Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264625]
Datum
3. Dezember 2022 07:33
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264625/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BAPersBw I 1.3 Betreff: IFG-Anfrage hier: Unterl…
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264625]
Datum
6. Januar 2023 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BAPersBw I 1.3 Betreff: IFG-Anfrage hier: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen Bezug: Ihre Anfrage vom 03.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> die mit Ihrem Antrag vom 03.12.2022 begehrte Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann nicht gewährt werden. Die Energieversorgungssicherheit innerhalb der Liegenschaften des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) berührt das Sicherheitskonzept der jeweiligen Liegenschaften. Konkrete Informationen zu den getroffenen Maßnahmen hätten daher nachteilige Auswirkungen auf sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) IFG. Im Übrigen werden alle gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstr. 1000, 50737 Köln einzureichen. Ich weise daraufhin, dass für die Zurückweisung eines Widerspruchs Kosten in Höhe von 30,00 EUR anfallen. Mit freundlichen Grüßen