c. Wahl und Abberufung des Vorstandes

d. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und Entlastung des
Vorstandes

e. Entgegennahme des Kassenprüfberichts und Entlastung des Schatzmeisters
9

f. Ernennung von Ehrenmitgliedern

g. Erlass einer Beitragsordnung, die nicht Bestandteil der Satzung ist

h. Beschlussfassung über Beschwerden gegen die Ablehnung eines

Aufnahmeantrages

i. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins
Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Angabe der vorläufigen
Tagesordnung mindestens 2 Wochen vorher schriftlich eingeladen. Die Ladung erfolgt
mit einfachem Brief an die letzte bekannte Wohnanschrift des Mitglieds oder per
E-Mail. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 %
der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen schriftlich verlangen.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder
beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung beschließt
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen
gültigen Stimmen notwendig, für die Auflösung des Vereins eine Mehrheit von vier
Fünfteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss
schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder dies beantragt.
Bei Wahlen ist der Kandidat gewählt, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen auf sich vereint. Trifft dies im ersten Wahlgang nicht zu, findet eine Stichwahl
zwischen den zwei Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl statt.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das
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