Unterlagen zu der Übung BBTex

* Die Pressemappe zur Übung BBTex

* Die Exercise Instructions der Übung BBTex

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Unterlagen zu der Übung BBTex [#148926]
Datum
6. Juni 2019 11:52
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Die Pressemappe zur Übung BBTex * Die Exercise Instructions der Übung BBTex
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrter Herr Schindler, Ihr Antrag nach dem AIG, betreffend der Übung BBTex ist hier eingegangen. Zur Zust…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
WG: Unterlagen zu der Übung BBTex [#148926]
Datum
11. Juni 2019 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, Ihr Antrag nach dem AIG, betreffend der Übung BBTex ist hier eingegangen. Zur Zustellung eines Bescheides nach dem AIG bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen postalischen Anschrift. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage in elektronischer Form via Internet ist nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie um die Zusendung einer Postadress…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: WG: Unterlagen zu der Übung BBTex [#148926]
Datum
11. Juni 2019 10:28
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie um die Zusendung einer Postadresse bitten. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage in elektronischer Form via Internet sei demnach nicht vorgesehen. Ich möchte Sie daher auf §7 Abs. 2 AIG hinweisen, nach der Auskünfte mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden können. Gemäß §7 Abs. 3 Satz 1 AIG ist einem Antrag auf Informationszugang in elektronischer Form zu entsprechen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 148926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrter Herr Schindler, die Bescheidung Ihres Antrages nach AIG stellt einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Verw…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: WG: Unterlagen zu der Übung BBTex [#148926]
Datum
11. Juni 2019 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, die Bescheidung Ihres Antrages nach AIG stellt einen Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) dar. Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird, § 43 VwVfG. Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, § 41 Abs. 1 VwVfG. Hierzu ist eine förmliche Adressierung notwendig, welche über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> nicht erfolgen kann. § 7 Abs. 2 AIG regelt lediglich die Art und Weise der Gewährung des Informationszuganges und nicht die Art und Weise der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes. Insoweit bitte ich Sie erneut um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift, da andernfalls keine wirksame Bekanntgabe Ihres Antrages vorgenommen werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
Sehr geehrte<< Anrede >> in der Anlage erhalten sie meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen <…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: WG: Unterlagen zu der Übung BBTex [#148926]
Datum
11. Juni 2019 16:50
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in der Anlage erhalten sie meine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 148926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mathias Schindler
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu der Übung BBTex“ vom 06.06…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: WG: Unterlagen zu der Übung BBTex [#148926]
Datum
19. Juli 2019 19:52
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu der Übung BBTex“ vom 06.06.2019 (#148926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 148926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Brandenburg
Sehr geehrter Herr Schindler, Ihre Anfrage ist noch in Bearbeitung. Der Versand des Bescheides ist in dieser Kale…
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
AW: WG: Unterlagen zu der Übung BBTex [#148926]
Datum
30. Juli 2019 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, Ihre Anfrage ist noch in Bearbeitung. Der Versand des Bescheides ist in dieser Kalenderwoche vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Brandenburg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht hinsichtlich der Übung BBTex
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht hinsichtlich der Übung BBTex
Datum
2. August 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
674,1 KB
Mathias Schindler
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zu der Übung BBTex“ [#148926] [#148926]
Datum
5. August 2019 18:11
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/148926 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Dies betrifft sowohl den Ablauf der Anfrage als auch das Ergebnis. Wiederholt habe ich darum ersucht, dass die Auskunft elektronisch erfolgen soll. Dies ist nicht erfolgt. Die bereitgestellten Seiten sind ein Schwarzweiss-Ausdruck. Darin enthaltenes Kartenmaterial (z.B. auf Seite 5) ist unzureichend, beispielsweise um darin enthaltene rote Kreise zu erkennen. Entgegen §6 Abs. 1 Satz 7 AIG wurde die Monatsfrist deutlich überschritten. Ein Zwischenbescheid erfolgte nicht. Das Polizeipräsidium Brandenburg lehnt die Herausgabe der Exercise Instructions (Übungsanweisungen) mit Verweis auf §4 Abs. 1 Nummer 4 AIG ab. Statt einer konkreten Darstellung der Anwendbarkeit dieser Ausnahme wird in pauschaler Weise vorgetragen, dass eine "Verschwiegenheit der Sicherheitsbehörden von Nöten" sei. Diese Argumentation lässt völlig ausser Betracht, dass auch bei militärischen Übungen in den Übungsanweisungen regelmäßig Informationen enthalten sind, die vollständig sicherheitsunkritisch sind. Beispiele von Übungsanweisungen militärischer oder militärisch-ziviler Übungen finden sich im Internet: https://www.nato.int/eadrcc/2012/09-georgia/docs/extract_exercise_instructions_for_observers_georgia_2012.pdf https://euractiv.eu/wp-content/uploads/sites/2/2017/07/eu-council-exercise-exinst-nato-11256-17.pdf (LIMITE ist keine Verschlusssache, sondern nur eine Anweisung zur Verteilung und Veröffentlichung) Selbst wenn sich in den Übungsanweisungen für BBTex Informationen befänden, die als Verschlusssache einzustufen wären oder unter die Formulierung des §4 Abs. 1 Nr. 4 fallen würden, wäre eine geschwärzte Herausgabe der unkritischen Teile denkbar gewesen. Der EU-Rat hat beispielsweise keinerlei Probleme damit, Exercise Instructions zu militärischen Übungen vollständig oder wenigstens zu großen Teilen freizugeben: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13577-2018-INIT/en/pdf Sollte es Gründe für eine Einstufung der Drucksache als Verschlusssache nach der VSA-BB gegeben haben, ist mit dem steigenden zeitlichen Abstand zur Übung eine Herabstufung gemäß §9 Abs. 1 VSA-BB fällig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 148926.pdf - 2019-08-02_1-bbtex-anhang.pdf - 2019-08-02_1-bbtex-brief.pdf Anfragenr: 148926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg v 6.06.19, Ihre E-Mail v 05.08.19; …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium des Landes Brandenburg v 6.06.19, Ihre E-Mail v 05.08.19; fragdenstaat.de (#148926)
Datum
28. August 2019 13:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schindler, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn S. Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/19/1316 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Brandenburg
Pressemappe Übung BBTex Sehr geehrter Herr Schindler, anbei wird Ihnen die Pressemappe elektronisch und in Farbe …
Von
Polizeipräsidium Brandenburg
Betreff
Pressemappe Übung BBTex
Datum
30. Oktober 2019 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
4,8 MB
Sehr geehrter Herr Schindler, anbei wird Ihnen die Pressemappe elektronisch und in Farbe zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
AW: Pressemappe Übung BBTex [#148926] Sehr geehrte<< Anrede >> in der Angelegenheit SMü/002/19/1316 h…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Pressemappe Übung BBTex [#148926]
Datum
6. Dezember 2019 14:21
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> in der Angelegenheit SMü/002/19/1316 hatten Sie mir am 28. August 2019 geschrieben, dass das Büro der LDA eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums des Landes Brandenburg angefordert hat. Ist diese Stellungnahme inzwischen bei Ihnen eingetroffen? Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Anfragenr: 148926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/148926
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
420,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
381,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 6. Juni 2019 Sehr geehrter Herr Schindler,…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Polizeipräsidium Brandenburg vom 6. Juni 2019
Datum
27. Juli 2020 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,8 MB
Sehr geehrter Herr Schindler, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben (Vg.002/19/1316) zu o. g. Betreff. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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