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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP“
Venzke, Uwe Von: Eisenreich, Julius Gesendet: Freitag, 29. Oktober 2021 12:45 An: 'Saebisch, Steffen'; 'Bundesvorsitzende' Ce: Wolfgang.Schmidt@bmf.bund.de Betreff: WG: Zulieferung Koalitionsgespräche (Frage 1, Beschlüsse zur Regelung interner Arbeitsabläufe) Anlagen: Bessere Rechtssetzung.zip; 180314_Kabvorlage Amtl. Reihenfolge und Vertretungsregelung.pdf; 180314_Organisationserlass.pdf; 180409 _Kabinettausschuesse.pdf; 181029 Vereinbarung.pdf; 190319 _Kabinettausschuss Klimaschutz.pdf; 20031 l_Kabinettausschuss Rechtsextremismus.pdf Lieber Herr Saebisch, lieber Herr Heinrich, anbei wie gewünscht „Alle Beschlüssen, insb. Kabinettsbeschlüsse zur Regelung der internen Arbeitsabläufe der Bundesregierung", ""Viele Grüße Julius Eisenreich Julius Eisenreich Sprecher und stellvertretender Büroleiter des Chefs des Bundeskanzleramtes Tel. 030184002080 julius.eisenreich@bk.bund.de
Der Chef des Bundeskanzleramtes Bundeskanzleramt, 11012 Berlin An alle Prof. Dr. Helge Braun MdB Bundesministerinnen und Bundesminister Bundesminister nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT Willy-Brandt-Straße 1 Chef des Bundespräsidialamtes 10557 Berlin Chef des Presse- und Informationsamtes der POSTANSCHRIFT Bundesregierung 11012 Berlin Präsident des Bundesrechnungshofes TEL +493018 400-2070 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und FAX +49 30 18 400-2359 Medien helge.braun@bk.bund.de Berlin, -'· November 2018 Kabinettsache Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren Datenblatt-Nr.: 19 / 01008 Anlagen: 1. Beschlussvorschlag 2. Sprechzettel für den Regierungssprecher Zur Erhöhung der Transparenz im Gesetzgebungsverfahren soll die in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Referentenentwürfe und Verbändestellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Anliegender Beschlussvorschlag wird mit der Bitte um Zustimmung in der Kabinettsitzung am 15. November 2018 im Rahmen eines ordentlichen Tagesordnungspunktes übermittelt Alle Bundesministerien haben dem Entwurf des Beschlussvorschlags zugestimmt. Mit freundlichen rüßen ~
Anlage! zur Kabinettvorlage vom 1. November 2018 BESCHLUSSVORSCHLAG Die Bundesregierung beschließt die vom Bundesminister für besondere Aufgaben vorgelegte Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren. V V
Anlage2 zur Kabinettvorlage vom 1. November 2018 Sprechzettel für den Regierungssprecher Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Fortsetzung der in der letzten Le- gislaturperiode eingeführten Praxis beschlossen, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form zu veröffentlichen, in der sie in die Verbändebeteiligung gegangen sind (,,Refe- rentenentwürfe"). Dies geschieht spätestens, nachdem der Gesetzentwurf bzw. die Ver- ordnung von der Bundesregierung beschlossen wurde. Sofern keine Verbändebeteili- gung durchgeführt worden ist, wird der Entwurf veröffentlicht, den die Bundesregierung beschlossen hat. Der Gesetzentwurf zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan als formelles Gesetz wird zum Zeitpunkt der Zuleitung an den Bundesrat und Bundestag veröffentlicht. Es werden die aufgrund der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Verbände und Fachkreise veröffentlicht. Die Verbände werden bei der Aufforderung zur Abgabe eirier Stellungnahme über die beabsichtigte Veröffentlichung informiert und in diesem Zusammenhang gebeten, ihre Stellungnahme frei von personenbezogenen Daten abzu- geben. Für den Fall gleichwohl enthaltener personenbezogener Daten sind sie gebeten, im Zuge der Übersendung der Stellungnahme auch den Nachweis über die erteilte Ein- willigung der betroffenen Personen zu übermitteln. Widerspricht ein Verband der Veröf- fentlichung der Stellungnahme, so wird im Rahmen der Veröffentlichung lediglich ver- merkt, dass eine Stellungnahme des Verbandes eingereicht wurde. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform erfolgt die Veröffentlichung über die Inter- netseiten der jeweiligen Ressorts, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bun- desregierung aus verlinkt wird. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt seit Dezember 2016 an der „Open Government Partnership" teil. Damit geht die Verpflichtung einher, für offenes und transparentes Regierungshandeln einzutreten. Dem dient durch frühzeitige Herstellung von Transpa-
renz darüber, welche Gründe die Regierung zu einem Rechtsetzungsakt bewegen und welche Wirkungen sie sich davon verspricht, auch der heutige Kabinettsbeschluss. V V
Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren. Unbeschadet bereichsspezifischer gesetzlicher Sonderregelungen sowie unbeschadet der Praxis bei Gesetzentwürfen im nur formellen Sinne gilt zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren mit Wirkung ab der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bun- destages: a) Gesetz- und Verordnungsentwürfe werden in der Form veröffentlicht, in der sie im Rahmen der Verbändebeteiligung nach§ 47 Absatz 3 GGO oder einer ver- gleichbaren Vorschrift verschickt worden sind (.Referentenentwürfe"). Soweit es erforderlich ist, um zu dokumentieren, dass der Entwurf noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt ist, geschieht dies einschließlich des Anschreibens, mit dem diese Beteiligung erfolgt ist. Soweit ein Entwurf von der Bundesregie- rung beschlossen wird, erfolgt die Veröffentlichung spätestens nach dem Be- schluss gemeinsam mit der dann beschlossenen Fassung. Sofern keine Verbände- beteiligung durchgeführt worden ist, bezieht sich die Veröffentlichungspflicht auf die von der Bundesregierung beschlossene Fassung. b) Hinsichtlich der ebenfalls erfolgenden Veröffentlichung der eingegangenen Stel- lungnahmen gilt folgendes: Mit der Versendung des Gesetz- oder Verordnungs- entwurfs werden die Verbände über die beabsichtigte Veröffentlichung ihrer Stel- lungnahme informiert und in diesem Zusammenhang gebeten, ihre Stellung- nahme frei von personenbezogenen Daten abzugeben oder eine Stellungnahme einzureichen, in der etwaige personenbezogene Daten geschwärzt sind. Zum glei- chen Zeitpunkt werden sie gebeten, für den Fall gleichwohl enthaltener perso- nenbezogener Daten im Zuge der Übersendung der Stellungnahme auch den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentli- chung ihrer in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zu übermitteln. Widerspricht ein Verband der Veröffentlichung der Stellungnahme, so wird im Rahmen der Veröffentlichung lediglich vermerkt, dass eine Stellung- nahme des Verbandes eingereicht wurde. c) über die Veröffentlichung unaufgefordert eingegangener Stellungnahmen ent- scheiden die Ressorts in eigener Zuständigkeit nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsnormen. d) Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform erfolgt die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt wird.
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• 1 Der Chef des Bundeskanzleramtes Bundeskanz,eram1 11012 Ben,n Prof. Dr. Helge Braun MdB An die Bundesminister Mitglieder der Bundesregierung HAUSANSCHRIFi nachrichtlich: Willy-Brandt-Straße 1 Chef des Bundespräsidialamtes 10557 Berlin Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung POSTAIISCHR!Fi Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 11012 Berlin PFäsident des Bundesrechnungshofes, Bonn TEL -+49 30 18 400-2070 FAX -+49 30 18 400-2359 helge braun@bk bund de Berlin, 14. März 2018 Seite 1 von 1 BETREFF Organisationsänderungen der Bundesregierung; hier: Amtliche Reihenfolge der Bundesministerinnen und Bundesminister und gegenseitige Vertretung der Regierungsmitglieder AZ 121 - 14300 - Kv 1(1)/ 18 ANLAGEN - 3- Die Neubildung der Bundesregierung erfordert eine förmliche Beschluss- fassung über die amtliche Reihenfolge der Bundesministerinnen und Bundesminister und über die gegenseitige Vertretungsregelung. Ich bitte um Zustimmung in der heutigen Kabinettsitzung.
Beschlussvorschlag Die Bundesregierung stimmt den Vorschlägen für die amtliche Reihenfolge der Bundesministerinnen und Bundesminister und für die gegenseitige Vertretungsregelung der Regierungsmitglieder in der vom 14. März 2018 vorgelegten Fassung zu. V V