Unterlagen zu Kriterien nach § 30 Abs. 2 BKAG (Verbundrelevanz)

Anfrage an: Bundeskriminalamt

alle beim BKA vorliegenden Unterlagen der zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden zu den Kriterien nach § 30 Abs. 2 BKAG über die "Verbundrelevanz".

Ergebnis der Anfrage

Angeblich ist die "Festlegung der Relevanzkriterien noch nicht abgeschlossen", obwohl der Verbund mit INPOL(-neu) bereits seit Jahrzehnten existiert. Es handelt sich bei der Ablehnung also mutmaßlich um eine Ausrede. Die Anfrage sollte später noch einmal wiederholt werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juni 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle beim BKA vo…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Kriterien nach § 30 Abs. 2 BKAG (Verbundrelevanz) [#30490]
Datum
1. Juni 2018 21:55
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle beim BKA vorliegenden Unterlagen der zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden zu den Kriterien nach § 30 Abs. 2 BKAG über die "Verbundrelevanz".
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
26. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
4,3 MB

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Kriterien nach § 30 Abs. 2 BKAG …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu Kriterien nach § 30 Abs. 2 BKAG (Verbundrelevanz) [#30490]
Datum
8. Juli 2018 09:29
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zu Kriterien nach § 30 Abs. 2 BKAG (Verbundrelevanz)“ vom 01.06.2018 (#30490) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>