Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von
a) Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
b) Rheinmetall
c) Kraus-Maffei-Wegmann und
d) Heckler & Koch
in ihrem Haus, für den Zeitraum nach Beginn der russischen Einmarsches in der Ukraine am 24.02.2022.

Um den Verwaltungsaufwand und ggf. anfallende Gebühren zu senken, bin ich damit einverstanden, dass alle Personenbezogenen Daten geschwärzt werden. Dies sollte ein etwaiges Drittbeteiligungsverfahren hinfällig machen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. April 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente im …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen [#246159]
Datum
12. April 2022 10:19
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von a) Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie b) Rheinmetall c) Kraus-Maffei-Wegmann und d) Heckler & Koch in ihrem Haus, für den Zeitraum nach Beginn der russischen Einmarsches in der Ukraine am 24.02.2022. Um den Verwaltungsaufwand und ggf. anfallende Gebühren zu senken, bin ich damit einverstanden, dass alle Personenbezogenen Daten geschwärzt werden. Dies sollte ein etwaiges Drittbeteiligungsverfahren hinfällig machen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246159/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V147 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12. Apr…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen [#246159]
Datum
12. April 2022 14:26
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V147 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12. April 2022 Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 12. April 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V147 bearbeitet. Nach erfolgter erster Prüfung ist ein Informationszugang gegenwärtig nicht möglich. Dies begründet sich wie folgt: Die Ihrerseits erbetenen Informationen berühren gegebenenfalls schützenswerte Belange Dritter. Gemäß § 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die von Ihnen genannte Möglichkeit der Schwärzung persönlicher Daten, vermag zwar ein Drittbeteiligungsverfahren im Rahmen des § 5 IFG entbehrlich machen. Jedoch ist vorliegend zu beachten, dass des Weiteren Belange Dritter mit Blick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sein und somit ein Drittbeteiligungsverfahren gleichwohl erforderlich machen können (§ 6 i.V.m. § 8 Abs. 1 IFG). Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 6 IFG sind alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge zu verstehen, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Sofern Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens einverstanden sind, bitte ich zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass vorliegend ein etwaiger Informationszugang auf Grund des zu erwartenden höheren Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft erfolgen kann. Der erhöhte Verwaltungsaufwand ergibt sich bereits aus der Durchführung des o.g. Drittbeteiligungsverfahrens. Daher ist zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand und wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 2.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr in Höhe von 30 bis 500 Euro vor. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und zur Übernahme der gegebenenfalls anfallenden Gebühren bereit sind. Sollten aus Ihrer Sicht Gründe vorliegen, die zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, rege ich an, diese ebenfalls anzugeben. Sofern Sie an Ihrem Antrag festhalten, bitte ich darüber hinaus um die erforderliche Begründung. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass die Aufgabenerledigung im Bundesministerium der Verteidigung aufgrund der anhaltenden Ukraine-Krise weiterhin nicht im "Normalbetrieb" verläuft. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die eingegangenen Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und bitten bezüglich etwaiger Verzögerungen bereits jetzt um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich an der Anfrage festhalte. Die Begründu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen [#246159]
Datum
12. April 2022 20:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich an der Anfrage festhalte. Die Begründung meiner Anfrage lautet dabei wie folgt: Aufgrund der aktuellen Kriegssituation, sowie aufgrund der Pläne der Bundesregirung ein Sondervermögen für die Bundeswehr einzurichten, besteht ein öffentliches Interesse daran, Informationen über die Gespräche der Bundesregierung und der Rüstungsindustrie zu erhalten. Aus diesem Grund sehe ich hier auch einen Fall, bei dem die Gebühren nach §2 IFGGebV ausgesetzt (oder zumindest gesenkt) werden sollte, da das Thema Rüstung aktuell eine große Rolle in der öffentlichen politischen Debatte spielt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246159/
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Bezogen auf Ihre vorgetragenen Gründe für eine Bef…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: WG: Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen [#246159]
Datum
13. April 2022 12:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Bezogen auf Ihre vorgetragenen Gründe für eine Befreiung von Gebühren teile ich Ihnen mit, dass diese nicht zu einem Absehen von der Erhebung eventuell entstehender Gebühren führen. Über die Frage einer Ermäßigung von Gebühren kann erst abschließend nach Bearbeitung Ihres Vorgangs entschieden werden. Daher würde ich Sie nochmals darum bitten, mitzuteilen, ob Sie mit Übernahme der gegebenenfalls in vollem Umfang anfallenden Gebühren einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ja ich bin bereit die Gebühren zu tragen. Dennoch bitte ich darum mir mitzuteilen …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen [#246159]
Datum
14. April 2022 20:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ja ich bin bereit die Gebühren zu tragen. Dennoch bitte ich darum mir mitzuteilen wie die Gebühr und ggf. die Ermäßigung berechnet / festgelgt wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246159 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246159/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: WG: Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen [#246159]
Datum
16. Mai 2022 10:08
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen“ vom 12.04.2022 (#246159) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V147 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12. Ap…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: WG: Unterlagen zu Kontakten mit Rüstungsunternehmen [#246159]
Datum
20. Mai 2022 13:00
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V147 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 12. April 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 16. Mai 2022 (s.u.) Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht immer möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Antrag auf Informationszugang nach §1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach §1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
12. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort