Unterlagen zu Leistungen und Vergütungen von Unitymedia bzw. Vodafone Kabel

Vergleichenden Vereinbarungen zu Vergütungsleistungen mit Vodafone/Vodafone Kabel und Unitymedia bzgl. der Verbreitung von linearen Programminhalten, Mediatheken und sonstigen Angeboten, die jüngst anstelle von Einspeiseentgelten abgeschlossen wurden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. April 2018
  • Frist
    5. Mai 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vergleichenden V…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
Unterlagen zu Leistungen und Vergütungen von Unitymedia bzw. Vodafone Kabel [#28563]
Datum
3. April 2018 13:47
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vergleichenden Vereinbarungen zu Vergütungsleistungen mit Vodafone/Vodafone Kabel und Unitymedia bzgl. der Verbreitung von linearen Programminhalten, Mediatheken und sonstigen Angeboten, die jüngst anstelle von Einspeiseentgelten abgeschlossen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Zum…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Unterlagen zu Leistungen und Vergütungen von Unitymedia bzw. Vodafone Kabel [#28563]
Datum
4. April 2018 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Zum Thema "Streit um Einspeisegebühren" können wir Ihnen aktuell mitteilen, dass sich ARD und ZDF mit den Kabelnetzbetreibern geeinigt haben. Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen ARD, ZDF und den großen Kabelnetzbetreibern ist es zu außergerichtlichen Einigungen gekommen. Die ARD hat sich mit den Anbietern Vodafone und Unitymedia auf langfristige Partnerschaften geeinigt und die Rechtsstreitigkeiten gütlich beendet. ARD und ZDF hatten zum 31. Dezember 2012 die Einspeise-Verträge gekündigt und seit 2013 keine Einspeiseentgelte mehr bezahlt. Der Streit mit Vodafone Kabel Deutschland und Unitymedia ging vor Gericht weiter. Dabei ging es um die Frage, ob die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme eine vertragliche Grundlage erfordert und ob die Sender dafür bezahlen müssen. Die Rundfunkanstalten hatten argumentiert, dass Kabelnetzbetreiber sowohl durch die Einspeisegebühren als auch durch die Nutzungsgebühren von Kabelkunden profitierten. Im vorerst letzten Urteil zu den Streitigkeiten hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf im vergangenen Juli die Kündigung des Kabeleinspeisevertrags mit Vodafone durch die ARD-Rundfunkanstalten für kartellrechtswidrig erklärt. Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit den Informationen weiterhelfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen