Unterlagen zu Gesprächsterminen im Bundeskanzleramt

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Bitte übersenden Sie alle vorhandenen Informationen zu zwei Treffen im Bundeskanzleramt mit dem Beirat der DE-CIX Management GmbH anläßlich von G-10-Anordnungen, die laut den Angaben von Klaus Landefeld (im öffentlichen Teil des NSA-BND-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag am 26. März 2015) im Jahr 2008 stattgefunden haben, insbesondere:

1. die Liste der Teilnehmer,
2. die Redevorlage(n),
3. die Ergebnisseprotokolle.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. März 2015
  • Frist
    28. April 2015
  • Ein:e Follower:in
Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte übersenden…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Unterlagen zu Gesprächsterminen im Bundeskanzleramt [#8974]
Datum
26. März 2015 17:28
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie alle vorhandenen Informationen zu zwei Treffen im Bundeskanzleramt mit dem Beirat der DE-CIX Management GmbH anläßlich von G-10-Anordnungen, die laut den Angaben von Klaus Landefeld (im öffentlichen Teil des NSA-BND-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag am 26. März 2015) im Jahr 2008 stattgefunden haben, insbesondere: 1. die Liste der Teilnehmer, 2. die Redevorlage(n), 3. die Ergebnisseprotokolle.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Constanze Kurz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

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Bundeskanzleramt
12 IFG - 02814 - In 2015 / NA 42 Ablehnung der IFG-Anfrage (siehe pdf)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
12 IFG - 02814 - In 2015 / NA 42
Datum
12. Mai 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
75,0 KB
Ablehnung der IFG-Anfrage (siehe pdf)