Unterlagen zu "Landolf Ladig"

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir alle Unterlagen, die dem Verfassungsschutz zu dem Pseudonym "Landolf Ladig" vorliegen, unter dem Björn Höcke Artikel in einer NPD-Zeitschrift veröffentlicht haben soll.

Zitat Tagesspiegel: Inzwischen hält auch der Verfassungsschutz die These, hinter Landolf Ladig stecke Höcke, für „nahezu unbestreitbar".

Welche Indizien sprechen dafür, dass es sich bei dem Pseudonym um Björn Höcke handelt?

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/tabubrueche-und-skandale-das-sind-die-abenteuerlichsten-rechtfertigungen-der-afd/24595264.html?utm_source=pocket-newtab

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juli 2019
  • Frist
    21. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir alle Unterlagen, die dem Verfassun…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu "Landolf Ladig" [#159142]
Datum
19. Juli 2019 16:19
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir alle Unterlagen, die dem Verfassungsschutz zu dem Pseudonym "Landolf Ladig" vorliegen, unter dem Björn Höcke Artikel in einer NPD-Zeitschrift veröffentlicht haben soll. Zitat Tagesspiegel: Inzwischen hält auch der Verfassungsschutz die These, hinter Landolf Ladig stecke Höcke, für „nahezu unbestreitbar". Welche Indizien sprechen dafür, dass es sich bei dem Pseudonym um Björn Höcke handelt? Quelle: https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/tabubrueche-und-skandale-das-sind-die-abenteuerlichsten-rechtfertigungen-der-afd/24595264.html?utm_source=pocket-newtab Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesamt für Verfassungsschutz
BfV 240617CS-Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Betreff
BfV 240617CS-Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
23. Juli 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
519,4 KB