Unterlagen zu Gesprächen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

sämtliche Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit den folgenden Kontakten stehen (Korrespondenzen, Vorlagen, Notizen etc.):

# BM Helge Braun mit Katherina Reiche + Ole Schröder am 07.11.2019 (Mobilfunk)
# BK’in Angela Merkel mit Sigmar Gabriel 09.04.2020 (EU-Bankenabgabe)
# BM Helge Braun mit Sigmar Gabriel am 20.05.2020 (Entwurf ArbeitsschutzkontrollG)
# BM Helge Braun mit Philipp Rösler 07.10.2019

Sofern erforderlich, bin ich mit Schwärzung personenbezogener Daten entsprechend § 5 IFG einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Aufzeichn…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Gesprächen [#199615]
Datum
6. Oktober 2020 12:36
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit den folgenden Kontakten stehen (Korrespondenzen, Vorlagen, Notizen etc.): # BM Helge Braun mit Katherina Reiche + Ole Schröder am 07.11.2019 (Mobilfunk) # BK’in Angela Merkel mit Sigmar Gabriel 09.04.2020 (EU-Bankenabgabe) # BM Helge Braun mit Sigmar Gabriel am 20.05.2020 (Entwurf ArbeitsschutzkontrollG) # BM Helge Braun mit Philipp Rösler 07.10.2019 Sofern erforderlich, bin ich mit Schwärzung personenbezogener Daten entsprechend § 5 IFG einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199615/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Antrag nach dem IFG
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
20. November 2020
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Az. 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 248 (Ihr Schreiben vom 20.11.2020) [#199615] Sehr geehrteAntragsteller/in viele…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 248 (Ihr Schreiben vom 20.11.2020) [#199615]
Datum
1. Dezember 2020 09:04
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Schreiben in o.g. Angelegenheit. Ich möchte Sie bitten, ein Drittbeteiligungsverfahren einzuleiten. Begründung für meinen Antrag: Mit Blick auf den Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu stärken und die Kontrolle staatlichen Handelns zu verbessern (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 6), kommt meinem Interesse am Informationszugang ein erhebliches Gewicht zu. Im Rahmen von Recherchen befasse ich mich mit den Kontakten ehemaliger Regierungsmitglieder, die nach ihrer Amtszeit eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes aufgenommen haben, zur aktuellen Bundesregierung. Insbesondere soll der Frage nachgegangen werden, ob und wie die früheren Regierungsmitglieder ihre in der Amtszeit erworbenen Kontakte nun im Auftrag Dritter nutzen. Damit weist mein Antrag einen Bezug zu der vom Gesetz bezweckten Transparenz und der Aufklärung der Umstände der politischen Willensbildung auf. In diesem Zusammenhang bitte ich um Übersendung der genannten Unterlagen. Beste Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199615/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Az. 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 248 (Ihr Schreiben vom 20.11.2020) [#199615] Sehr << Anrede >>
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az. 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 248 (Ihr Schreiben vom 20.11.2020) [#199615]
Datum
16. März 2021 19:36
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Gesprächen“ vom 06.10.2020 (#199615) habe ich leider noch immer keinen Bescheid erhalten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich über den Stand meiner Anfrage informieren würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199615/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
WG: Az. 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 248 (Ihr Schreiben vom 20.11.2020) [#199615] 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 2…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Az. 13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 248 (Ihr Schreiben vom 20.11.2020) [#199615]
Datum
18. März 2021 13:50
Status
Warte auf Antwort
13 IFG - 02814 - In 2020 / NA 248 Sehr Antragsteller/in das Drittbeteiligungsverfahren für Ihren IFG-Antrag ist noch nicht abgeschlossen, da dem betroffenen Dritten vorab der Bescheid bekannt gegeben werden muss, um die Möglichkeit zu haben, Widerspruch einzulegen (§8 Abs. 2 IFG). Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
IFG
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
27. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort