Unterlagen zu Silvester-Übergriffen

Der Presse entnehme ich, dass bisher nicht alle Dokumente über die Silvesternacht in Köln veröffentlicht wurden.
Ministerpräsidentin Kraft sagt, dass durch die Offenlegung die „Funktionsfähigkeit der Regierung“ beeinträchtigt werden könnte.

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2016/04/525137/nrw-unterlagen-zu-silvester-uebergriffen-unter-verschluss/1

„Funktionsfähigkeit der Regierung“ ist kein rechtlicher Maßstab, der die Landesregierung von der Veröffentlichungspflicht entbindet.

Bitte veröffentlichen Sie umgehend „die Mailkommunikation der Ministerpräsidentin, des Innenministers und des Regierungssprechers sowie zahlreiche Vermerke, Besprechungsprotokolle, handschriftliche Aufzeichnungen und Nachweise über Telefonverbindungen“.

Vielen Dank vorab.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. April 2016
  • Frist
    20. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Silvester-Übergriffen [#16427]
Datum
16. April 2016 12:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Presse entnehme ich, dass bisher nicht alle Dokumente über die Silvesternacht in Köln veröffentlicht wurden. Ministerpräsidentin Kraft sagt, dass durch die Offenlegung die „Funktionsfähigkeit der Regierung“ beeinträchtigt werden könnte. http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2016/04/525137/nrw-unterlagen-zu-silvester-uebergriffen-unter-verschluss/1 „Funktionsfähigkeit der Regierung“ ist kein rechtlicher Maßstab, der die Landesregierung von der Veröffentlichungspflicht entbindet. Bitte veröffentlichen Sie umgehend „die Mailkommunikation der Ministerpräsidentin, des Innenministers und des Regierungssprechers sowie zahlreiche Vermerke, Besprechungsprotokolle, handschriftliche Aufzeichnungen und Nachweise über Telefonverbindungen“. Vielen Dank vorab.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Unterlagen zu Silvester-Übergriffen"…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unterlagen zu Silvester-Übergriffen [#16427]
Datum
25. Mai 2016 19:23
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Unterlagen zu Silvester-Übergriffen" vom 16.04.2016 (#16427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre Anfrage lediglich für den Bereich des Ministe…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfragenr. 16427 - Unterlagen zu Silvester-Übergriffen
Datum
27. Mai 2016 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.gif
6,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre Anfrage lediglich für den Bereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW beantworten kann. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV des Landtags NRW geforderten Unterlagen vollständig vorgelegt. Die Vollständigkeit der Aktenvorlage wurde mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV bestätigt. Des Weiteren verweise ich in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichung der Landesregierung in dem Landesportal "Wir in NRW" vom 25.05.2016 - https://www.land.nrw/de/node/15985 - Landesregierung trägt konsequent zur transparenten Aufarbeitung der Ereignisse bei. In diesem Beitrag hat die Landesregierung die Kommunikation, die im Zusammenhang der Ereignisse in der Silvesternacht in Köln erfolgte, öffentlich dargestellt. Ihren Antrag lehne ich daher unter Hinweis auf § 5 Abs. 4 IFG NRW ab. Mit freundlichen Grüßen