Unterlagen zu Gesprächsterminen im Bundeskanzleramt im Jahr 2009 und 2013

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Bitte übersenden Sie alle vorhandenen Informationen zu zwei Treffen im Bundeskanzleramt mit Vertretern der DE-CIX Management GmbH, die laut den Angaben von Klaus Landefeld (im öffentlichen Teil des NSA-BND-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag am 26. März 2015) am 27. Februar 2009 sowie am 9. August 2013 stattgefunden haben, insbesondere:

1. die Liste der Teilnehmer,
2. die Redevorlage(n),
3. die Ergebnisseprotokolle.

Bitte bestätigen Sie, dass beide Termine im Kanzleramt (oder andernorts auf Initiative des Kanzleramts) stattgefunden haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Mai 2015
  • Frist
    20. Juni 2015
  • 0 Follower:innen
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersenden…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Unterlagen zu Gesprächsterminen im Bundeskanzleramt im Jahr 2009 und 2013 [#9860]
Datum
19. Mai 2015 14:58
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie alle vorhandenen Informationen zu zwei Treffen im Bundeskanzleramt mit Vertretern der DE-CIX Management GmbH, die laut den Angaben von Klaus Landefeld (im öffentlichen Teil des NSA-BND-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag am 26. März 2015) am 27. Februar 2009 sowie am 9. August 2013 stattgefunden haben, insbesondere: 1. die Liste der Teilnehmer, 2. die Redevorlage(n), 3. die Ergebnisseprotokolle. Bitte bestätigen Sie, dass beide Termine im Kanzleramt (oder andernorts auf Initiative des Kanzleramts) stattgefunden haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
Ablehnung (Scan wird nachgereicht)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Juni 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnung (Scan wird nachgereicht)