Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen

sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2022
  • Frist
    14. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne Konzepte, Weisungen…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265121]
Datum
10. Dezember 2022 12:34
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für ihre Liegenschaften. Personenbezogene Daten dürfen geschwärzt werden, sofern es sich nicht um politische Mandatsträger (z.B. Minister, Staatssektretäre, Abgeordnete, Bundespräsidenten) handelt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265121/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen“ vom 10.12.202…
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265121]
Datum
14. Januar 2023 18:30
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen“ vom 10.12.2022 (#265121) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihr Antrag vom 10.12.2022 bei uns im Hause falsch zugeordnet w…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265121]
Datum
27. Januar 2023 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> leider ist Ihr Antrag vom 10.12.2022 bei uns im Hause falsch zugeordnet worden, so dass eine Antwort bislang ausgeblieben ist. Dies bitte ich zu entschuldigen. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen in zwei Wochen die abschließende Rückmeldung hierzu zukommen lassen. Ihr Antrag wird bei uns unter dem Geschäftszeichen ZI 6-FR 6180-2023/0001 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 10.12.2022 beantragten Sie bei der Bundesanstalt für Fi…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Unterlagen zu Energieversorgungssicherungsmaßnahmen [#265121]
Datum
8. Februar 2023 11:01
Status
169,7 KB
161,3 KB
167,8 KB
159,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> mit Schreiben vom 10.12.2022 beantragten Sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) die Übersendung folgender Dokumente: Sämtliche interne Konzepte, Weisungen, Pläne sowie Kommunikation zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) sowie Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) für die Liegenschaften der BaFin Antragsgemäß übersende ich Ihnen als Anlage die o.g. Dokumente zu den getroffenen bzw. zu treffenden Maßnahmen nach der EnSikuMaV. Dokumente betreffend der EnSimiMaV sind in der BaFin nicht vorhanden, da keine Gaszentralheizsysteme betrieben werden. Mit freundlichen Grüßen