Unterlagen zu Gesprächen

sämtliche Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit den folgenden Kontakten stehen (Korrespondenzen, Vorlagen, Notizen etc.):

# BM´in a.D. Ursula von der Leyen mit Franz Josef Jung am 24.08.2018 BMVg (allgemeiner Austausch)
# PSt Peter Tauber, PSt Thomas Silberhorn mit Franz Josef Jung am 13.09.2018 (allgemeiner Austausch)

Sofern erforderlich, bin ich mit Schwärzung personenbezogener Daten entsprechend § 5 IFG einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Aufzeichn…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Gesprächen [#199620]
Datum
6. Oktober 2020 12:43
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit den folgenden Kontakten stehen (Korrespondenzen, Vorlagen, Notizen etc.): # BM´in a.D. Ursula von der Leyen mit Franz Josef Jung am 24.08.2018 BMVg (allgemeiner Austausch) # PSt Peter Tauber, PSt Thomas Silberhorn mit Franz Josef Jung am 13.09.2018 (allgemeiner Austausch) Sofern erforderlich, bin ich mit Schwärzung personenbezogener Daten entsprechend § 5 IFG einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199620 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199620/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1461 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 06.10.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Unterlagen zu Gesprächen [#199620]
Datum
7. Oktober 2020 08:37
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1461 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 06.10.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 06. Oktober 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1461 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1461 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 6. Ok…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Unterlagen zu Gesprächen [#199620]
Datum
19. Oktober 2020 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1461 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 6. Oktober 2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1461 vom 7. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 6. Oktober 2020 (Bezug 1.), mit welchem Sie darum gebeten hatten, Ihnen "sämtliche Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit den folgenden Kontakten stehen (Korrespondenzen, Vorlagen, Notizen etc.): # BM´in a.D. Ursula von der Leyen mit Franz Josef Jung am 24.08.2018 BMVg (allgemeiner Austausch) # PSt Peter Tauber, PSt Thomas Silberhorn mit Franz Josef Jung am 13.09.2018 (allgemeiner Austausch)" zu übersenden. Hinsichtlich des Kontaktes am 24. August 2018 (BM`in a.D. Ursula von der Leyen mit Franz Josef Jung) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Es wurde für das Gespräch keine Vorbereitung beauftragt, antragsgegenständliche amtliche Informationen liegen nicht vor. Mit Blick auf den erneut angefragten Kontakt am 13. September 2018 (PSt Dr. Peter Tauber, PSt Thomas Silberhorn mit Franz Josef Jung) darf ich auf die aus Anlass Ihres Antrags vom 22. Januar 2020 [#174972] vorgenommene Beantwortung (BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1237 vom 17. März 2020] verweisen. Darüber hinaus liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen