Unterlagen zu Unreguliert-Podcast und Medienrats-Sitzung am 12.3.

- Sämtliche vorliegenden Informationen in Bezug auf den Podcast "Unreguliert – Frau Holsten fragt nach", den die Direktorin angeboten hat, darunter Vermerke, elektronischen und postalischen Schriftverkehr, Sprechzettel, Vorlagen, Konzepte, Vereinbarungen und Verträge sowie Informationen in Bezug auf die Kooperation mit der Audio Alliance
- Das Protokoll des nicht-öffentlichen Teils der Medienrats-Sitzung am 12.3.2020

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bremische Landesmedienanstalt (brema) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Unterlagen zu Unreguliert-Podcast und Medienrats-Sitzung am 12.3. [#185534]
Datum
28. April 2020 14:54
An
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche vorliegenden Informationen in Bezug auf den Podcast "Unreguliert – Frau Holsten fragt nach", den die Direktorin angeboten hat, darunter Vermerke, elektronischen und postalischen Schriftverkehr, Sprechzettel, Vorlagen, Konzepte, Vereinbarungen und Verträge sowie Informationen in Bezug auf die Kooperation mit der Audio Alliance - Das Protokoll des nicht-öffentlichen Teils der Medienrats-Sitzung am 12.3.2020
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 185534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185534 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Bescheid BESCHEID 1. Der Antrag vom 28. April 2020 wird abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. BEGRÜ…
Von
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
15. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
731,8 KB
BESCHEID 1. Der Antrag vom 28. April 2020 wird abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. BEGRÜNDUNG 1. Schon der Anwendungsbereich des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ist nicht eröffnet. Sofern der Zugang zu amtlichen Informationen in anderen Rechtsvorschriften abschließend geregelt ist, gehen diese mit Ausnahme von § 29 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes gemäߧ 1 Abs. 3 Bremer IFG den Regelungen des Bremer IFG vor. Dies ist hier der Fall. Der Zugang zu amtlichen Informationen der (bre(ma ist im Bremischen Landesmediengesetz (BremLMG) abschließend geregelt. 2. Soweit sich der Antrag auf das Protokoll des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Medienrates am 12. März 2020 bezieht, ist er abzulehnen, weil die Transparenzpflichten der (bre(ma im Hinblick auf Protokolle des Medienrates bereits in § 53 Abs. 9 BremLMG abschließend geregelt sind. Danach werden die Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Medienrates auf der Internetseite der (bre(ma veröffentlicht. Für nicht öffentliche Sitzungen gilt dies nicht. 3. Auch im Übrigen sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Herausgabe der vom Antragsteller genannten Informationen nicht gegeben. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bremischen Landesmedienanstalt (bre(ma, Richtweg 14, 28195 Bremen oder in elektronischer Form (<<E-Mail-Adresse>>), mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz, erhoben werden.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ihr Bescheid vom 15. Mai 2020 [#185534] -- vorab per E-Mail -- Ihr Bescheid vom 15. Mai 2020 Ihr Zeichen: We079 S…
An Bremische Landesmedienanstalt (brema) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ihr Bescheid vom 15. Mai 2020 [#185534]
Datum
27. Mai 2020 12:54
An
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- vorab per E-Mail -- Ihr Bescheid vom 15. Mai 2020 Ihr Zeichen: We079 Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid vom 15. Mai 2020 mit dem Zeichen We079 lege ich Widerspruch ein. Sie lehnen meinen BremIFG-Antrag ab, da das Gesetz nicht einschlägig sei. Dies ist nicht zutreffend. § 1 Abs. 3 BremIFG sieht lediglich vor, dass die Regelungen des BremLMG unberührt bleiben, nicht aber, dass das BremIFG nicht auf die brema anwendbar ist. Das BremLMG regelt nicht abschließend den Zugang zu amtlichen Informationen der brema. Sofern Sie auf § 52 Abs. 9 BremLMG verweisen, ist dies ebenfalls unzutreffend. Darin wird lediglich geregelt, welche Informationen über Sitzungen von der brema aktiv veröffentlicht werden müssen. Eine Regelung über den Zugang zu Informationen auf Antrag trifft das BremLMG nicht. Meine Informationsantrag ist daher Folge zu leisten. Andernfalls werde ich ihn gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 185534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185534 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem BremIFG. Die bisherige K…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unterlagen zu Unreguliert-Podcast und Medienrats-Sitzung am 12.3.“ [#185534] [#185534]
Datum
1. Juni 2020 13:11
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem BremIFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185534 Die brema ist der Ansicht, das BremIFG sei nicht auf sie anwendbar. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 185534.pdf - 2020-05-15_1-brema-ablehnung.pdf Anfragenr: 185534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185534
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Ihr Widerspruch vom 27. Mai 2020 gegen den Bescheid der (bre(ma vom 15. Mai 2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie…
Von
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch vom 27. Mai 2020 gegen den Bescheid der (bre(ma vom 15. Mai 2020
Datum
17. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
328,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben gegen den Bescheid der (bre(ma vom 15. Mai 2020 Widerspruch eingelegt. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Widerspruch und den ursprünglichen Antrag als Privatperson oder als Mitarbeiter des Vereins oder in einer Funktion für den Verein, dessen c/o-Anschrift Sie verwenden, gestellt haben. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Widerspruch vom 27. Mai 2020 gegen den Bescheid der (bre(ma vom 15. Mai 2020 [#185534] Sehr geehrte<<…
An Bremische Landesmedienanstalt (brema) Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Widerspruch vom 27. Mai 2020 gegen den Bescheid der (bre(ma vom 15. Mai 2020 [#185534]
Datum
22. Juni 2020 17:16
An
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> werten Sie meinen Antrag und Widerspruch gerne als Antrag einer Privatperson. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 185534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185534/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Widerspruchsbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Widerspruch vom 27. Mai 2020 ergeht folgender W 1 D E …
Von
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
10. August 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Widerspruch vom 27. Mai 2020 ergeht folgender W 1 D E R S P R U C H S B E S C H E 1 D: 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. BEGRÜNDUNG 1. Sie haben am 28. April 2020 bei der (bre(ma Zugang zu Informationen mit Bezug zum Podcast „Unreguliert" beantragt. Die (bre(ma hat diesen Antrag mit Bescheid vom 15. Mai 2020 abgelehnt. Hiergegen haben Sie am 27. Mai 2020 Widerspruch eingelegt. I Zur Begründung haben Sie die Ansicht vertreten, dass die Voraussetzungen von § 1 Abs. 3 BremlFG nicht vorlägen und dass Sie Anspruch auf Zugang zum Protokoll des nicht öffentlichen Teils einer Sitzung des Medienrates hätten. II. Der Widerspruch war zurückzuweisen. Der Widerspruch ist unbegründet. Der Bescheid der (bre(ma vom 15. Mai 2020 war recht- und zweckmäßig. Die (bre(ma hat den Bescheid vom 15. Mai 2020 überprüft. Die von Ihnen vorgetragene Auffassung führt zu keinem abweichenden Ergebnis. Der Zugang zu amtlichen Informationen der (bre(ma ist im Bremischen Landesmediengesetz (BremLMG) abschließend geregelt. Daher gehen diese Regelungen gemäß § 1 Abs. 3 BremlFG den Regelungen des BremlFG vor. Die Transparenzpflichten der (bre(ma im Hinblick auf Protokolle des Medienrates sind in § 53 Abs. 9 BremLMG abschließend geregelt. Danach werden die Protokolle der öffentlichen Sitzungen des Medienrates auf der Internetseite der (bre(ma veröffentlicht. Für nicht öffentliche Sitzungen gilt dies nicht. Dies ist auch sachgerecht. Um auch weiterhin unbefangene Beratungen zu gewährleisten, dürfen Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen des Medienrats nicht herausgegeben oder sonst öffentlich gemacht werden. Auch stehen einer Herausgabe von Protokollen nicht öffentlicher Sitzungen des Medienrats überwiegende schutzwürdige Interessen des Medienrats und seiner Mitglieder entgegen. Auch daher besteht hier kein Anspruch auf Informationszugang, dieser ist aus den genannten Gründen ausgeschlossen. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen diesen Bescheid der (bre(ma ist der Rechtsbehelf der Klage statthaft. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Bescheids bei dem Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Am Wall 198, 28195 Bremen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form, mittels des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs EGVP, zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Klage
Von
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
21. September 2020
Status
Warte auf Antwort
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Klagebegründung
Von
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Via
Briefpost
Betreff
Klagebegründung
Datum
31. März 2021
Status
Warte auf Antwort

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Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Urteil
Von
Bremische Landesmedienanstalt (brema)
Via
Briefpost
Betreff
Urteil
Datum
19. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen