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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP

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Venzke, Uwe Von:                                        Eisenreich, Julius Gesendet:                                   Dienstag, 2. November 2021 12:05 An:                                         'Saebisch, Steffen'; 'Bundesvorsitzende' Ce:                                         Wolfgang.Schmidt@bmf.bund.de Betreff:                                    SPD-Fragen an BKM Anlagen:                                    Antworten_weitere Fragen_BKM.docx Lieber Herr Saebisch, lieber Herr Heinrich, und hier der zweite Teil der Antworten von BKM auf die Fragen der SPD. Viele Grüße Julius Eisenreich ""ulius Eisenreich Sprecher und stellvertretender Büroleiter des Chefs des Bundeskanzleramtes Tel. 030184002080 julius.eisenreich@bk.bund.de
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Fragen an die BKM, Verhandlungsgruppe Kultur & Medien hier: Antworten der BKM auf die weiteren Fragen o   Novelle FFG: im Mai 2021 erfolgte die regelmäßige Novellierung des FFG, um nach Ablauf der Laufzeit von 5 Jahre Ende 2021 die Filmförderung nach FFG fortzusetzen. Dabei wurden wichtige Neuerungen wie Klimaschutz, Gendergerechtigkeit und faire Arbeitsbedingungen aufgenommen. Zugleich befinden sich der Film und das Kino noch immer unter Pondemiebedingungen, die keine verlässliche Analyse erlauben und die Veränderungen in den Auswertungsmechanismen beschleunigt haben. Die auf zwei Jahre befristete Neufassung des FFG erlaubt es, diese Veränderungen in der kommenden LegPeriode zu berücksichtigen. Wie ist das zeitliche Verfahren FFG-Nove/le geplant, wie sind die Anhörungsprozesse geplant, welche Elemente des FFG sind schon jetzt erkennbar zu überarbeiten? Das FFG ist ein Leitindikator für die gesamte deutsche Filmförderlandschaft auf Bundes- und Länderebene, obwohl die Fördervolumina der Filmförderungsanstalt (FFA), insb. auch in der Produktionsförderung, im Vergleich zu vor allem den steuerfinanzierten Förderinstrumenten des Bundes {z.B. DFFF) gering sind. Gleichzeitig ist der Fokus des FFG aufgrund des finanzverfassungsrechtlich fußenden Abgabesystems, das von den Profiteuren des Kinofilms getragen wird, ausschließlich der Kinofilm. Andere audiovisuelle Formate, z.B. Serien, sind nicht Gegenstand des FFG. Diese beiden Faktoren, einerseits die steuernde Funktion des FFG und andererseits die Zentrierung des FFG nur auf den Kinofilm, machen es erforderlich, im Rahmen der Novellierung des FFG stets eine Gesamtschau mit den anderen Förderinstrumenten auf Bundes- und Länderebene vorzunehmen. Nur so können die notwendigen Weichenstellungen im Gesamtgefüge der deutschen Förderung und im FFG selbst identifiziert werden, um im Ergebnis bestmöglich auf die Vielfalt in der deutschen audiovisuellen Branche und die Qualität audiovisueller deutscher und europäischer Werke hinzuwirken. Nur so kann im Übrigen das nötige Mindestmaß an Harmonisierung der Förderregelwerke auf Bundes- und Länderebene sichergestellt werden. Aus diesem Grund hat die BKM bereits im September 2021 einen übergeordneten filmpolitischen Dialogprozess eingeleitet, der die gesamte audiovisuelle Branche sowie die Länder einbezieht und maßgeblich auch für die anstehende Novellierung des FFG sein wird. Er wird in einzelnen Fokusgruppen zu Schwerpunktthemen fortgesetzt. Der weitere Zeitplan für das am 1.1.2024 in Kraft tretende FFG {FFG 2024) ist wie folgt geplant: Erste schriftliche Anhörung der Branche März/April 2022; Vorlage des „Evaluierungsberichts zur Entwicklung des Abgabeaufkommens vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Filmmarktes in Deutschland" bis zum 30. Juni 2022 durch die FFA {§ 171 FFG 2022); bis Spätsommer 2022 RefE für das am 1.1.2024 in Kraft tretende FFG {FFG 2024); hierzu kann die Branche im Herbst 2022 erneut schriftlich Stellung nehmen, fortwährend Fachgespräche mit Teilbranchen. Seite 1 von 12
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Die Ressortabstimmung zum RefE muss spätestens Anfang November 2022 eingeleitet werden, um rechtzeitig, nämlich spätestens Anfang 2023, die notwendige Notifizierung des GE nach der sog. Transparenzrichtlinie bei der EU-KOM einleiten zu können. Nach Abschluss der mind. drei Monate andauernden Notifizierung in Brüssel erfolgt der Kabinettbeschluss über den RegE, voraussichtlich im April/Mai 2023. Daran schließt sich das parlamentarische Verfahren an. Die 1. Lesung im Bundestag dürfte im August/September 2023 erfolgen, die 3. Lesung müsste spätestens im November 2023 angesetzt werden, damit ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2024 sichergestellt werden kann. Im Rahmen des Auftaktgesprächs zum filmpolitischen Dialog konnten bereits erste Themen identifiziert werden: Verstärkte Förderung des Nachwuchses; Strategie gegen Fachkräftemangel; Diversität stärken, faire Arbeitsbedingungen, ökologische Nachhaltigkeit über die gesamte Wertschöpfungskette und branchenübergreifend sicherstellen. Dies sind alles Querschnittsthemen, welche die gesamte audiovisuelle Branche (Streaming, TV,                 V Kinofilm, auch z. T. Games) betreffen und einen branchenübergreifenden Ansatz im Zusammenwirken aller Akteure erfordern. Grundsätzlich sind hier auch stets Modelle der regulierten Selbstregulierung ohne steuermittelbasierte Unterstützung mitzudenken. lnsb. aufgrund der Covid19-Pandemie ist nicht mit einer Erhöhung des FFG- Abgabevolumens zu rechnen. Die aktuelle wirtschaftliche Situation bietet auch keinen Anhaltspunkt für eine finanzverfassungsrechtlich tragfähige Anhebung der derzeit geltenden Abgabesätze. Um die Förderung nach dem FFG in ihrer Wirkung zu stärken, kommt im Falle eines weiterhin stagnierenden Abgabevolumens nur eine Konzentration der FFA-Förderung auf ihre Kernbereiche in Betracht. Konkret könnte eine Stärkung der Produktionsförderung der FFA erwogen werden, insb. in der kreativen Entwicklungsphase (Projektentwicklung, Drehbuchfortentwicklung), damit gleich zu Beginn des filmischen Entstehungsprozesses ein höheres Qualitätsniveau befördert wird. Auch scheint angesichts gestiegener Vermarktungsbudgets und der hohen Konkurrenz aus dem Streaming-Markt eine Stärkung der Vermarktung, insbesondere des Kinofilmverleihs, über das FFG geboten,            V damit die geförderten Filme noch stärker ihr Publikum finden. o Gibt es Rechenmode/Je bzw. Positionierungen zur künftigen Finanzierung des Films (Steuerbosiertes Förderungssystem vs. Investitionsverpflichtung für Netflix und Co)? Konkrete Rechenmodelle gibt es hierzu noch nicht. Allerdings wird die Studie der FFA zur etwaigen Einführung einer Investitionsverpflichtung auch Aussagen dazu enthalten, in welcher Höhe die Streamingdienste bereits jetzt in den deutschen audiovisuellen Markt investieren und in welcher Höhe zusätzliche Investitionen durch eine Investitionsverpflichtung realisiert werden könnten. Hinsichtlich der Finanzierung des deutschen Kinofilms kann im Übrigen das Abgabevolumen der Streamingdienste nach dem FFG als Messgröße herangezogen werden. Die Streamingdienste tragen - durch die Seite 2 von 12
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pandemischen Entwicklungen noch verstärkt - zwischenzeitlich durchaus signifikant zu den Einnahmen der FFA bei. o Gibt es schon jetzt erste Erkenntnisse zur Entwicklung des Abgabeaufkommens 2021 vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation des Filmmarktes? Die FFA geht insb. aufgrund der pandemiebedingten Kinoschließungen in 2021 von Einnahmeausfällen in Höhe von bis zu 20 Mio. Euro in 2021 aus. Die BKM hat der FFA vor diesem Hintergrund und unter der Voraussetzung einer substantiierten Begründung des Bedarfs Mittel in entsprechender Höhe aus NEUSTART KULTUR-Mitteln für Anfang 2022 in Aussicht gestellt und im Haushaltsansatz reserviert. Die Unterstützung zielt wie 2020 darauf ab, der FFA die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu ermöglichen. o Derzeit beschäftigt sich die Filmförderungsanstalt in einer Studie mit den Voraussetzungen zur Einführung einer "Investitionsverantwortung für Vielfalt" {Investitionsverpflichtung). Wie schätzt BKM die Umsetzungsmöglichkeiten innerhalb der nächsten Legislaturperiode ein und sind die Maßnahmen ausreichend? Die FFA hat in Abstimmung mit BKM eine Studie zu Auswirkungen der Plattformökonomie auf die audiovisuelle Landschaft sowie zur Notwendigkeit regulatorischer Anpassung in Form einer Investitionsverpflichtung in Deutschland beauftragt. Die Studie soll Anfang 2022 vorliegen. Zentrales Ziel ist es, wissenschaftlich fundiert und datenbasiert zu eruieren, ob Bedarf für die Einführung einer Investitionsverpflichtung auf Grundlage von Art. 13 der AVMD-RL in Deutschland besteht, um die Vielfalt der deutschen (unabhängigen) Produktionslandschaft und damit perspektivisch die Vielfalt audiovisuellen Schaffens in DEU zu sichern. Sollte die Studie Bedarf belegen, sind als nächstes die Ausgestaltung einer Investitionsverpflichtung und ihrer rechtlichen Verankerung zu klären. Eine Umsetzung innerhalb der nächsten LP erscheint möglich. Zu beachten ist, dass u.a. eine Notifizierung bei der EU-KOM erforderlich ist. Die Einführung einer Investitionsverpflichtung allein reicht nicht aus, um die Unabhängigkeit und Vielfalt audiovisueller Produktion in Deutschland zu sichern. Ebenso wichtig kann die Verknüpfung einer Investitionsverpflichtung mit Vorgaben zur Rechteausgestaltung sein. Zur Sicherung audiovisueller Vielfalt bedarf es auch einer Absicherung der steuerrechtlichen .Rahmenbedingungen für Koproduktionen. Auch muss eine lnvestition·spflicht im Kontext der weiteren Förderinstrumente gesehen werden. Bei Einführung sollten DFFF und GMPF weiterentwickelt werden, da dann Raum für eine Neuausrichtung bestünde. o Mit Hilfe des Zukunftsprogramms Kino 1& II konnten wichtige Investitionen angegangen werden. Sieht BKM einen weiteren Investitionsbedarf, der eine Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino notwendig mocht? Seite 3 von 12
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Die Zukunftsprogramme Kino 1+ II (ZPK 1+ II) aber auch schon zuvor das Digitalisierungs- programm Kino dienten und dienen dazu, einen Investitionsstau im Kinobereich abzubauen mit einem Schwerpunkt auf dem Kino als Kulturort gerade auch im ländlichen Bereich. Im 1. RegE 2022 sind für das ZPK I erneut 15 Mio.€ vorgesehen, die aus NEUSTART KULTUR- Mitteln auf 30 Mio.€ für 2022 aufgestockt werden sollen. Der Grundansatz der 15 Mio. € für das ZPK I ist nicht verstetigt, also in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht durchgeschrieben, sondern dort degressiv ausgestaltet. Das allein aus NEUSTART KULTUR finanzierte befristete ZPK II läuft Ende 2022 aus. Eine Verstetigung des ZPK I wäre hilfreich, um dauerhaft den Kulturort Kino in der Fläche unterstützen zu können. o DW: der Auslandsrundfunk ist in den letzten Jahren finanziell erheblich unterstützt wurden und konnte zugleich seine Reichweitenstärke ausbauen. Wie bewertet BKM die bisherige Aufgabenplanung? Welche Überlegungen gibt es, um die Bedeutung der DW und ihre zukünftige Entwicklung (regelmäßig in der Aufgabenplanung dargestellt) in der öffentlichen            V Diskussion zu steigern und eine breitere gesellschaftliche Beteiligung in den Gremien der DW zu erreichen? Die weltweit zunehmende Einschränkung und Beeinflussung der Freien Medien in Verbindung mit systematischer Desinformation greifen die Menschenrechte und die freiheitlich-demokratische Gesellschaft unmittelbar an. Auch die Corona-Pandemie zeigt die Bedeutung verlässlicher, fakten-basierter Informationen. Im Zuge dieser weltweiten Entwicklung kommt der DW weiter steigende Bedeutung zu. Für 2022 bis 2025 hat die DW Eckpunkte der nächsten Aufgabenplanung vorgelegt. Danach sollen insbesondere noch stärker die Zielgruppe junger Akteure der politischen Meinungsbildung zwischen 14 und 40 Jahren und Frauen angesprochen werden, eine Re-Priorisierung von 70 Zielländern erfolgen (große Bevölkerung, geringe Pressefreiheit, Bedeutung des Landes für DEU) sowie nicht zuletzt die Reichweite, Relevanz und Dialogfunktion weiter gestärkt werden. Reichweite ist dabei eine Hauptvoraussetzung für Relevanz. Die DW hat in den letzten Jahren mit breiter Unterstützung Ihrer Gremien und auf der Basis einer deutlich erhöhten              V Bundesförderung bewiesen, dass sie in der Lage ist, mit hervorragendem Qualitätsjournalismus und vielen digitalen Programminnovationen die Zahl der Nutzenden und damit ihre Bedeutung in der Welt deutlich zu steigern. Aus Sicht BKM sollte die DW durch eine gesicherte auskömmliche Finanzierung wie bisher in die Lage versetzt werden, flexibel auf aktuelle Krisen wie Belarus oder Afghanistan eingehen zu können. Auch dem Wegfall der BBC als eine starke Stimme aus der EU heraus sollte die DW kompensatorisch Rechnung tragen. Die in den letzten Jahren erfolgten deutlichen jährlichen Steigerungen der institutionellen BKM-Förderung müssten fortgesetzt werden, wenn die DW im globalen Wettbewerb zu der starken europäischen Stimme in der Welt werden soll. Seite 4 von 12
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Die Zusammensetzung der Gremien der DW (Rundfunkrat, Verwaltungsrat) ist durch das DW-Gesetz vorgegeben. Eine noch breitere gesellschaftliche Beteiligung wäre durch Änderung des DW-Gesetzes möglich. Es sollte aber die Arbeitsfähigkeit der Gremien im Blick behalten werden. o Wie ist der Stand „ENTR" (DW und France Medios Monde) und„ The Eurapean Collectian" (ARD, ZDF, France T\I, ARTE)? Das Gemeinschaftsprojekt „ENTR" der DW und France Medias Monde (FMM) ist ein Bestandteil der Umsetzung des deutsch-französischen Vertrag von Aachen. Das Projekt ist seit dem Frühjahr dieses Jahres online. Die ENTR-Videos haben bislang mehr als 13 Millionen Aufrufe auf den Partnerwebsites und Social Media erreicht. Neben DW und FMM sind weitere Medien aus Deutschland, Irland, Portugal, Rumänien und Polen an dem Projekt beteiligt. EU und AA fördern „ENTR" als Pilotprojekt mit sechs Sprachen für 12 Monate. Ab 2022 ist die Finanzierung des Projekts noch nicht gesichert; DW und FMM bemühen sich derzeit auf EU-Ebene (Ausschreibung EU-Kommission) um weitere Finanzierungen (Topf „Multimedia Action"). Neben „ENTR" ist das ARTE-Projekt „The European Collection" ein weiteres Projekt in Umsetzung des Aachener Vertrages. Das Projekt ist im Dezember 2020 gestartet und bietet eine gemeinsame Auswahl an Programmen Reportagen, Magazine, Dokumentarfilme, etc.) in den fünf Sprachen Französisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Italienisch. o Gibt es weitere Planungen für eine vertiefte Zusammenarbeit mit ARD/ZDF bspw. durch Übernahme Inhalte? Die Kooperation mit den ARD-Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und dem Deutschland- radio wird weitergeführt und nach Möglichkeit ausgeweitet. Programmübernahmen, gemeinsame Produktionen, Kooperationen bei betriebswirtschaftlichen bzw. Digitalisierungsprozessen und die Zusammenarbeit mit lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Korrespondentenbüros unterstützen einen effizienten und ressourcenschonenden Einsatz der Mittel der DW. Die Kooperation mit ARD und ZDF im Bereich Programm/ DW Deutsch wird konsequent weiter intensiviert, z.B. durch die verstärkte Übernahme neuer Sendungen und die Ausstrahlung von live-Berichterstattung der anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im deutschen DW-Angebot, u. a. sendet die DW die Tagesschau in 100 Sekunden und heuteXpress und beteiligt sich an der Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Angesichts der großen Expertise der DW im internationalen Kontext sollte auch die nach Innen ausstrahlende Kooperation zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern ausgeweitet werden. Seite 5 von 12
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o Wäre es aus Sicht BKM zudem sinnva/1, die Grundfinanzierung der DW-Akademie in den Haushalt des BKM oder die Zuständigkeit des AA zu überführen? Zudem stellen sich Fragen nach der vertieften Zusammenarbeit mit ARD/ZDF und in Europa. Die Deutsche Welle Akademie (DWA) ist als eigene Direktion integraler Bestandteil der DW. Ihre Projekte tragen maßgeblich dazu bei, die Reichweite und Relevanz der DW zu erhöhen. Das derzeitige Finanzierungsmodell, das ausschließlich aus Projektförderungen des BMZ und im geringen Umfang des AA (und der EU) besteht, wird nicht mehr der gewachsenen institutionellen Struktur der DWA gerecht und wurde entsprechend auch durch den BRH kritisiert. Eine Grundfinanzierung durch die BKM - ggf. durch entsprechende Umschichtung aus der Projektförderung des BMZ - wäre wünschenswert und würde zu einer höheren Effizienz führen, da die Kernaufgaben synergetisch (projektübergreifend) durch das Stammpersonal wahrgenommen werden könnten. Die Planungssicherheit für die DWA, aber auch ihre Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit würden mit einer Basisfinanzierung der horizontalen Aufgaben gesteigert. Kooperationen auch mit Rückwirkung auf den innerdeutschen Diskurs wären leichter realisierbar. Um mögliche Synergien zu nutzen, V prüft die DWA in ihren Projekten im europäischen Raum eine vertiefte Zusammenarbeit mit ARD und ZDF. Regelmäßig kooperiert die DWA mit europäischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wie beispielsweise France Medias Monde (Frankreich) und LRT {Litauen). o Medien: Welche konkreten Maßnahmen sind aus den Ergebnissen der BLKM seitens des Bundes erwachsen (bspw. Länderseitig MStV, JMStV, etc.) und wie werden diese fortgesetzt bzw. weiterentwickelt? Die BLKM war sich einig, dass Plattformen bei der Ausgestaltung unserer Kommunikationsordnung faktisch auch eine Meinungsbildungs- und Vielfaltsrelevanz zukommt. Zu wesentlichen Maßnahmen der Ergebnisse der Umsetzung der BLKM gehören daher länderseitig die Neuerungen des MStV und des JMStV. Dies betrifft insbesondere die V regulatorische Adressierung von Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediären sowie die diesen auferlegten Transparenz- und Auffindbarkeitspflichten zur Sicherung der Angebots- und Meinungsvielfalt. Auch in der novellierten AVMD-RL, die auf Bundesebene im TMG, NetzDG, DWG, FFG, HWG und TabakerzG umgesetzt wurden, sind zahlreiche Vorgaben enthalten, die der gemeinsamen Haltung von Bund und Ländern im Rahmen der BLKM entsprechen, darunter die Übertragung grundlegender Standards, etwa beim Jugendschutz, auch auf nicht redaktionelle Dienstleister (Level Playing Field) oder Verbesserungen im Bereich der Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste. So finden sich heute z.B. regulatorische Vorgaben im JMStV, die Video-Sharing-Plattformen (z.B. YouTube) verpflichten, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten zu schützen oder auf Bundesebene Verpflichtungen im DW-Gesetz zur kontinuierlichen Fortentwicklung barrierefreier Angebote der DW. Seite 6 von 12
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Im Kartellrecht wurden Ergebnisse der BLKM zu Änderungen der Aufgreifschwellen bei der Fusionskontrolle im Rahmen der 9. GWB-Novelle aufgegriffen. Auch wurde den Besonderheiten digitaler Märkte im GWB sehr viel stärker Rechnung getragen (z.B. bei der Definition der Marktkonzentration oder der Definition relevanter Märkte) sowie die verfahrensrechtliche Zusammenarbeit mit den Ländern (LMA, KEK) hinsichtlich der oftmals vielfaltsrelevanten Entscheidungen des BKartA verbessert. Bislang nicht durchsetzen konnten sich die Länder mit ihrem auch in der BLKM vorgebrachten Anliegen, eine Freistellung für Medienkooperationen, insb. unter den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in das GWB aufzunehmen (analog der Erleichterung der Kooperation von Presseverlagen). Grundsätzlich war die BLKM für die Bund-Länder Zusammenarbeit medienpolitisch ein Gewinn. Die in ihr entwickelten Positionen wirken aktuell z.B. auch in die Verhandlungen zum Digital Service Act (DSA) nach. So hat Deutschland auf Initiative der BKM in die Beratungen den Vorschlag eingebracht, dass sehr große Online-Plattformen vor der Löschung oder Blockierung medialer Inhalte unter Berufung auf AGB-Verstöße verpflichtend ein Anhörungsverfahren durchführen müssen. Diese Verfahrensvorgabe sollte flankiert werden von der Vorgabe, die Freiheit der Medien und ihre Pluralität bei Ausgestaltung und Anwendung der Plattform-AGB angemessen zu berücksichtigen. Die Länder unterstützen diese Vorschläge zur gemeinwohlverträglichen Rahmung von durch Private eröffneten öffentlichen Kommunikationsräumen durch sog. ,,Private Ordering". Aus der BLKM ist die Verabredung regelmäßiger gemeinsamer Bund-Länder Gespräche unter Beteiligung sämtlicher Ressorts und Länder hervorgegangen, die zwei Mal jährlich federführend organisiert durch BKM veranstaltet werden und den Austausch zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben und Dossiers zum Gegenstand haben, die wesentlich für die Fortentwicklung der bestehenden Medienordnung sind. o Welche Schlussfolgerungen für Aktivitäten des Bundes wurden aus dem letzten Medien- und Kommunikationsbericht gezogen und sind hierzu weitere Maßnahmen geplant? Der Medien- und Kommunikationsbericht kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass es Aufgabe der Politik ist, die Parameter für die Ermöglichung freier und unabhängiger Berichterstattung sowie für den Willensbildungsprozess zu setzen und daher (globalen) Plattformen stärker Pflichten für die gemeinwohlverträgliche Ausgestaltung öffentlicher Kommunikationsräume aufzuerlegen. Die Rolle der „klassischen Medien" als Torwächter für die lnformationenauswahl und -aufbereitung habe sich zu den Plattformen verschoben, die mittlerweile nicht allein die Infrastruktur für den lnformationenaustausch bieten, sondern die Inhalte und Kuratierung dieser maßgeblich mitbestimmen. Ihnen kommt Meinungsbildungs- und Vielfaltsrelevanz zu. Der privaten Rechtssetzung durch Plattformen sollten noch klarere Grenzen gesetzt werden (Stichwort: Private Ordering). Dies geschieht teilweise bereits (MStV), sollte jedoch deutlich ausgebaut werden (aktuelles positives Beispiel ist das von Deutschland vorgeschlagene Medienprivileg im Rahmen des DSA). Seite 7 von 12
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Ungelöst bleibt das Problem der de facto weiter übergroßen Marktmacht der Plattformen und die Auswirkungen ihrer Geschäftsmodelle auf den gesellschaftlichen und individuellen Meinungsbildungsprozess. Zur Ergänzung regulatorischer Ansätze (Anbieter) könnte hier ein Programm zur Förderung der Nachrichtenkompetenz ansetzen (Rezipienten). Hierfür stehen im BKM-Haushalt aktuell rd. 1 Mio. Euro bereit; ein Konzept steht kurz vor der Finalisierung. Ein unabhängiges wissenschaftliches Durchdringen und Begleiten ihrer Dienste und die notwendige unabhängige Folgeeinschätzung (Stichwort Facebook) ist aufgrund der lntransparenz der Geschäftsmodelle und Datensammlungen derzeit nicht möglich. Dies wurde im Kontext Desinform.ation bereits im Medienbericht der Bundesregierung 2018 thematisiert. Auch hier setzt der aktuelle Vorschlag des DSA an (vgl. z.B. Art. 31 DSA-E „Data Access"). o Welche weiteren Maßnahmen zur Stärkung von unabhängigem Journalismus sind über das Förderprogramm Schutz und strukturelle Stärkung des Journalismus denkbar? V Die Geschäftsmodelle der Presse stehen durch Digitalisierung und Plattformisierung unter Druck. Neben günstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie der reduzierten MwSt. auf Zeitungen und Zeitschriften oder dem kartellrechtlichen Presseprivileg zeigt sich, dass ergänzend auch Fördermodelle angezeigt sind, um den Qualitätsjournalismus in seinen Grundstrukturen zu stärken, ohne aber dabei Einfluss auf die Inhalte zu nehmen. Das BKM- Förderkonzept zur strukturellen Stärkung des Journalismus ist ein erster Schritt und mit den hierin bestehenden Fördermöglichkeiten bereits jetzt sehr breit angelegt. Es reicht von denkbaren Projekten der Fort- und Ausbildung, über Residenz-Programme bis hin zu Vernetzungsvorhaben. Finanziell wäre eine Aufstockung der Mittel wünschenswert, um noch mehr Projekte aus der Mitte der Gesellschaft heraus unterstützen zu können. Ein solcher Schritt sollte einhergehen mit erster Evaluierung des gerade gestarteten Programms. V o Wie positioniert sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Weltfunkkonferenz zur Sicherung des HUF-Bundes für den Rundfunk und die Kulturwirtschaft? Innerhalb der Bundesregierung federführend für die Weltfunkkonferenz ist das BMWi. Aus BKM-Sicht ist wichtig, dass die Rundfunkinteressen bei Frequenzverteilung auf der Weltfunkkonferenz 2023 angesichts des hohen Interesses der Mobilfunkanbieter auch am Frequenzbereich 470-694 MHz (UHF-Band) gewahrt bleiben, denn die Versorgung der Bevölkerung mit Rundfunk und die Sicherung der Verbreitungswege bleibt von elementarer Seite 8 von 12
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