Unterlagen zu Russischem Haus und Sanktionen
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche vorliegenden Dokumente in Bezug auf eine mögliche Durchsetzung von Sanktionen in Bezug auf das Russische Haus in Berlin-Mitte (vgl. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/russisches-haus-keine-sanktionen-berlin-untaetig/), insbesondere Vermerke, Pläne, Vorlagen, Konzepte und rechtliche Bewertungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum2. März 2023
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4. April 2023
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