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Unterlagen zu möglicher Cannabis-Legalisierung mit dem Freistaat Bayern

- Äußerungen von Politiker*innen der CSU oder Vertreter*innen des Freistaates Bayern gegenüber der Kommission betreffend einer möglichen Legalisierung von Cannabis in Deutschland, anderen Mitgliedsstaaten oder auf europäischer Ebene
- Dokumente, die von der Kommission in Reaktion auf diese Äußerungen gefertigt worden sind
- Unterlagen aus denen Treffen von Mitgliedern der Kommission mit Politiker*innen der CSU oder Vertreter*innen des Freistaates Bayern hervorgehen
- Dokumente aus denen sich der Inhalt dieser Treffen ergibt

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2022
  • Frist
    1. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu möglicher Cannabis-Legalisierung mit dem Freistaat Bayern [#266219]
Datum
23. Dezember 2022 13:08
An
Europäische Kommission
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Guten Tag, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
- Äußerungen von Politiker*innen der CSU oder Vertreter*innen des Freistaates Bayern gegenüber der Kommission betreffend einer möglichen Legalisierung von Cannabis in Deutschland, anderen Mitgliedsstaaten oder auf europäischer Ebene - Dokumente, die von der Kommission in Reaktion auf diese Äußerungen gefertigt worden sind - Unterlagen aus denen Treffen von Mitgliedern der Kommission mit Politiker*innen der CSU oder Vertreter*innen des Freistaates Bayern hervorgehen - Dokumente aus denen sich der Inhalt dieser Treffen ergibt
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266219/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Kommission
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Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. Dezember 2022 13:08
Status
Warte auf Antwort

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Europäische Kommission
Antrag 2022/7441 – Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres An…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Antrag 2022/7441 – Empfangsbestätigung
Datum
30. Dezember 2022 13:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten, der am 23/12/2022 übermittelt und am 30/12/2022 unter dem Aktenzeichen 2022/7441 registriert wurde. Wir werden Ihren Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 24/01/2023. Sie werden informiert, wenn eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen erforderlich sein sollte. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. ( https://ec.europa.eu/info/principles-and-values/transparency/access-documents/privacy-statement ) Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Request for access to documents 2022/7441 - MAUER, << Antragsteller:in >>. Dear M. << Antragstel…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Request for access to documents 2022/7441 - MAUER, << Antragsteller:in >>.
Datum
17. Januar 2023 13:04
Status
Warte auf Antwort
Dear M. << Antragsteller:in >> Please find attached our reply to your request for access to documents 2022/7441 - MAUER, << Antragsteller:in >>. Please acknowledge receipt of our response to your request for access to documents via email. Best regards,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Request for access to documents 2022/7441 - MAUER, << Antragsteller:in >>. [#266219] Guten Tag, i…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Request for access to documents 2022/7441 - MAUER, << Antragsteller:in >>. [#266219]
Datum
18. Januar 2023 11:07
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in dem aus dem Betreff ersichtlichen Verfahren nach der Verordnung 1049/2001 stelle ich einen Zweitantrag und möchte bitten, mir auch den 'Sitzungsbericht zu [dem] Treffen “Meeting with the Bavarian Minister of Health Mr Holetschek“ vom 17. November 2022 (Ares(2023)132936)' zu übersenden. Die Voraussetzungen des Art. 4 Abs. 3 der o.g. Verordnung für eine Zugangsverweigerung liegen nicht vor. Es ist nicht ersichtlich, über welche Art von Beschluss die Kommission gegenwärtig Beraten könnte, der sich auf die Leglisierung von Cannabis in Deutschland bezieht. Die für die Legalisierung einzig problematische Vorschrift, die sich im Schengener Durchführungsübereinkommen findet, ist self executing und bedarf keines Umsetzungsaktes durch die Kommission. Auch ein Vertragsverletzungsverfahren dürfte sich mangels konkreter Umsetzung in Deutschland noch nicht im Vorbereitungsstadium befinden. Allgemeinpolitische Beratungen, die noch nicht auf eine konkrete Entscheidung durch die Kommission abzielen, können aber nicht unter Art. 4 Abs. 3 der Verordnung fallen, weil dessen Anwendungsbereich andernfalls unkontrolliert weit ausgedehnt würde. Sie behaupten, die Freigabe des Dokuments würde "den Entscheidungsprozess der Kommission in Bezug auf die aktuellen Pläne Deutschlands zur Legalisierung von Cannabis beeinträchtigen". Nach dem Klaren Wortlaut der Verordnung muss eine "ernstliche Beeinträchtigung" des Entscheidungsprozesses gegeben sein. Voraussetzung dafür ist, dass sie nachvollziehbar darlegen könnten, dass die Bekanntgabe der Dokumente "wesentlichen Einfluss" auf ihre Entscheidungsfindung hätte (vgl. EuG, 18.12.2008, T-144/05, Rn. 75 – Muñiz/Kommission; EuG, 22.03.2018, T-540/15, Rn. 64 – De Capitani/Parlament m. w. N). Aus ihrer Antwort geht hervor, dass noch ausstehende wissenschaftliche Erkenntnisse für die Entscheidung der Kommission sein werden. Inwiefern die Kenntnis des Inhalts des Gesprächs mit Herrn Holetschek bei dessen Bekanntwerden Einfluss auf das Ergebnis ihrer Entscheidungen haben könnte, erschließt sich nicht. Zudem besteht ein besonderes öffentliches Interesse am Zugang zu dem Dokument. Sollte die Kommission vorhaben, die Legalisierung durch einen Gesetzgebungsakt zu ermöglichen oder zu verhindern, wäre allein durch das vorliegen einer legislativen Tätigkeit ein besonderes öffentliches Interesse gegeben (vgl. EuGH, 01.07.2008, C-39/05 P, Rn. 46 – Schweden/Rat). Aber auch andernfalls besteht ein besonderes öffentliches Interesse, wenn sich eine Teilgliederung eines Mitgliedstaats gegen die Interessen des Mitgliedstaats stellen. Aus nationaler Sicht stellt sich somit nämlich die Frage, ob ein verstoß gegen die Bundestreue vorliegt, die zumindest in Deutschland aus dem fundamentalen Verfassungsprinzip der Bundesstaatlichkeit abgeleitet wird. Wenn ein Versuch der Einflussnahme auf ein Unionsorgan unter Verstoß gegen fundamentale Verfassungsprinzipien eines Mitgliedsstaats vorliegt, ist das auch über die grenzen dieses Mitgliedsstaats für die gesamte Union von Interesse. Zudem ist die Zugangsgewährung schon grundrechtlich aus Gründen der Gleichbehandlung erforderlich. Herr Holetschek ist in Deutschland für die Cannabis nicht zuständig und auch auf Unionsebene nicht formal in Entscheidungsprozesse hierzu eingebunden. Auch verfügt er nicht über besondere Sachkenntnisse, die für die Entscheidungsfindung der Kommission relevant sein könnten. Es handelt sich bei ihm mithin um einen gewöhnlichen Unionsbürger, dem im Rahmen des verfahrensgegenständlichen Gesprächs Informationen über einen (möglichen) Entscheidungsprozess der Kommission mitgeteilt wurden. Es ist nicht ersichtlich, weshalb diese Informationen nicht auch mit allen übrigen Unionsbürger*innen geteilt werden sollten. Die Tatsache, dass die Kommission mit Herrn Holetschek gesprochen hat, spricht im übrigen auch gegen die Behauptung, dass die Kommission sich vor "Druck von außen" schützen müsste. Vielmehr hat es die Kommission vorliegend offenbar darauf angelegt, von außen beeinflusst zu werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266219/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Kommission
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Von
Europäische Kommission
Betreff
Betreff versteckt
Datum
18. Januar 2023 11:07
Status
Warte auf Antwort

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Europäische Kommission
Antrag 2022/7441 – Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres au…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Antrag 2022/7441 – Empfangsbestätigung
Datum
18. Januar 2023 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres auf den Antrag 2022/7441‚ folgenden Zweitantrags, der am 18/01/2023 übermittelt und am 18/01/2023‚ registriert wurde. Wir werden Ihren Zweitantrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 08/02/2023. Wir werden Sie informieren, sollte eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen erforderlich sein. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Kommission
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2022/7441 Guten Tag! Wir beziehen uns auf Ihren Zweitantrag auf Zugang zu Dokume…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2022/7441
Datum
7. Februar 2023 08:56
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag! Wir beziehen uns auf Ihren Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten der Kommission, der am 18/01/2023 unter dem Aktenzeichen 2022/7441 registriert wurde. Ihr Zweitantrag wird derzeit bearbeitet. Jedoch konnten wir noch nicht alle Elemente zusammentragen, die wir für eine vollständige Prüfung Ihres Antrags benötigen. Aufgrund laufender Konsultationen, ist es uns leider nicht möglich, innerhalb der vorgeschriebenen Frist, d. h. bis zum 8/02/2023, auf Ihren Antrag zu antworten. Wir müssen daher gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32001R1049 ) die vorgesehene Frist um 15 Arbeitstage verlängern. Die neue Frist endet am 1/03/2023. Wir entschuldigen uns für etwaige hieraus entstehende Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen,
Europäische Kommission
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2022/7441 Guten Tag! Wir beziehen uns auf Ihren Zweitantrag auf Zugang zu Dokume…
Von
Europäische Kommission
Betreff
Ihr Antrag auf Dokumentenzugang - 2022/7441
Datum
28. Februar 2023 11:09
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag! Wir beziehen uns auf Ihren Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten der Kommission, der am 18/01/2023 unter dem Aktenzeichen 2022/7441 registriert wurde. Am 7/02/2023 haben wir die Bearbeitungsfrist für Ihren Zweitantrag bis zum 1/03/2023 verlängert. Aufgrund laufender interner Konsultationen, ist es uns leider nicht möglich, innerhalb der verlängerten Frist auf Ihren Antrag zu antworten. Wir versichern Ihnen jedoch, dass wir uns nach besten Kräften bemühen, so bald wie möglich auf Ihren Zweitantrag zu antworten. Wir entschuldigen uns für diese zusätzliche Verzögerung und für etwaige hieraus entstehende Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2001, 1367/2006). Die…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zu möglicher Cannabis-Legalisierung mit dem Freistaat Bayern“ [#266219]
Datum
1. März 2023 11:40
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2001, 1367/2006). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/266219/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Kommission die zulässige Bearbeitungsdauer für meinen Zweitantrag überschritten hat, obwohl er sich auf eine sehr überschaubare Anzahl an Dokumenten beschränkt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 266219.pdf - 2023-01-17_1-2022-7441replyde-v2.pdf - 2023-01-17_1-emailaustausch-geschwrzt.pdf Anfragenr: 266219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266219/
Europäischer Bürgerbeauftragte
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Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. März 2023 14:48
Status
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Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde 420/2023/RM Das Versäumnis der Europäischen Kommission, Ihren Zweitantrag auf Dokumentenzugang in Bezug…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde 420/2023/RM
Datum
6. März 2023 11:18
Status
Warte auf Antwort
image001.png
7,1 KB


Das Versäumnis der Europäischen Kommission, Ihren Zweitantrag auf Dokumentenzugang in Bezug auf Austausche mit deutschen Politikern zu einer möglichen Cannabis-Legalisierung zu bescheiden Sehr [geschwärzt], Sie haben am 1. März 2023 eine Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht, weil die Europäische Kommission es versäumt hat, die für die Behandlung Ihres Zweitantrags auf Zugang zu Dokumenten vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Ihr Antrag betrifft Dokumente über Austausche zwischen der Kommission und bayerischen Politikern zu einer möglicher Cannabis-Legalisierung in Deutschland (Aktenzeichen 2022/7441). Um die Angelegenheit so schnell wie möglich zu bearbeiten, haben wir uns bereits an die Kommission gewandt und sie ersucht, Ihren Zweitantrag bis spätestens 24. März 2023 zu beantworten. Wir werden uns wieder an Sie wenden, sobald wir in der Lage sind, Sie über den Fortgang des Falls zu informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter, [geschwärzt]'[geschwärzt], unter +[geschwärzt] oder [geschwärzt]<[geschwärzt]>. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]<+[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Beschwerde 420/2023/RM [#266219] Guten Tag, leider hat die Kommission trotz der von Ihnen gesetzten Frist bis…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerde 420/2023/RM [#266219]
Datum
25. März 2023 18:14
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider hat die Kommission trotz der von Ihnen gesetzten Frist bislang nicht geantwortet. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Europäischer Bürgerbeauftragte
RE: Beschwerde 420/2023/RM [#266219] Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für ihre Email vom 25. M…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
RE: Beschwerde 420/2023/RM [#266219]
Datum
28. März 2023 11:39
Status
Warte auf Antwort
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6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für ihre Email vom 25. März 2023 in der Sie uns mitgeteilt haben, dass Sie noch keine Antwort von der Kommission erhalten haben. Ich habe gestern an die Kommission geschrieben, um sie erneut zu drängen, eine Entscheidung über Ihren Antrag zu treffen, und sie zu bitten ein Update zu geben. Bitte beachten Sie, dass der Bürgerbeauftragte bewusst ist, dass die Kommission ein Problem mit systembedingter Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten hat. Dieses Problem versuchen wir derzeit anzugehen. Zu diesem Zweck möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Empfehlung lenken in unserer diesbezüglichen Initiativuntersuchung die heute veröffentlicht wurde. Wir werden uns wieder an Sie wenden, sobald wir in der Lage sind, Sie über den Fortgang ihres Falls zu informieren. Mit freundlichen Grüßen,
Europäischer Bürgerbeauftragte
RE: Beschwerde 420/2023/RM [#266219] Sehr << Antragsteller:in >> Mir ist aufgefallen, dass die URL für…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
RE: Beschwerde 420/2023/RM [#266219]
Datum
28. März 2023 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Mir ist aufgefallen, dass die URL für die unten genannte, heute veröffentlichte Empfehlung fehlte. Sie können darauf zugreifen unter: https://www.ombudsman.europa.eu/en/recommendation/en/167661 Entschuldigung für eventuelle Verwirrung. Mit freundlichen Grüßen,
Europäischer Bürgerbeauftragte
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Mai 2023 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen

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Europäische Kommission
C(2023) 3676 - << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:i…
Von
Europäische Kommission
Betreff
C(2023) 3676 - << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Datum
1. Juni 2023 13:34
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie die elektronische Fassung des Beschlusses C(2023) 3676 der Kommission in der von der Europäischen Kommission am 31.05.2023 angenommenen Fassung. Die förmliche Bekanntgabe des Gesetzgebungsakts gemäß Artikel 297 AEUV erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns den Eingang des beigefügten Dokuments per E-Mail bestätigen könnten. Besten Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: C(2023) 3676 - << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#266219] Guten Tag, hie…
An Europäische Kommission Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: C(2023) 3676 - << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#266219]
Datum
1. Juni 2023 14:03
An
Europäische Kommission
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit bestätige ich den Eingang des Beschlusses C(2023) 3676. Vielen Dank für die übermittelten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266219/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Europäischer Bürgerbeauftragte
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Juni 2023 16:21
Status
image003.png
7,1 KB


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