Unterlagen zu Kontakten zwischen Olaf Scholz und Gerhard Schröder

1. sämtliche Aufzeichnungen wie Vorlagen, Korrespondenzen, Notizen, Vermerke, Protokolle und Ähnliches zu den nachfolgend genannten Kontakten zwischen Finanzminister Olaf Scholz und Gerhard Schröder:
# 20. August 2020
# 13. November 2020 (Telefonat)
# 30. September 2021 (Telefonat)
# 6. Oktober 2021
(Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/326/1932679.pdf)

2. sämtliche Aufzeichnungen wie Vorlagen, Korrespondenzen, Notizen, Vermerke, Protokolle und Ähnliches zwischen Finanzminister Olaf Scholz und Gerhard Schröder im Zeitraum März 2018 und August 2020.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. sämtliche Aufz…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
Unterlagen zu Kontakten zwischen Olaf Scholz und Gerhard Schröder [#231495]
Datum
21. Oktober 2021 12:33
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. sämtliche Aufzeichnungen wie Vorlagen, Korrespondenzen, Notizen, Vermerke, Protokolle und Ähnliches zu den nachfolgend genannten Kontakten zwischen Finanzminister Olaf Scholz und Gerhard Schröder: # 20. August 2020 # 13. November 2020 (Telefonat) # 30. September 2021 (Telefonat) # 6. Oktober 2021 (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/326/1932679.pdf) 2. sämtliche Aufzeichnungen wie Vorlagen, Korrespondenzen, Notizen, Vermerke, Protokolle und Ähnliches zwischen Finanzminister Olaf Scholz und Gerhard Schröder im Zeitraum März 2018 und August 2020. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231495 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231495/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
IFG
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
18. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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