Unterlagen zu Verstößen gegen die Verhaltensregeln

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Unterlagen, aus denen Folgendes hervorgeht:

1 a) Anzahl der Prüfungen, die seit 24.10.2017 von dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Deutschen Bundestages oder seinen Stellvertreter:innen nach § 8 Abs. 1 VR bzw. § 51 Abs. 1 AbgG eingeleitet wurden (nach Jahr)

1 b) Anzahl der Ermahnungen wegen eines minder schweren Falles bzw. einer leichten Fahrlässigkeit, die seit 24.10.2017 von dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Deutschen Bundestages entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG ausgesprochen wurden (nach Jahr)

2 a) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen der Präsident bzw. die Präsidentin dem Präsidium entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt hat (nach Jahr)

2 b) Anzahl der seit 24.10.2017 vom Präsidium festgestellten Verstöße gegen die Verhaltensregeln entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG (nach Jahr)

2 c) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen vom Präsidium entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln festgestellt wurde (nach Jahr)

3 a) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen ein Ordnungsgeld nach § 8 Abs. 4 VR bzw. § 51 Abs. 4 AbgG verhängt wurde (nach Jahr)

3 b) jeweilige Höhe des nach § 8 Abs. 4 VR bzw. § 51 Abs. 4 AbgG verhängten Ordnungsgeldes seit 24.10.2017 (nach Fall und Jahr)

4 a) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen nach Überzeugung des Präsidenten bzw. der Präsidentin eine unzulässige Zuwendung nach § 44a Absatz 3 AbgG (für WP 19) bzw. § 44a Absatz 2 bis 4 oder ein Fall des § 12 Absatz 3a (für WP 20) vorlag.

4 b) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017 nach § 44a Absatz 3 AbgG (für WP 19) bzw. § 12 Absatz 3a und § 44a Absatz 5 AbgG (für WP 20), in denen der Präsident bzw. die Präsidentin eine Prüfung eingeleitet hat.

4 c) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen von dem Mitglied des Bundestags ergänzende Auskünfte zur Erläuterung und Aufklärung des Sachverhalts bzgl. von Fällen nach § 44a Absatz 3 AbgG (für WP 19) bzw. § 12 Absatz 3a und § 44a Absatz 5 AbgG (für WP 20) verlangt wurde.

Da nach meiner Kenntnis ähnlich lautende Anträge zu Verstößen gegen die Verhaltensregeln bei Ihnen anhängig sind, bitte ich um zeitgleiche Zustellung der begehrten Unterlagen wie in den übrigen Verfahren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus d…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unterlagen zu Verstößen gegen die Verhaltensregeln [#238990]
Datum
27. Januar 2022 11:54
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen Folgendes hervorgeht: 1 a) Anzahl der Prüfungen, die seit 24.10.2017 von dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Deutschen Bundestages oder seinen Stellvertreter:innen nach § 8 Abs. 1 VR bzw. § 51 Abs. 1 AbgG eingeleitet wurden (nach Jahr) 1 b) Anzahl der Ermahnungen wegen eines minder schweren Falles bzw. einer leichten Fahrlässigkeit, die seit 24.10.2017 von dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Deutschen Bundestages entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG ausgesprochen wurden (nach Jahr) 2 a) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen der Präsident bzw. die Präsidentin dem Präsidium entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG das Ergebnis der Überprüfung mitgeteilt hat (nach Jahr) 2 b) Anzahl der seit 24.10.2017 vom Präsidium festgestellten Verstöße gegen die Verhaltensregeln entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG (nach Jahr) 2 c) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen vom Präsidium entsprechend § 8 Abs. 2 VR bzw. § 51 Abs. 2 AbgG kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln festgestellt wurde (nach Jahr) 3 a) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen ein Ordnungsgeld nach § 8 Abs. 4 VR bzw. § 51 Abs. 4 AbgG verhängt wurde (nach Jahr) 3 b) jeweilige Höhe des nach § 8 Abs. 4 VR bzw. § 51 Abs. 4 AbgG verhängten Ordnungsgeldes seit 24.10.2017 (nach Fall und Jahr) 4 a) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen nach Überzeugung des Präsidenten bzw. der Präsidentin eine unzulässige Zuwendung nach § 44a Absatz 3 AbgG (für WP 19) bzw. § 44a Absatz 2 bis 4 oder ein Fall des § 12 Absatz 3a (für WP 20) vorlag. 4 b) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017 nach § 44a Absatz 3 AbgG (für WP 19) bzw. § 12 Absatz 3a und § 44a Absatz 5 AbgG (für WP 20), in denen der Präsident bzw. die Präsidentin eine Prüfung eingeleitet hat. 4 c) Anzahl der Fälle seit 24.10.2017, in denen von dem Mitglied des Bundestags ergänzende Auskünfte zur Erläuterung und Aufklärung des Sachverhalts bzgl. von Fällen nach § 44a Absatz 3 AbgG (für WP 19) bzw. § 12 Absatz 3a und § 44a Absatz 5 AbgG (für WP 20) verlangt wurde. Da nach meiner Kenntnis ähnlich lautende Anträge zu Verstößen gegen die Verhaltensregeln bei Ihnen anhängig sind, bitte ich um zeitgleiche Zustellung der begehrten Unterlagen wie in den übrigen Verfahren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238990/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
IFG
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
16. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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Von
Deutscher Bundestag
Via
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Betreff
IFG
Datum
26. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen