Unterlagen zu Ende Gelände 2019

Eine Übersicht der Dokumente, die Ihrer Behörde zur Großaktion "Ende Gelände Juni 2019" im Rheinischen Braunkohlerevier vorliegen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • Kosten dieser Information:
    270,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Ende Gelände 2019 [#181489]
Datum
27. Februar 2020 14:58
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Dokumente, die Ihrer Behörde zur Großaktion "Ende Gelände Juni 2019" im Rheinischen Braunkohlerevier vorliegen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181489 Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 27. Februar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr gee…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 27. Februar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
20. März 2020 14:18
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 27. Februar 2020. Dieser wird unter dem Aktenzeichen 432-30.01 Antragsteller/in geführt. Aufgrund zahlreich eingegangener Eingaben wird die Bearbeitung Ihres Antrages noch Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitte ich um Verständnis. Sie erhalten so bald wie möglich eine Antwort. Freundliche Grüße
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2020 - Az. 432-30.01 Antragste…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
30. März 2020 17:25
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2020 beantragten Sie eine Übersicht jener Dokumente, die zur Großaktion "Ende Gelände Juni 2019" im Rheinischen Braunkohlerevier vorliegen. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) muss ein Antrag auf Informationszugang hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Information er gerichtet ist. Ihr Antrag mit dem alleinigem Bezug auf die Großaktion "Ende Gelände Juni 2019" ist nicht bestimmt genug. Er umfasst eine Vielzahl an Dokumenten, die in der von Ihnen beantragten Übersicht mit der entsprechenden Dokumentenbezeichnung erfasst werden müssten. Dies würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand auslösen. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, bitte ich daher um Konkretisierung Ihres Antrages. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bei Anträgen, die einen umfangreichem oder außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand auslösen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) erhoben werden. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2020 - Az. 432-30.01 Antra…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#181489]
Datum
31. März 2020 14:52
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Bitte nach einer Konkretisierung meines IFG-Antrages bezüglich der Großaktion Ende Gelände 2019 komme ich gerne nach und ändere meinen Antrag vom 27. Februar 2020 wie folgt: Bitte senden Sie mir die Ihrem Hause vorliegenden Informationen und Dokumente zum gesamten Verwaltungsvorgang zu der entsprechenden BAO (besonderen Aufbauorganisation) Ende Gelände 2019, inklusive Tagesberichte und Abschlussbericht sowie alle Vorlagen an den Minister, die Staatssekretäre und Abteilungsleiter zu. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181489
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr konkretisierter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2020 - Az. 432-3…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr konkretisierter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
30. April 2020 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Recherche nach den von Ihrem konkretisierten Antrag vom 31. März 2020 umfassten Informationen und die Bewertung nach eventuell vorliegenden Ausschlussgründen ist weitgehend abgeschlossen. Die abschließende Bearbeitung Ihres Antrages wird allerdings noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Dafür bitte ich um Verständnis. Sie erhalten so bald wie möglich eine Antwort. Freundliche Grüße
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr konkretisierter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2020 - Az. 432-3…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr konkretisierter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
3. Juli 2020 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit meiner E-Mail vom 30. März 2020 habe ich Sie bereits auf eine Gebührenerhebung nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen hingewiesen. Mit meiner E-Mail vom 30. April 2020 habe ich Sie über den Stand der Bearbeitung Ihres Antrages informiert. Nun kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung Ihres Antrages weitestgehend abgeschlossen ist, sodass die Entscheidung über diesen in Kürze erfolgen kann. Nach derzeitiger Abschätzung werden für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen Gebühren in einer mittleren Höhe des Gebührenrahmens der Nummer 1.3.3 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW zu erheben sein. Die endgültige Höhe der Gebühren steht erst nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrages fest. Ich bitte um Bestätigung, dass ich die Entscheidung über Ihren Antrag und den Gebührenbescheid an die von Ihnen angegebene Adresse übersenden kann. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr konkretisierter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2020 - Az. 4…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr konkretisierter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#181489]
Datum
3. Juli 2020 17:43
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in in Ihrer E-Mail vom 03. Juli 2020 kündigen Sie an, "Gebühren in einer mittleren Höhe des Gebührenrahmens der Nummer 1.3.3 des Gebührentarifs zur VerwGebO IFG NRW" zu meinem Antrag erheben zu wollen. Ferner bitten Sie um Bestätigung meiner Adresse. Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich für Sie sowohl über die Ihnen vorliegende E-Mail-Adresse als auch Postanschrift erreichbar bin und die entsprechenden Dokumente und Bescheide dorthin gesendet werden können. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 181489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181489/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Unterlagenübersendung - Bescheid vom 13. Juli 2020, Az. 432-30.01 Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in m…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Unterlagenübersendung - Bescheid vom 13. Juli 2020, Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
22. Juli 2020 16:28
Status
Anfrage abgeschlossen
119,9 KB
198,8 KB
106,4 KB
94,8 KB
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bezug auf meinen Bescheid vom 13. Juli 2020 übersende ich Ihnen die angefügten Dokumente. Freundliche Grüße

Dokumente