Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264606]
Datum
3. Dezember 2022 07:22
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264606/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
Datum
22. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) [#264606] Gute…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) [#264606]
Datum
1. Januar 2023 12:31
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, bezüglich Ihres Schreibens vom 22.12.2022 teile ich Folgendes mit: 1.) Ich bin mit der Übernahme eventueller Gebühren einverstanden, obwohl bisher alle angefragten Bundesbehörden eine kostenfreie Auskunft in dieser Angelegenheit gegeben haben. 2.) Ihr Ministerium ist bisher auch die einzige Stelle, die eine Präzesierung meines Anliegens verlangt: In den meisten Bundesbehörden lagen die angefragten Informationen zur EnSikuMaV in Form von Weisungen oder "Hausmitteilungen" der Leitung bzw. des für interne Angelegenheiten zuständigen Referates vor. In diesen Verfügungen war auch die jeweilige Umsetzung der §§ 5-8 EnSikuMaV bzw. eventuelle Ausnahmen ersichtlich. Außerdem waren begleitende Informationen im Intranet oder per Rundmail den Beschäftigten bekanntgegeben. Ferner war häufig auch der Personalrat förmlich informiert bzw. hat den Maßnahmen zugestimmt. Es geht bei der angefragten "Kommunikation" also um Hausleitung->Beschäftigte bzw. Personalrat bzw. die Abstimmung innerhalb des für die Umsetzung verantwortlichen Referats/Abteilung. Mit "Liegenschaften" sind alle vom BMF genutzten Nichtwohngebäude i.S.d. EnSikuMaV gemeint. Auf die Schreiben des BMWK (auf Staatssekretärsebene) bzw. der Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB) zu Energieeinsparungsmaßnahmen im Zuge der Energiekrise sei ebenfalls hingewiesen. Sofern das BMF auch selbst Eigentümer von Gebäuden ist, gelten meine obigen Ausführungen auch für die §§ 2-3 EnSimiMaV. Hierzu müssten dann ebenfalls Unterlagen vorliegen. Die BImA wurde von mir ebenfalls kontaktiert, so dass in deren Eigentümerschaft stehende Dienstgebäude für meine Anfrage an das BMF hinsichtlich EnSimiMaV nicht relevant sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264606/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) [#264606] Gute…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) [#264606]
Datum
5. Februar 2023 11:11
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen“ vom 03.12.2022 (#264606) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Hintergrund: Ich arbeite an einem wissenschaftlichen Vergleich der Umsetzung der Energieversorgungssicherungsmaßnahmen auf Bundesebene. Meine Studie soll später veröffentlicht werden. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
WG: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) [#264606] Bund…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) [#264606]
Datum
6. Februar 2023 14:51
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
858,9 KB
Bundesministerium der Finanzen V B 5 - O 1319/22/10381 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu Ihrem IFG-Antrag darf ich Ihnen die anliegende Zwischennachricht übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) [#264606] …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) [#264606]
Datum
7. Februar 2023 07:27
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse können ebenso wie personenbezogene Daten geschwärzt werden, sofern sie sich nicht auf den Minister oder die Staatssekretäre (z.B. Ausnahme von der Höchsttemperatur in Büroräumen) beziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264606/