Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#264643]
Datum
3. Dezember 2022 07:44
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungs­sicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264643/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Empfangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben mit der Bitt…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
16. Dezember 2022 07:49
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
988,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Empfangsbestätigung [#264643] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Empfangsbestätigung; bei de…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#264643]
Datum
16. Dezember 2022 17:01
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Empfangsbestätigung; bei der Doppelung handelt es sich in der Tat um ein Versehen. Allerdings gehe ich im Gegensatz zu Ihnen davaon aus, dass neben dem IFG auch § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) berücksichtigt werden muss. Bei den angefragten Informationen handelt es sich m.E. teilweise um Umweltinformationen (vgl. § 2 Abs. 3 Ziffern 2, 3 und 5). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264643/
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
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Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Dezember 2022 17:01
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bezüglich Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bezüglich Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen
Datum
16. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Auskunft Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben mit der Bitte um Kenntn…
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Betreff
Auskunft
Datum
4. Januar 2023 09:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft [#264643] Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der Informationen, die für meine Zwecke ausr…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft [#264643]
Datum
4. Januar 2023 12:08
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bereitstellung der Informationen, die für meine Zwecke ausreichend sind. Weitergehende Recherchen brauchen daher nicht durchgeführt werden. Allerdings wäre es für meine Zusammenstellung/Präsentation sehr hilfreich, wenn Sie mir noch ein einzelnes Dokument als Beleg (z.B. Kopie der Bekanntgabe der Maßnahmen nach EnSikuMaV an die Beschäftigten oder Rundschreiben/Anweisung der Leitungsebene an alle Beschäftigten) zur Verfügung stellen könnten, damit ich es als Primärquelle zitieren kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264643 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264643/

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Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bezüglich Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bezüglich Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen
Datum
16. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen